Bericht über Flüchtlinge in Bosnien nicht ausreichend recherchiert

Wien (OTS) Nach Meinung des Senats 1 des Presserats verstößt der Artikel „Experten zu ‚Krone‘: ‚Jetzt kommen ganz andere‘“, erschienen am 04.11.2018 auf „krone.at“, gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Im Artikel wird berichtet, dass an Kroatiens Grenze bei Velika-Kladusa mehr als 20.000 Migranten auf die Chance eines Durchbruchs nach Mitteleuropa hoffen würden. Die Exekutive sei besorgt, da ein solcher Durchbruch an diesem Grenzübergang unmittelbar bevorstehen könnte. Sorge bereite auch, dass 95 Prozent davon junge Männer seien und fast alle mit Messern bewaffnet seien. Auf einen Grenzpolizisten sei bereits eingestochen worden. Der Autor des Artikels beruft sich dabei auf Experten des Innenministeriums als Quelle für die Aussagen.

Mehrere Leser kritisieren, dass hier mit falschen Zahlen und Behauptungen, die im Artikel angeführt werden, bewusst eine negative Stimmung erzeugt werde.

Die Pressestelle des BMI verwies auf Nachfrage des Presserats auf eine Presseaussendung zu dem Thema (OTS 0074 vom 08.11.2018). Darin heißt es, dass die Migrationslage am Westbalkan weiter angespannt, aber unter Kontrolle sei. In der Aussendung wird darüber hinaus festgehalten, dass eine Sogwirkung drohe, falls es Migranten gelinge, die Grenze zwischen Bosnien-Herzegowina und Kroatien zu überwinden. Zudem wird angemerkt, dass seit Anfang des Jahres 2018 über 21.000 Personen illegal in Bosnien-Herzegowina eingereist seien – von einer zusätzlichen Dunkelziffer nicht erfasster Migranten sei auszugehen. Des Weiteren wurde im Antwortschreiben der Pressestelle des BMI angemerkt: „Leider stehen wir immer wieder vor der Problematik, dass sich Medien auf Auskünfte aus Ermittler- bzw. Insiderkreisen berufen, ohne dass hier eine Einbeziehung der Kommunikationsabteilung erfolgt. Derartige Aussagen sind für uns in den meisten Fällen, so auch in diesem, weder falsifizierbar noch verifizierbar.“

Der Senat richtete eine weitere Anfrage zu den Zahlen und Aussagen im Artikel an den Sprecher des UNHCR für Bosnien & Herzegowina. Der Sprecher hielt fest, dass das UNHCR die Zahl der Flüchtlinge und Migranten inklusive von privat untergebrachten Personen auf dem Staatsgebiet von Bosnien & Herzegowina in der Nähe der Grenze zu Kroatien im November 2018 auf insgesamt 6.000 – 7.000 schätze. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden in Bosnien & Herzegowina 2018 insgesamt etwa 22.000 Ankünfte registriert. Die Angabe der „Kronenzeitung“, dass sich an der Grenze zu Kroatien mindestens 20.000 Personen aufgehalten haben, sei falsch. Die „Kronenzeitung“ sei nicht an das UNHCR herangetreten.

Die Medieninhaberin von „krone.at“ gab keine schriftliche Stellungnahme ab und nahm auch nicht an der mündlichen Verhandlung teil.

Der Senat hält zunächst fest, dass es keine Hinweise gibt, die Richtigkeit der Darstellungen des BMI und des Sprechers des UNHCR in Zweifel zu ziehen. In der OTS des BMI wird zwar berichtet, dass eine Sogwirkung drohe, falls es Migranten gelinge, die Grenze zwischen Bosnien-Herzegowina und Kroatien zu überwinden. Dass ein „Durchbruchsversuch“ kurz bevorstehen könnte, lässt sich daraus jedoch nicht schließen.

Sowohl aus der OTS des BMI als auch aus der Antwort des Sprechers des UNHCR geht hervor, dass sich die Zahl von über 20.000 Personen darauf bezieht, wie viele Flüchtlinge und Migranten von Jänner bis November 2018 in Bosnien & Herzegowina eingereist sind. Das UNHCR schätzt die Zahl der Flüchtlinge und Asylwerber, die sich in Bosnien & Herzegowina im November 2018 aufhalten, demgegenüber auf 6000 – 7000 Personen. Der Autor des Artikels überprüfte die Zahl der Flüchtlinge und Migranten, die ihm von einem Mitarbeiter des BMI genannt wurde, offenbar nicht näher. Er vertraute auf die „Ermittlerkreise“ und fragte nicht weiter bei der Kommunikationsabteilung des BMI nach. Darüber hinaus hätte er auch beim UNHCR in Bosnien & Herzegowina oder bei den bosnischen Behörden um Bestätigung der Zahl ersuchen können.

Der Senat sieht in dieser Vorgehensweise einen Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse, wonach Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche von Nachrichten oberste Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten sind. Dabei gilt es auch zu betonen, dass die Zahl von mindestens 20.000 Flüchtlingen und Migranten, die die bosnisch-kroatische Grenze durchbrechen könnten, nicht nur einen Nebenaspekt betrifft, sondern eine wesentliche Information des Artikels darstellt.

Schließlich wurde auch die Behauptung der anonymen Quelle, dass 95 Prozent der Flüchtlinge und Migranten Männer seien, die fast alle mit Messern bewaffnet seien, nicht weiter nachrecherchiert oder überprüft.

Die unzureichende Recherche führte dazu, dass die tatsächliche Situation übertrieben und verzerrt dargestellt und Flüchtlinge und Migranten in ein negatives Licht gerückt wurden. Die Nachricht über einen möglicherweise kurz bevorstehenden „Durchbruchsversuch von mindestens 20.000 Migranten“ stuft der Senat als Fehlinformation ein, die dazu geeignet ist, die Gruppe der Flüchtlinge und Migranten zu diskriminieren und pauschal zu verunglimpfen. Dies stellt einen Verstoß gegen Punkt 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung) dar.

Der Senat stellt den Verstoß gegen den Ehrenkodex fest und fordert die Medieninhaberin auf, die Entscheidung auf „krone.at“ freiwillig zu veröffentlichen.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND MEHRERER MITTEILUNGEN VON LESERINNEN UND LESERN

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall führte der Senat 1 des Presserats aufgrund mehrerer Mitteilungen von Leserinnen und Lesern ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund mehrerer Mitteilungen). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberin von „krone.at“ hat von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht. Die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.

Rückfragen & Kontakt:

Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, Tel.: 01/21312-1169

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen