Beiträge über Verhalten bei Terror und Karriere bei Polizei keine Werbung

Wien (OTS) - Der Senat 3 des Presserats beschäftigte sich mit den Beiträgen „Amok und Terror. Was nun?“ und „Polizei – mehr als nur ein Beruf“, beide erschienen in der Zeitschrift „Extradienst“ vom 29.09.2018. Da es sich nach Meinung des Senats bei den vorliegenden Beiträgen um keine versteckte Werbung handelt, wurde das Verfahren eingestellt.

Für einen Leser bestand der Verdacht einer erkauften Berichterstattung; die beiden Artikel würden sich wie Advertorials lesen. Sie korrespondieren mit den Werbeeinschaltungen des Innenministeriums in derselben Ausgabe der Zeitschrift zu denselben Themen. Die Medieninhaberin gab im Verfahren eine schriftliche Stellungnahme ab. Darin brachte sie vor, dass Redaktion und Anzeigenabteilung deutlich voneinander getrennt seien. Diese Trennung erfolge so, dass die Redaktion nicht einmal wisse, welche Inserate in den Ausgaben geschaltet werden. In der kritisierten Ausgabe sei das Thema „Sicherheit“ aufbereitet worden. Dass es dabei zu Überschneidungen in der Wortwahl mit den Inseraten gekommen sei, sei unvermeidlich gewesen, weil die Begriffe „flüchten“, „verstecken“ und „verteidigen“ zentrale Begriffe dieser Thematik seien. Geld sei nur für die Inserate erhalten worden. Es habe auch keine wie auch immer gearteten Nebenabsprachen gegeben, die „versteckte“ PR bringen sollten.

Der Senat hält fest, dass die zu überprüfenden Artikel einen gewissen Informationswert aufweisen: Die Leser werden darüber informiert, wie sie sich im Falle eines Terroranschlags verhalten sollen bzw. welche Voraussetzungen für den Polizeiberuf erfüllt werden müssen. Dass die Arbeit der Polizei als sehr positiv dargestellt wird und dass die Inhalte des Artikels stark an die Kampagnen der Polizei anknüpfen, mag bei manchen Lesern einen dem Vorwurf des einschreitenden Lesers ähnlichen Eindruck hinterlassen – insbesondere auch im Zusammenhang mit der Schaltung der Inserate des Innenministeriums zu denselben Themen der Artikel. Der Senat merkt an, dass dieses Erscheinungsbild die Glaubwürdigkeit des Mediums zwar nicht stärkt. Das alleine reicht jedoch nicht aus, dass der Werbecharakter des Artikels gegenüber dessen Informationswert überwiegt. Auch wenn die Artikel einen Werbeeffekt für das Innenministerium aufweisen, geht der Senat von einem überwiegenden Informationswert für die Leserinnen und Leser aus. Daher verstoßen die beiden Artikel auch nicht gegen das Gebot, Werbung von redaktionellen Inhalten zu trennen (siehe die Punkte 3 und 4 des Ehrenkodex).

Darüber hinaus betont der Senat, dass ihm keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Innenministerium für die beiden zu bewertenden Artikel zahlte. Schließlich weist der Senat auch noch darauf hin, dass es mit den Bestimmungen des Ehrenkodex vereinbar ist, ein redaktionelles Umfeld für Annoncen zu schaffen. Das heißt also, dass redaktionelle Themen auch danach ausgesucht werden können, ob sie für werbende Unternehmen oder Institutionen interessant sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Informationswert der redaktionellen Beiträge im Vergleich zu ihrem Werbewert – wie in den hier zu beurteilenden Fällen – überwiegt. 

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund einer Mitteilung eines Lesers ein selbständiges Verfahren durch. In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin der Zeitschrift „Extradienst“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, Gebrauch gemacht. Die Medieninhaberin der Zeitschrift „Extradienst“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.

Rückfragen & Kontakt:

Wolfgang Unterhuber, Sprecher des Senats 3, Tel.: 0664-80666-8600

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