Bischofskonferenz erlässt Regeln für Gottesdienste im Freien

Größe und Zusammensetzung der feiernden Gemeinde sollen der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen – Mindestabstand von einem Meter ist auch bei Prozessionen einzuhalten – Auch im Freien Einschränkungen bei Gesang und Musik – Fronleichnamsfest heuer nur in schlichter Form

Wien (KAP) Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Mittwochabend Detailregeln für die Feier von Gottesdiensten unter freiem Himmel erlassen, die ab 15. Mai gelten. Sie ergänzen die bereits veröffentlichte Rahmenordnung für gottesdienstliche Feiern in geschlossenen Räumen und enthalten auch spezielle Hinweise für das Fronleichnamsfest, das heuer nur in eingeschränkter und schlichter Form begangen werden soll. Die neuen Bestimmungen der Bischofskonferenz konkretisieren die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die am Mittwoch getroffenen Vereinbarungen des Kultusministeriums mit den Religionen für den Bereich der Katholischen Kirche.

„Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden“, halten die Bischöfe fest und betonen, dass darauf auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten ist. Weniger Abstand ist nur zwischen Personen erlaubt, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auch wenn es gesetzlich nicht verpflichtend ist, so empfiehlt die Bischofskonferenz das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Gottesdiensten im Freien. Darüber hinaus sollen Desinfektionsmittel für alle sichtbar zur Verfügung stehen. Ein von der Pfarre zu stellender Willkommensdienst soll auf das Einhalten der Bestimmungen sowie eine angemessene Platzwahl hinweisen und achten.

Einschränkungen gibt es beim gemeinsamen Singen und Beten, die „wie im Kirchenraum auf ein Minimum zu beschränken“ sind. Zur musikalischen Gestaltung können kleine Ensembles wie ein Vokalquartett, Bläser in kleiner Besetzung oder eine Band beitragen. „Ein entsprechend größerer Abstand zueinander und zur feiernden Gemeinde ist einzuhalten. Das Spiel einer gesamten Musikkapelle oder Chorgesang sind zum Schutz der Musizierenden auch im Freien nicht möglich“, wird festgehalten.

Weiters wird geregelt, dass die Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen sollen. Es gehe somit um Pfarrgemeinden, Pfarrverbände und Seelsorgeräume, „die – im Großen und Ganzen – auch sonst miteinander Gottesdienst feiern“, heißt es in einer Erläuterung. Neben der Vermeidung einer möglichen Infektion solle damit das Streuungsrisiko möglichst gering gehalten werden. „Vermieden werden sollen daher überregionale ‚Großveranstaltungen‘ mit Gästen aus anderen Regionen“, wird erklärt.

Fronleichnam in schlichter Form

Weil die neuen Gottesdienst-Regeln auch für das Hochfest Fronleichnam (11. Juni) gelten, „kann die übliche feierliche Form der Prozession so in diesem Jahr nicht stattfinden“, wird ausdrücklich festgehalten. Weil Gebet und Gesang nur in eingeschränkter Form stattfinden könnten, sei die Mitwirkung eines Chors bzw. einer Blasmusikkapelle ausgeschlossen, ein Vokalquartett oder Bläserquartett seien jedoch zulässig.

„Bei günstigem Wetter ist es möglich, dass die Eucharistie unter freiem Himmel gefeiert wird. Findet die Messe unweit der Kirche statt, kann anschließend das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden“, heißt es dazu verdeutlichend. Sollte eine Prozession mit möglichst nur einer Statio geplant sein, dann nur in schlichter Form und unter Einhaltung alle Schutzmaßnahmen.

Die Regeln der Bischofskonferenz für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten ab 15. Mai sind abrufbar unter:
https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-erg
aenzung

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