Belästigungsvorwürfe bei Maturareise: Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet Unterstützung

Sexuelle Belästigung erscheint in vielen Formen – Gleichbehandlungsanwaltschaft klärt auf und bietet Beratung für Betroffene

Wien (OTS) Sexualisierte Gesten durch den Security-Mitarbeiter, „zufällige“ Berührungen während der Fahrstunde oder ein unerwünschter Kuss im Zuge einer Massagebehandlung: Sexuelle Belästigung ist eine Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verboten. Das Gesetz umfasst neben der Arbeitswelt auch den Dienstleistungsbereich. „Manche laut gewordenen Belästigungsvorwürfe bei der X-Jam-Maturareise können demnach auch im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) aufgegriffen werden. Im Gegensatz zur Arbeitswelt ist der Schutzbereich bei Dienstleistungen viel weniger bekannt“, so Mag.a Ines Grabner, zuständige Gleichbehandlungsanwältin.

Im Dienstleistungsbereich besteht für junge Frauen eine große Gefahr, von Belästigungen betroffen zu sein. Besonders gravierend ist es, wenn belästigende Handlungen von Personen gesetzt werden, die zum Schutz von jungen Menschen angestellt wurden.

„Umso wichtiger ist, dass junge Frauen ihre Rechte kennen und unterstützt werden“, so Grabner.

Beratung und Unterstützung von Betroffenen durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet als staatliche Einrichtung Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung in Fällen von sexueller Belästigung – sowohl in der Arbeitswelt wie auch im Dienstleistungsbereich.
Beratungen sind vertraulich und kostenlos: 0800 206 119

Beratung von Unternehmen durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet Schulungen für Arbeitgeber:innen und sonstige Verantwortungsträger:innen zum Umgang mit Vorfällen von sexueller Belästigung und nimmt damit auch ihren Auftrag wahr, präventiv gegen Diskriminierung zu kämpfen und Gleichstellung zu fördern.

Eine gute Orientierungshilfe für den Umgang mit Vorfällen im Unternehmen bietet der Leitfaden „Abhilfe gegen sexuelle Belästigung“:

Rückfragen & Kontakt:

Mag.a Ines Grabner
01/532 02 44
gaw@bka.gv.at

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Quelle

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