Berechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ausnahmsweise auf Basis der Einkünfte von 2019

Nationalrat beschließt außerdem Senkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre

Wien (PK) Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird für Personen, die sich für eine kurze Babypause entscheiden, ausnahmsweise auf Basis der Einkünfte von 2019 errechnet, wenn sich auf diese Weise ein höherer Tagsatz ergibt. Damit werde auf Einkommenseinbußen reagiert, die infolge der Corona-Krise entstanden sind. Eine entsprechende Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz beschloss der Nationalrat in seiner heutigen Sitzung mit Stimmeneinhelligkeit.

Außerdem wird das aktive Wahlalter zum Betriebsrat ab 2021 von 18 auf 16 Jahre heruntergesetzt. Entsprechende Novellierungen des Arbeitsverfassungsgesetzes sowie des Post-Betriebsverfassungsgesetzes beschloss der Nationalrat ebenfalls einstimmig. Verhandelt wurde im Block von Familienthemen zudem der Bericht über die Weiterführung der österreichischen Jugendstrategie, der von allen Abgeordneten zur Kenntnis genommen wurde. Keine Mehrheit fand die Forderung der SPÖ nach einer „Vereinbarkeitsmilliarde“ für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld wird ausnahmsweise auf Basis der Einkünfte von 2019 berechnet

Viele Erwerbstätige müssen aufgrund der COVID-19-Krise im Jahr 2020 finanzielle Einbußen hinnehmen, heißt es in einer Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz. Aus diesem Grund wird bei all jenen Personen, die sich für eine kurze Babypause entscheiden, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ausnahmsweise auf Basis der Einkünfte des Jahres 2019 berechnet werden, sofern sich auf diese Weise ein höherer Tagsatz als 2020 ergibt, unterstrich Maria Großbauer (ÖVP). Für Barbara Neßler (Grüne) reiht sich diese Maßnahme in eine Reihe weiterer Maßnahmen der Bundesregierung, um Familien zu unterstützen. Auch Edith Mühlberghuber (FPÖ) begrüßte das Gesetz, da vor allem jene unterstützt werden, die durch Kurzarbeit von Einkommenseinbußen betroffen sind, und damit könnten Ungleichheiten ausgeglichen werden. Petra Wimmer (SPÖ) begrüßte die Gesetzesänderung ebenfalls, betonte aber, dass es auch eine Reform des Kinderbetreuungsgeldes brauche, die die Wahlmöglichkeiten bei der Kinderbetreuung erhöht – vor allem im ländlichen Raum. Die Maßnahme sei zwar wichtig, die Umsetzung habe aber zu lange gedauert, unterstrich Michael Bernhard (NEOS). Vor allem bei Maßnahmen, mit denen auf die Corona-Krise reagiert werden muss, dränge oftmals die Zeit – insbesondere für Familien.

Familienministerin Christine Aschbacher betonte, dass Familien durch die Corona-Krise besonders gefordert seien und dies auch noch die nächsten Monate sein könnten. Daher sei es wichtig, Maßnahmen zu setzen, um die finanziellen Auswirkungen der Krise abzufedern. Mit der Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes werde für werdende und Jungfamilien ein wichtiger Beitrag geleistet, damit sie keine Nachteile erfahren. Durch die Krise sei die Zeit, mit Kindern zuhause zu verbringen, noch wichtiger geworden, weshalb dies auch in die politische Arbeit miteinbezogen werde.

Der gemeinsam mit der Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes mitverhandelte SPÖ-Entschließungsantrag, worin eine „Vereinbarkeitsmilliarde“ für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen gefordert wurde, fand schließlich keine Mehrheit. Die SozialdemokratInnen argumentieren, dass vor allem erwerbstätige Mütter von der Corona-Krise doppelt betroffen seien und durch die Unvereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sukzessive aus dem Arbeitsmarkt gedrängt würden.

Aktive Teilnahme an Betriebsratswahlen ab 16 Jahren wird ermöglicht

In Entsprechung des Regierungsprogramms wird ab 2021 das aktive Wahlalter zum Betriebsrat von 18 auf 16 Jahre abgesenkt, was Novellierungen des Arbeitsverfassungsgesetzes sowie des Post-Betriebsverfassungsgesetzes erforderlich macht. Außerdem wird im Arbeitsverfassungsgesetz der Begriff „Lehrlingseinkommen“ durch den Ausdruck „Lehrlingsentschädigung“ ersetzt und somit eine Angleichung an das Berufsausbildungsgesetz vorgenommen. Als Wertschätzung von Lehrlingen bezeichnete Claudia Plakolm (ÖVP) die Änderung des Ausdrucks. Schließlich seien auch sie vollwertige Fachkräfte, die ein eigenes Einkommen beziehen würden. Auch die

