Finanzprokuratur beziffert zwischen 2011 und 2013 einen Schaden von 108 Mio. Euro
Wien (OTS) – Bis 2013, aber vor allem ab 2011, wurde das Steuerbetrugsmodell „Cum-Ex“ in Österreich angewandt. Das Bundesministerium für Finanzen hat die potenziellen Schadensfälle erhoben und in einem Bericht festgehalten. Mediale Spekulationen in 2018, wonach sich der Schaden in Österreich auf mehrere hundert Millionen Euro beläuft, bewahrheiten sich nicht. Die wichtigsten Ergebnisse haben Finanzprokurator Präsident Wolfgang Peschorn und Generalsekretär im Justizministerium Christian Pilnacek in einem Pressetermin präsentiert.
Bei einem Cum-Ex Betrug wollen sich zwei Antragsteller die Kapitalertragsteuer (KESt) von der Finanz zurückholen, obwohl sie nur einem zusteht. In anderen Worten, werden bei einem Cum-Ex Betrug Aktien mit Dividendenberechtigung (Cum-Dividende) kurz vor dem Dividendenstichtag verkauft, allerdings ohne Dividendenberechtigung (Ex-Dividende) nach dem Termin des Dividendenstichtags geliefert und sowohl Verkäufer als auch Käufer lassen sich die KESt rückerstatten. Schlussfolgernd kam es bei der Antragstellung auf Rückerstattung der Kapitalertragssteuer zu unberechtigten Auszahlungen. Kurzum: Es wurde mehr Kapitalertragssteuer durch den Staat rückerstattet, als entrichtet wurde. Das komplexe Konstrukt hat es dem Finanzamt nahezu verunmöglicht, die betrügerischen Absichten beim Antrag nachzuvollziehen.
Nach Bekanntwerden des Steuerbetrugsmodells in 2013 hat das Bundesministerium für Finanzen sofort einen Auszahlungsstopp verhängt, wodurch ein Schaden von 38 Millionen abgewendet werden konnte. In weiterer Folge wurden legistische Änderungen beschlossen und ein eigenes Team für Kapitalertragssteuer-Erstattungsanträge eingerichtet, um diesen Betrug einzudämmen. Im Bericht wird der „potenzielle Schaden“ in den Jahren 2011 bis 2013 auf 108 Mio. Euro eingegrenzt.
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