Beschäftigungsaktion 20.000 kann starten, Sozial Bau wird Kampf angesagt

Bundesrat stimmt Reihe von Sozialgesetzen zu

Wien (PK) - Auch das Sozialpaket, das der Nationalrat in der Vorwoche beschlossen hat, wurde heute vom Bundesrat meist mit Stimmenmehrheit bestätigt. Darunter fällt etwa die Beschäftigungsaktion 20.000 mit dem Ziel, Langzeitarbeitslose über 50 Jahre verstärkt in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Außerdem geht es um die Bekämpfung von Sozialbetrug in der Baubranche.

Beschäftigungsaktion 20.000 löst heftige Debatte in der Länderkammer aus

Auch in der Länderkammer entfachte sich eine kontrovers geführte Diskussion zur "Beschäftigungsaktion 20.000". Sie wurde letztendlich von ÖVP, SPÖ und Grünen gegen die Stimmen der FPÖ unterstützt, womit die Mehrheit gesichert war. Durch die Aktion sollen 20.000 langzeitarbeitslose Personen über 50 Jahre wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Vorgesehen ist die Förderung von Arbeitsplätzen in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine sowie in Unternehmen. In den kommenden zwei Jahren sollen insgesamt bis zu 778 Mio. € bereitgestellt werden.

Die FPÖ sieht darin eine "Wahlaktion" und stellte die Frage in den Raum, warum die Regierung nicht längst etwas gegen die Arbeitslosigkeit der Generation 50+ unternommen hat. Monika Mühlwerth (F/W) war, wie sie sagte, schwer versucht, "verlogen" zu sagen. Ihr Fraktionskollege Bernhard Rösch (F/W) sprach von einem "Scherzantrag". Ihm zufolge geht es lediglich darum, Leute zu beschäftigen und ihre Zeit zu vertreiben, aber nicht darum, ihnen Arbeit zu geben. Die Gesetzesvorlage enthalte nichts Konkretes, der Bund schütte nur Geld aus und wolle dann nach zwei Jahren schauen, wie das funktioniert hat. Rösch sprach sich dafür aus, die Lohnnebenkosten zu senken, anstatt Arbeitslose in irgendwelche Verwahrungen zu geben. Das sei menschenunwürdig, ist er einer Meinung mit Mühlwerth.

Dem hielten sowohl René Pfister (S/N) als auch Inge Posch-Gruska (S/B) und Gregor Hammerl (V/St) entgegen, dass es hier um Menschen gehe, die durch den langen Verlust eines Arbeitsplatzes kaum noch ein Selbstwertgefühl hätten. Die Aktion 20.000 gebe nun vielen Menschen die Möglichkeit, diesen Selbstwert wieder zu gewinnen, Beschäftigung zu bekommen und Geld zu verdienen, sagte Posch-Gruska, die als Bürgermeisterin in ihrer Gemeinde ein Beschäftigungsprojekt initiiert hat. Pfister appellierte an alle BürgermeisterInnen, Verantwortung zu übernehmen und Beschäftigung zu schaffen. Im Hinblick auf die Kritik der Freiheitlichen wies er darauf hin, dass in den Modellregionen gemeinsam mit dem regionalen Arbeitsmarktservice Konzepte entwickelt werden, die dann ab 1. Jänner 2018 auf Österreich umgelegt werden. An die Arbeitsplätze seien Qualitätskriterien gebunden und außerdem erfolge die Entlohnung gemäß dem Kollektivvertrag, fügte er erklärend hinzu. Man sei auf dem richtigen Weg und setze damit in Europa eine einzigartige Maßnahme, unterstrich Hammerl seine Unterstützung für das Gesetz.

Auch David Stögmüller (G/O) hält die zur Verfügung stehenden Mittel für gut eingesetztes Geld. Es gehe um Perspektiven für die Menschen, sagte er, drängte zugleich aber darauf, ein Gesamtpaket mit Weiterbildungs- und Umschulungsangeboten zu schaffen. Für den Erfolg brauche es ein Generationsmanagement mit einem effektiven Gesundheitsprogramm und Modellen, wie man die Erfahrungen der älteren ArbeitnehmerInnen nützen kann.

