Bildungsinstitution Kindergarten: Weiterhin keine Regelung für die Zeit nach Ostern durch den Bund

Keine bundesweiten Handlungsanweisungen und private Trägerorganisationen werden über die weitere finanzielle Situation im Unklaren gelassen

Wien (OTS) Seit 16.03.2020 ist das Leben in Österreich nicht mehr das Gleiche. Neben vielen Herausforderungen, die es derzeit für jeden und jede gibt, sind Familien besonders betroffen. Kinderbetreuung und Homeoffice unter einen Hut zu bringen stellt viele Eltern von betreuungspflichtigen Kindern vor viele Herausforderungen – emotional und finanziell!

An dieser Stelle gilt unser herzlicher Dank allen Eltern, die sofort die häusliche Betreuung organsiert haben, und unseren MitarbeiterInnen, die trotz großer Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus (COVID 19) weiterhin für systemerhaltende Berufsgruppen die gewohnte Betreuung vor Ort im Kindergarten sicherstellen!

Kindergarten: Bildungs- oder Betreuungsinstitution?

Als Trägerorganisation stehen wir – und alle anderen BetreiberInnen von Kindergärten – nach der heutigen Pressekonferenz von Bildungsminister Heinz Faßmann jedoch wieder vor der gleichen Frage: Was ist der Kindergarten? Bildungs- oder Betreuungsinstitution?

In der Pressekonferenz wurde nur darauf verwiesen, dass der Kindergarten sich in „Länderkompetenz“ befindet und damit die Zuständigkeit in den einzelnen Bundesländern verankert ist. Wir erwarten uns in dieser Krisensituation, dass sich der Krisenstab im Bund auch mit dem Thema Kindergarten auseinandersetzt. Für viele Gewerbe und Gewerke, Baugewerbe, Lebensmittelhandel etc. gibt es österreichweit einheitliche Regelungen – nur für den Kindergarten nicht.

Die Krisenstäbe der Ministerien sind gefordert, für die Kinder, Eltern und MitarbeiterInnen eine Lösung zu finden. Was ist mit Kindern aus sozial schwachen Familien, wie können sie in dieser Krise gut betreut werden? Wie können Eltern unterstützt werden, die aufgrund eines möglichen Jobverlustes, die Beiträge nicht mehr zahlen können? Wie können die MitarbeiterInnen in Kindergärten angemessen geschützt werden? Kinder, die jetzt im Kindergarten betreut werden müssen, benötigen besondere Unterstützung und Zuwendung der PädagogInnen und AssistentInnen, d.h. hier kann kein Abstand eingehalten werden, wie z.B. bei älteren Kindern.

Hortbeiträge – was ist mit privaten BetreiberInnen?

In der heutigen Ankündigung wurde erwähnt, dass Eltern, deren Kinder an Bundesschulen eine Nachmittagsbetreuung besuchen, ab sofort von den Elternbeiträgen befreit sind. Gilt dies auch für die Hortgruppen privater TrägerInnen bzw. bekommen alle TrägerInnen diese Beiträge über die Landesförderung vom Bund rückerstattet? Für die Zeit nach Ostern gibt es auch hier keine Information für private Einrichtungen. Die Bundesregierung, allen voran das Bildungsministerium, ist gefordert einheitliche, österreichweite Lösungen vorzugeben.

Klare, transparente, nachvollziehbare und verlässliche Informationen notwendig

Eltern, die Kinder in einer privaten Einrichtung betreuen lassen, darf kein finanzieller Nachteil entstehen. Als Trägerorganisation von 90 Kindergärten und Horten, 6350 Kinder, die in unseren Standorten gebildet und betreut werden, und im Namen unserer 1150 MitarbeiterInnen sind wir auf klare, transparente, nachvollziehbare und verlässliche Informationen der Bundesregierung angewiesen.

Über die St. Nikolausstiftung

Die 90. Standorte sind in allen Wiener Bezirken vertreten. Ein gelebtes Miteinander, Erziehungs- und Bildungspartnerschaft sowie ein Interesse an den individuellen Lebensentwürfen der Kinder und ihrer Familien zeichnen die pädagogische Arbeit aus. nikolausstiftung.at

Rückfragen & Kontakt:

St. Nikolausstiftung
Mag. Gabriele Zwick
Marketing & Kommunikation
0664 610 13 98
g.zwick@nikolausstiftung.at
www.nikolausstiftung.at

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