Bei Absage Gutschein: Nationalrat beschließt Sondergesetz für Veranstalter

Vorübergehende Befreiung von der Rückerstattung der Eintrittskarten  soll Veranstalter vor Insolvenz schützen

Wien (PK) Erleichterungen wird es für Veranstalter von Kunst-, Kultur- und Sportereignissen geben, die in der derzeitigen Corona-Krise durch Absagen und damit verbundene Rückzahlungsforderungen massiv in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Ein heute vom Nationalrat beschlossenes Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, sich durch die Ausgabe eines Gutscheins vorübergehend von der Rückzahlungspflicht zu befreien. Die Regierungsparteien, aber auch die NEOS sehen darin eine faire Kompromisslösung, die die Veranstalter vor drohender Insolvenz bewahrt. Die SPÖ vermisste Ausnahmeregelungen für Minderjährige und Personen, die von der Rundfunkgebühr befreit sind, während die Freiheitlichen das Fehlen einer Insolvenzsicherung für KonsumentInnen beanstandeten.

Die nach den Bestimmungen des Sondergesetzes ausgegebenen Gutscheine sind zu einem späteren Zeitpunkt – auch für andere Veranstaltungen des Veranstalters – einlösbar und können auch übertragen werden. Eine Rückerstattung im Falle der Nichteinlösung wird erst 2023 fällig. Die Regelung gilt allerdings nur für Tickets bis zu 70 €. Bei einem höheren Eintrittspreis haben die BesucherInnen zusätzlich zum Gutschein das Recht auf Barerstattung des Differenzbetrags, maximal jedoch 180 €. Nicht von der Sonderregelung erfasst sind Veranstaltungen und Einrichtungen der öffentlichen Hand, so etwa große Opern- und Theaterhäuser. Bekräftigt wurde der Beschluss überdies durch die Verabschiedung eines Entschließungsantrages der Regierungsparteien, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, weitere Maßnahmen für Veranstalter zur Abfederung der wirtschaftlichen Härtefälle als Folge gehäufter Rückzahlungspflichten nach Absage zu prüfen.

Regierungsparteien und NEOS begrüßen Gutscheinlösung als fairen Kompromiss

Die Gutscheinlösung ermögliche Veranstaltern die notwendige Liquidität, um rasch wieder Veranstaltungen durchführen zu können, zeigte sich namens der ÖVP Martina Kaufmann überzeugt. Für die Grünen sprach Eva Blimlinger von einem Kompromiss zwischen Veranstaltern und TicketkäuferInnen, der möglichst vielen Menschen eine gewisse Sicherheit sowie Refundierung bietet. Auch NEOS-Mandatar Josef Schellhorn begrüßte die Gutscheinlösung als richtiges und wichtiges Signal an die Kulturbranche, sparte aber sonst nicht mit Kritik, wobei er insbesondere Versäumnisse bei der Hilfe für die Kulturschaffenden beklagte und einen Kultur-Masterplan einmahnte.

Die Gutscheinlösung sei Ausdruck einer fairen Risikoverteilung und bewahre die Veranstalter vor Insolvenz, betonte auch Staatssekretärin Ulrike Lunacek. Zur Kritik der Opposition an den Maßnahmen im Kulturbereich hielt sie fest, das Virus gebe der Politik keine Chance zur Planbarkeit, man könne nur Schritt für Schritt vorgehen. Sie stehe aber in ständigen Kontakt mit den VertreterInnen der Branche.

SPÖ will Ausnahmen für Jugendliche und GIS-Befreite

SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda meinte hingegen, das Gesetz komme angesichts des desaströsen Zustands der Branche um sechs Wochen zu spät. Er vermisste zudem Ausnahmen für Minderjährige und GIS-Befreite, konnte sich aber mit einem entsprechenden Abänderungsantrag nicht durchsetzen. Was die Reaktion der Regierung insgesamt auf die Krise der Kulturbranche betrifft, bezeichnete Drozda die Aufhebung des Epidemiegesetzes als Grundfehler und kritisierte überdies die 20m2-Regel als unpraktikabel für Film, Bühne und Museen. Was KünstlerInnen nun vor allem brauchen, seien Sicherheit und Klarheit, betonte er.

FPÖ vermisst Insolvenzsicherung für KonsumentInnen

FPÖ-Abgeordneter Volker Reifenberger qualifizierte die Gutscheinlösung als unausgegorenen legistischen „Pfusch“, der den KonsumentInnen den Rechtsanspruch auf Rückerstattung ihrer bereits bezahlten Tickets nehme. Der Staat drücke sich vor seiner Verantwortung, spiele VeranstalterInnen und BesucherInnen gegeneinander aus und übertrage das Risiko auf die KonsumentInnen. Er forderte eine Insolvenzsicherung für die KonsumentInnen, aber auch Planbarkeit, Sicherheit und Klarheit für Kunst- und Kulturschaffende, blieb mit entsprechenden Entschließungsanträgen allerdings in der Minderheit.

Bei der Abstimmung über die Materien des Justizblocks wurden das 8. und das 15. COVID-19-Gesetz jeweils mehrheitlich angenommen. Der Entschließungsantrag von SPÖ, FPÖ und NEOS betreffend Videokonferenzen im Strafprozess nur mit Zustimmung des Angeklagten fand keine Mehrheit. Mehrheitliche Zustimmung ergab sich auch für das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz sowie für den Entschließungsantrag der Regierungsparteien betreffend Sicherung der Kunst-, Kultur- und Sportveranstalter. (Fortsetzung Nationalrat) hof

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