Sozialminister Alois Stöger warb nochmals eindringlich für das Gesetz, denn die Betroffenen könnten nichts dafür, dass sie keine Arbeit finden. Mit den neuen Möglichkeiten gebe man ihnen die Menschenwürde zurück, ist er eines Sinnes mit SPÖ, ÖVP und Grünen. Es werde sich um Tätigkeiten handeln, die man in den Gemeinden oft braucht, für die man aber keinen Dienstposten hat, stellte er klar. Hier greife das Gesetz, denn jeder Bürgermeister und jede Bürgermeisterin wisse sehr gut, was nötig ist, und das werde auch vom Bund gefördert. Neben der Jugendgarantie ist auch diese Beschäftigungsaktion für andere Staaten ein positives Beispiel, betonte der Minister gegenüber den Bundesrätinnen und Bundesräten.

Weniger Unternehmensbürokratie durch Deregulierung beim ArbeitnehmerInnenschutz

Mit ÖVP-SPÖ-FPÖ-Mehrheit passierte das Arbeitnehmerschutz-Deregulierungsgesetz den Bundesrat, das eine Verringerung der Bürokratie für die Unternehmen mit sich bringen soll. Darin ist unter anderem der Entfall der Aufzeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle ebenso vorgesehen, wie die Streichung von Meldepflichten für erlaubte Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe. Für die Grünen wird damit der Arbeitnehmerschutz geschwächt, weshalb sie dieses Gesetz auch ablehnen, wie David Stögmüller (G/O) erläuterte.

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz von allen befürwortet

Die Stimmen aller Fraktionen gab es für die Novelle des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes, die Präzisierungen bei der Auszahlung von Ansprüchen aus Zeitausgleichsguthaben bei insolventen ArbeitgeberInnen mit sich bringt. Der Insolvenz-Entgelt-Fonds kann durch die Gesetzesänderung beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger künftig auch Daten insolventer ArbeitgeberInnen abfragen, womit der Fonds mehr Durchsetzungskraft von Forderungen gegenüber SchuldnerInnen erhält und der bürokratischen Aufwand reduzieren werden soll. Das Gesetz schaffe Absicherung im Fall einer Insolvenz, erklärte René Pfister (S/N), früher seien die ArbeitnehmerInnen um ihr Zeitguthaben umgefallen.

Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping in der Baubranche

Auf Unterstützung von ÖVP, SPÖ und FPÖ stießen die geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug und Lohndumping in der Baubranche, die die Novellierung zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz vorsieht. Die Meldepflichten werden verschärft, gleichzeitig soll regelmäßige Mehrarbeit zuschlagspflichtig werden. Künftig müssen Unternehmen, die Bauarbeiter nur Teilzeit oder fallweise beschäftigen, jede Änderung des Beschäftigungsausmaßes und der Lage der Arbeitszeit sowie des Einsatzorts melden. Bisher war dies nur vor der Aufnahme der Arbeit erforderlich. Werden Meldevorschriften verletzt, so können die Behörden von einer Vollzeitbeschäftigung ausgehen. Sozialminister Alois Stöger bekräftigte die Bemühungen der Regierung, Lohn- und Sozialdumping zu unterbinden.

In der Baubranche werden die Menschen immer wieder ausgebeutet, begründete Renate Anderl (S/W) ihre Zustimmung zum Gesetz. Die Tatsache, dass Teilzeitarbeit, die ohnehin viele Nachteile mit sich bringe, sich auch am Bau ausweite, habe die Alarmglocken läuten lassen und den dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt. Das Ganze habe aber nur Sinn, wenn die Behörden das Gesetz auch entsprechend vollziehen, ergänzte Peter Oberlehner (V/O), der wie die freiheitliche Bundesrätin aus Oberösterreich, Rosa Ecker, dafür plädierte, dass die Menschen am Bau in zunehmendem Ausmaß die Altersteilzeit in Anspruch nehmen sollten.

Neue Arbeitszeitregelungen für ApothekerInnen

Die Änderungen im Apothekergesetz sowie im Arbeitszeit- und im Arbeitsruhegesetz wiederum sollen die EU-Konformität der Arbeitszeit von ApothekerInnen sicherstellen. Demnach werden analog zu Krankenanstalten verlängerte Dienste von bis zu 32 Stunden und durchschnittliche Wochenarbeitszeiten von bis zu 60 Stunden nicht mehr möglich sein. Diese Vorlage fand ebenfalls die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und FPÖ. Für die Grünen sind laut David Stögmüller (G/O) die Arbeitszeiten noch immer viel zu lang, weshalb sie ihre Zustimmung verweigerten. Hier gehe es um die Medikamentenversorgung am Land, erwiderte der Sozialminister, aus diesem Grund müsse man einen Bereitschaftsdienst ermöglichen. (Fortsetzung Bundesrat) jan

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