Bischofskonferenz: Erleichterungen für Gottesdienste ab 10. Juni

Neue Rahmenordnung für Katholische Kirche: Mindestabstand wird von zwei auf einen Meter verringert, keine FFP2-Maskenpflicht mehr im Freien

Wien (KAP) Ab Donnerstag, 10. Juni, kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Dienstag veröffentlicht. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der Katholischen Kirche und setzt die Vereinbarung um, die die Kirchen und Religionsgesellschaften am selben Tag mit der zuständigen Kultusministerin Susanne Raab geschlossen haben. Die wichtigste Erleichterung ist die Reduzierung des Mindestabstands von zwei auf einen Meter. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die FFP2-Maskenpflicht. Chorgesang ist ohne FFP2-Maske möglich, wenn der jetzt verkürzte Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.

Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr – im Sinne von geimpft, getestet oder genesen – nötig ist, bleibt ein Großteil der bisherigen Schutzmaßnahmen weiter aufrecht. So bleibt bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen das Tragen von FFP2-Masken weiter verpflichtend, Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Beim Empfang der Kommunion treten die Gläubigen weiterhin mindestens zwei Meter zur Seite. Auch bei der Beichte bleibt der Mindestabstand von zwei Metern aufrecht. Bei „religiöse Feiern aus einmaligem Anlass“ – gemeint sind damit Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung – sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Mehr unter: https://www.kathpress.at/goto/meldung/2031017

Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter:
https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-pra
eventionskonzept

((ende)) PWU/HKL
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