Behindertenanwalt: „Pflegende Angehörige dürfen nicht alleine gelassen werden“

Forderungen des Behindertenanwalts zum ersten Aktionstag für pflegende Angehörige

Wien (OTS) Gemäß einer aktuellen Studie des Sozialministeriums sind in Österreich etwa eine Million Menschen auf irgendeine Weise auf privater Basis in die Pflege anderer Menschen involviert. Die Pflege durch Angehörige ist eine wichtige Säule der Versorgung pflegebedürftiger Menschen, die angesichts der demografischen Entwicklung der österreichischen Bevölkerung und dem damit verbundenen zunehmenden Bedarf an Pflegeleistungen zukünftig noch größere Bedeutung erlangen wird als bisher. Oft nehmen pflegende Angehörige für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen erhebliche Einkommenseinbußen sowie körperliche und seelische Belastungen in Kauf. Um mehr Bewusstsein für die Situation pflegender Angehöriger zu schaffen, findet heute, am 13. September 2019, der erste bundesweite Aktionstag für pflegende Angehörige statt.

Eine Forderung des Behindertenanwalts in diesem Zusammenhang betrifft die Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Mittels dieser Leistung, die beim Sozialministeriumservice beantragt werden kann, wird eine Ersatzpflege gefördert, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege benötigen, weil Sie auf Urlaub gehen möchten, erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert sind. Diese Leistung kann derzeit ab einer Pflegeverhinderung von mindestens einer Woche, in bestimmten Fällen ab vier Tagen, in Anspruch genommen werden. Hansjörg Hofer fordert, dass – wie von vielen pflegenden Angehörigen gewünscht – auch eine tageweise Inanspruchnahme der Zuwendung ermöglicht wird, um die Flexibilität der Auszeiten zu erhöhen.

Wie Untersuchungen zeigen, ist Pflege durch Angehörige nach wie vor „weiblich“. Behindertenanwalt Hansjörg Hofer fordert Maßnahmen mit dem Ziel, durch Anreize ein möglichst ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Angehörigenpflege herzustellen.

Das Pflegegeld ist eine zentrale Grundlage für die Finanzierung der Pflege in Österreich. Obwohl dem individuellen Pflegebedarf durch die Einteilung in sieben Pflegegeldstufen Rechnung getragen wird, können die tatsächlichen Kosten der Pflege die Höhe des Pflegegeldes oftmals erheblich übersteigen. Ein Umstand, der die Situation pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger in den vergangenen Jahren zusätzlich erschwerte, war der zunehmende Wertverfall des Pflegegeldes. Neulich wurde im Nationalrat dessen automatische jährliche Valorisierung beschlossen.

„Die regelmäßige automatische Valorisierung des Pflegegeldes ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ein Wermutstropfen ist dabei, dass der Wertverlust der Vergangenheit dabei nicht ausgeglichen wird. Vor dem Hintergrund steigender Pflegekosten und der oft mangelnden Kostendeckung durch das Pflegegeld ist es aus meiner Sicht geradezu widersinnig, wenn dieses auf Sozialleistungen, die von pflegebedürftigen Menschen oder pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden, angerechnet wird. Wo dies der Fall ist, besteht seitens der jeweiligen politischen EntscheidungsträgerInnen unbedingter Handlungsbedarf. In jedem Fall müssen alle gebotenen Anstrengungen unternommen werden, um eine qualitätsvolle sowie an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen orientierte Pflege für alle, die sie benötigen, sicherzustellen. Pflegende Angehörige leisten dazu, oft unter hohem persönlichen Einsatz, einen unverzichtbaren Beitrag und dürfen dabei nicht alleine gelassen werden“, so Behindertenanwalt Hofer.

Rückfragen & Kontakt:

Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag. (FH) Stephan Prislinger
+43 1 71100 862223
stephan.prislinger@sozialministerium.at
http://www.behindertenanwalt.gv.at

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