BI Althangrund ad Novelle zur Bauordnung: Kippt mögliche Ausnahmeregelung das Leistbare Wohnen über dem Franz-Josefs-Bahnhof?

Äußerung von GR Chorherr zu Ausnahmeregelungen beim 2/3 geförderten Wohnbau sorgt für Aufregung: wird Althangrund zum komplexen und städtebaulich wünschenswerten Vorhaben?

Wien (OTS) Derzeit verhandeln Bezirk und Stadt mit dem Investor 6B47 über die zu erbringenden Leistungen im Gegenzug für eine höherwertige Flächenwidmung, die eine Bebauung bis zu umstrittenen 58m erlaubt. Laut dem Städtebaulichen Leitbild sollen mindestens 50% der Wohnfläche sozial gebunden sein – das entspricht 30.000qm BGF.

Die jüngsten Aussagen von GR Mag. Christoph Chorherr im Zusammenhang mit Ausnahmen zur 2/3 Förderungs-Regelung machen die Bürgerinitiative hellhörig. Laut ORF-Bericht betrifft die Ausnahmeregelung auch „gewünschte städtebauliche Projekte“, die sonst nicht und in der entsprechenden Qualität nur schwer zu finanzieren wären. „Die Überbauung von Bahngleisen ist zum Beispiel sehr teuer“. Hier kann die Stadt auf den geförderten Anteil verzichten.

Die Bürgerinitiative befürchtet demnach eine deutliche Reduktion des sog. „Leistbaren Wohnens“ über dem Franz-Josefs-Bahnhofs und damit eine weitere Verschärfung der angespannten Situation am Alsergrunder Wohnungsmarkt.

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Bürgerinitiative „Lebenswerter Althangrund“
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