Bei Wochenend- und Feiertagsarbeit gibt es mehrere „Schutzschilde“ im Gesetz

WKÖ-Experte Gleißner weist Kritik an Novelle von Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz zurück – gerade Beschäftigung an Wochenenden und Feiertagen ist detailgenau geregelt

Wien (OTS) In der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zeigt man wenig Verständnis für den neuerlichen Ruf der SPÖ nach einer Neuverhandlung des Arbeitszeitgesetzes, den diese mit einem angeblichen Verstoß eines Salzburger Unternehmens gegen Arbeitsruhebestimmungen begründet. Denn Faktum ist, dass gerade die Beschäftigung an Wochenenden und Feiertagen im neuen Gesetz sehr genau geregelt ist.

 „Das Gesetz sieht mehrere Schutzschilde für die Arbeitnehmer vor. Zum einen muss der Einsatz am Wochenende oder am Feiertag mit dem Betriebsrat, in Betrieben ohne Betriebsrat mit jedem Arbeitnehmer vereinbart werden. Doch auch wenn mit dem Arbeitnehmer vereinbart, kann der Arbeitnehmer den Einsatz ohne Angabe von Gründen ablehnen und darf auch nicht benachteiligt werden“, erklärt Rolf Gleißner, stellvertretender Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit in der WKÖ. Die Freiwilligkeit sei hier also gesetzlich gut abgesichert.

 Hohe Absicherung und hohe Abgeltung

 Zu dieser Absicherung kommen meiste hohe Zuschläge, die die Kollektivverträge für Wochenend- und Feiertagsarbeit vorsehen.

 „Im Übrigen war die Regelung der Wochenend- und Feiertagsarbeit bei der Fast-Einigung der Sozialpartner, die im Juni 2017 in letzter Sekunde geplatzt ist, bereits akkordiert“, erinnert der WKÖ-Experte. (PWK769/DFS) 

Rückfragen & Kontakt:

Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Mag. Dr. Rolf Gleißner
Telefon: +43 5 90 900 4288
rolf.gleissner@wko.at
Internet: http://wko.at/sp

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