Bezeichnung von Einbrechern als „Ungeziefer“ verletzt Menschenwürde

Wien (OTS) - Der Senat 3 des Presserats beschäftigte sich mit dem Artikel „Dämmerung lockt ‚Ungeziefer‘ an“, erschienen in der Zeitschrift „Krone Extra“ (Ausgabe Herbst 2018). Nach Auffassung des Senats verstößt der Artikel gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Im Artikel wird berichtet, dass sich nun, da die Tage wieder kürzer werden, Einbrüche häufen würden. Es sei ein ungeschriebenes Gesetz, dass sich „Ungeziefer“ gerade in den dunklen Monaten verstärkt ausbreite. Daher habe die steirische Polizei wieder einige Tipps, wie man das eigene Hab und Gut verstärkt schützen könne.

Mehrere Leserinnen und Leser kritisierten, dass hier der Begriff „Ungeziefer“ für Menschen verwendet wurde. Diese Bezeichnung sei menschenverachtend. Die Medieninhaberin machte von der Möglichkeit, im Verfahren eine schriftliche Stellungnahme abzugeben oder an der Verhandlung vor dem Senat teilzunehmen, keinen Gebrauch.

Der Senat bewertet die Verwendung des Wortes „Ungeziefer“ für eine Personengruppe als Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung (siehe Punkt 7 des Ehrenkodex). Dabei tut es nichts zur Sache, dass der Ausdruck für Einbrecher gebraucht und unter Anführungszeichen gesetzt wurde. Bereits die Überschrift des Artikels enthält den menschenunwürdigen Begriff. Diese Art von Vokabular wurde unter anderem auch in der NS-Zeit eingesetzt und ist geeignet, Menschen zu degradieren und zu entmenschlichen, so der Senat. Tiermethapher wie „Wanzen“, „Läuse“, „Parasiten“, „Schädlinge“ oder eben auch „Ungeziefer“ wurden von den Nationalsozialisten gezielt für Minderheiten, politische Gegner und Straftäter benutzt.

Der Senat stellt den Verstoß gegen den Ehrenkodex fest und fordert die Medieninhaberin auf, die Entscheidung freiwillig in der Zeitschrift „Krone Extra“ bekannt zu geben.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND MEHRERER MITTEILUNGEN VON LESERN

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund mehrerer Mitteilungen von Lesern ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Die Medieninhaberinnen der „Kronen Zeitung“ und von „krone.at“ haben von der Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht. Die Medieninhaberin der „Kronen Zeitung“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.

Rückfragen & Kontakt:

Alexander Warzilek, GF, Tel.: 01-23 699 84-01

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