Behindertenanwalt: Valorisierung des Pflegegeldes und Entlastungsmaßnahmen für pflegende Angehörige gefordert

Wien (OTS) Kürzlich wurde eine von Institut für Pflegewissenschaft in Kooperation mit dem Institut für Soziologie der Universität Wien erstellte umfassende Studie zum Thema „Angehörigenpflege in Österreich“ veröffentlicht.

Der Behindertenanwalt begrüßt die vom Sozialministerium in Auftrag gegebene Studie, da hiermit der wichtigen Arbeit pflegender Angehöriger Anerkennung und Beachtung zuteil wird.

Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass es in Österreich bei rund 450.000 pflegebedürftigen Personen beinahe 1 Mio. pflegende Menschen gibt. Aus diesem Grund sollten die in der Studie ausgemachten Wünsche und Ängste pflegender Angehöriger, etwa das Gefühl von Überlastung oder der Wunsch nach einer Auszeit von der Pflege, wahrgenommen und umgesetzt werden.

Darüber hinaus weist Behindertenanwalt Hansjörg Hofer darauf hin, dass insbesondere pflegende Angehörige von Kindern, d.h. in vielen Fällen Eltern, bessere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeaufgaben benötigen. Dazu zählt auch die Möglichkeit, kurzfristig Pflegeentlastung zu erhalten.

Der Behindertenanwalt empfiehlt in diesem Zusammenhang auch eine dringende Anhebung des Pflegegeldes aller Stufen, um den sukzessiven Wertverlust der vergangenen Jahre von mindestens 30 Prozent auszugleichen. Eine jährliche Valorisierung ist unbedingt erforderlich, um pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige zu unterstützen.

„Ein Grundgedanke bei der Einführung des Pflegegeldes war es, pflegebedürftigen Menschen im Hinblick auf Ihre Pflege mit höchstmöglicher Wahlfreiheit auszustatten. Diese ist ohne eine rückwirkende und zukünftig Wertanpassung des Pflegegeldes sowie Entlastungsmaßnahmen für pflegende Angehörige gefährdet. Die Konsequenz wäre ein wesentlicher Rückschritt in der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, der mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung unvereinbar ist“, so Hofer.

Rückfragen & Kontakt:

Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Mag. (FH) Stephan Prislinger
+43 1 71100 862223
stephan.prislinger@sozialministerium.at
http://www.behindertenanwalt.gv.at

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