Bildrecht: Soforthilfe für KünstlerInnen | Bildrecht GmbH

500.000 Euro-Überbrückungsfonds soll negative Effekte der Coronakrise abfedern

Wien (OTS) Viele KünstlerInnen und Kreative sind von der Corona-Krise stark betroffen. Kunstschaffende, die durch die weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens in wirtschaftliche Bedrängnis geraten, können jetzt bei der Bildrecht Unterstützung beantragen: Die österreichische Verwertungs­gesellschaft stellt mit ihrem Corona Überbrückungsfonds Sondermittel von einer halben Million Euro zur Verfügung. Mehr als 5500 Mitglieder aus den Berufsfeldern bildende Kunst, Fotografie, Architektur, Grafik, Illustration, Karikatur, Comics, Design, Choreografie, Pantomime und Performance werden von der Bildrecht in vertreten. Der Antrag auf Überbrückungshilfe kann direkt auf www.bildrecht.at gestellt werden.

„Die Coronavirus-Krise ist eine enorme Belastung für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Kunst- und Kulturveranstaltungen werden abgesagt, laufende Ausstellungen müssen schließen, Kunstankäufe werden gestoppt, Aufträge storniert und bereits fixierte Projekte und Termine auf unbestimmte Zeit verschoben.“, so Bildrecht-Geschäftsführer Günter Schönberger. „Als Verwertungsgesellschaft haben wir mit den für soziale und kulturelle Einrichtungen (SKE) gewidmeten Mitteln aus der Privatkopievergütung die Möglichkeit, jetzt rasch und effektiv zu helfen“.

Höchste Dringlichkeit: mehr Geld für Bildschaffende

Die 500.000 Euro SKE-Mittel der Bildrecht werden laut Schönberger aber bei weitem nicht ausreichen. „Wir haben bereits vor Einrichtung des Fonds hunderte Anträge um Unterstützung erhalten, die Faktenlage anhand der bisher nachgewiesenen Schädigungen ist höchst beunruhigend. Die weltweit beachtete heimische Kunst- und Kreativszene droht an dieser Krise massiven Schiffbruch zu erleiden.“ Schönberger erwartet jetzt von Kunst- und Wirtschaftspolitik ein klares Commitment für das heimische Kunstschaffen. Das könne rasch im Schulterschluss mit den Ministerien durch zusätzliche Dotierung des Überbrückungsfonds mit öffentlichen Mitteln geschehen: „Wir sind nah dran an der Arbeits- und Lebensrealität unserer Mitglieder, die sich in prekären Situationen seit jeher an uns wenden, uns liegen konkrete Anträge inklusive der Nachweise für die Notlage vor. Außerdem sind wir mit dem kürzlich in Betrieb genommenen Bildrecht-Online-Portal für solche Abwicklungen administrativ bestens vorbereitet. Aus der Verwertungsgesellschaft lässt sich in Zeiten der Not leicht eine Verteilungsgesellschaft machen.“, so der Bildrecht-Geschäftsführer.

Run auf Bildrecht-Mitgliedschaften

Die Bildrecht registriert seit Ausbruch der Coronakrise eine stark ansteigende Zahl von Mitgliedschaftsanträgen. Schließlich zahlt die Verwertungsgesellschaft nicht nur Förderungen aus, sie stellt vor allem sicher, dass ihre Mitglieder Vergütungen für Werkveröffentlichungen aus Lizenzierungen und für im Urheberrechtsgesetz geregelte Nutzungen ihrer Bildwerke erhalten. Bildrecht-Mitglieder erhalten so zweimal jährlich Tantiemenzahlungen, – die nächste Vergütung erfolgt im kommenden Mai.

Die Bildrecht selbst spürt die Auswirkungen der Coronakrise auch in ihrem eigenen Kulturprogramm. Mindestens neun geplante Ausstellungen sowie die begleitenden Veranstaltungen an den Ausstellungsorten Bildraum 01 und Bildraum 07 in Wien und im Bregenzer Bildraum Bodensee mussten bereits abgesagt und verschoben werden.

Rückfragen & Kontakt:

Bildrecht | Gesellschaft zur Wahrnehmung visueller Rechte GmbH
Peter Gumpinger
+43 1 815 26 91-11 oder +43 699 1422 61 53
peter.gumpinger@bildrecht.at
www.bildrecht.at

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