Herabsetzung des Wahlalters sei dringend notwendig gewesen, da junge ArbeitnehmerInnen bereits bei anderen Wahlen entscheiden dürften. Dem schlossen sich Maximilian Köllner (SPÖ), Edith Mühlberghuber (FPÖ) und Süleyman Zorba (Grüne) an. Dies sei ein bedeutender Beitrag zur demokratischen Mitbestimmung im unmittelbaren Arbeitsumfeld, sagte Zorba. Für Köllner hätte das Wahlalter aber auch auf 15 Jahre gesenkt werden können. Mühlberghuber sieht darin eine langjährige Forderung endlich umgesetzt, um jungen Arbeitskräften ein besseres Gehör zu verschaffen. In der Umbenennung auf Lehrlingseinkommen sieht Köllner lediglich eine „Umetikettierung“, vielmehr müssten Lehrlinge gerecht bezahlt werden.

Aschbacher: Mit Jugendstrategie junge Menschen von Betroffenen zu Beteiligten machen

In Verhandlung stand im Nationalrat außerdem ein Bericht über die Fortschritte bei der Weiterführung der im Jahr 2018 neu ausgerichteten österreichischen Jugendstrategie, wie sie auch im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen ist. Bis Ende 2019 wurden in vier Handlungsfeldern – Bildung und Beschäftigung, Beteiligung und Engagement, Lebensqualität und Miteinander, Medien und Information – entsprechende Ziele erarbeitet und im Sinne einer aktiven Partizipation sogenannten Reality-Checks unterzogen.

Jugendministerin Christine Aschbacher unterstrich, dass man mit der Jugendstrategie, junge Menschen unterstützen möchte, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise sei es wichtig, Jugendlichen eine Zukunftsperspektive zu geben und ihnen zu vermitteln, Mut zu bewahren und gemeinsam durch die Krise zu kommen. Jugendpolitik sei eine Querschnittsmaterie, von der unterschiedliche Ressorts betroffen sind. Dem trage die Strategie Rechnung, wobei die Federführung im Kompetenzzentrum ihres Ministeriums liege. Mit der Jugendstrategie soll die Sprache der Jugendlichen gesprochen werden und ihre Partizipation gestärkt werden – Jugendliche sollen von Betroffenen zu Beteiligten werden. Zudem sollen die Talente der Jugendlichen hervorgehoben werden und in diesem Zusammenhang werde ein Schwerpunkt auf die digitale Kompetenzen gelegt, sagte die Ministerin. Auch die Stärkung der Jugendbeschäftigung sowie die Aufwertung der Lehre seien wichtige Aspekte der Strategie.

Seitens der Abgeordneten kam viel Zustimmung für die Weiterführung der Strategie. Carina Reiter (ÖVP) bezeichnete die Jugendpolitik als Querschnittsmaterie, was die Jugendstrategie auch berücksichtige. Mit ihren Handlungsfeldern biete diese Wegweiser für junge Menschen, um ihren eigenen Weg gehen zu können. Positiv hob sie hervor, dass bei der Entwicklung der Strategie Jugendliche mit ExpertInnen zusammenarbeiten würden. Dem schloss sich Barbara Neßler (Grüne) an. Sie strich vor allem die psychische Kinder- und Jugendgesundheit hervor. Diese sei durch die Corona-Krise sowie den damit verbundenen Zukunftsängsten und Einschränkungen von Sozialkontakten gefährdet. Psychische Erkrankungen dürfen daher kein Tabuthema sein, die Zahl der Therapieplätze müsste aufgestockt und die Mittel für „Rat auf Draht“ erhöht werden.

Grundsätzliche Befürwortung zur Weiterführung der Strategie kam auch von SPÖ und NEOS. So stelle für Eva Maria Holzleitner (SPÖ) die Strategie eine Leitlinie für die Verankerung der Jugendpolitik dar und ermögliche Partizipation von Jugendlichen. Allerdings seien noch Fragen nach der finanziellen Ausstattung, konkreten Messzahlen sowie nach Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut ungeklärt. Sie vermisst auch eine klare politische Zuständigkeit, um die Strategie mit Leben befüllen zu können. Für sie fehlt zudem – wie auch Yannick Shetty (NEOS) – eine Berücksichtigung der „Concluding Observations“ des Kinderrechte-Ausschusses der UNO in der Strategie. Diese seien das Ergebnis eines langen und fundierten Prozesses. Shetty ortete in den genannten Strategiezielen „reine Überschriften“, denen es an Maßnahmen oder zeitlichen Vorgaben mangle. Auch sei die Arbeitsmarktsituation vor allem für junge Menschen momentan besonders schwierig, weshalb es gelten müsse, „Vernarbungseffekte“ zu vermeiden – also Nachwirkungen für Arbeitsmarkteinsteiger aus der Corona-Krise in den kommenden Jahren. (Fortsetzung Nationalrat) see

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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