Blümel ad Pflegeregress: Wien stellt sich absichtlich quer

Laut VfGH ist Vermögenszugriff „jedenfalls unzulässig“ – ÖVP Wien fordert Rot-Grün zum Handeln auf

Wien (OTS) „Der Pflegeregress ist seit Jahresbeginn abgeschafft. In Wien stellt sich aber Rot-Grün scheinbar absichtlich quer und steht als Gemeinde nach wie vor in tausenden Fällen im Grundbuch“, betont Landesparteiobmann Bundesminister Gernot Blümel: „Auch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes bestätigt: Der Vermögenszugriff ist ‚jedenfalls unzulässig‘. Ich fordere die rot-grüne Stadtregierung daher zum Handeln auf!“

Der Verfassungsgerichtshof hat in einer Entscheidung eine generelle Klarstellung zum Verbot des Pflegeregresses bei Unterbringung in stationären Einrichtungen getroffen, die für alle Bundesländer gilt:
Ein Zugriff auf das Vermögen von Betroffenen, deren Angehörigen, deren Erben oder von Beschenkten ist „jedenfalls unzulässig“. „Andere Bundesländer haben es schon lange erkannt. Wien schafft die Umstellung jedoch nicht – oder stellt sich absichtlich quer“, so Gernot Blümel.

Wörtlich heißt es in der VfGH-Entscheidung: „Dessen ungeachtet ist gemäß § 330a ASVG ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten – selbst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung, die vor 1. Jänner 2018 ergangen ist – jedenfalls unzulässig.“

Rückfragen & Kontakt:

ÖVP Wien – Pressestelle
Michael Ulrich
Leitung Kommunikation
+43 650 6807609
michael.ulrich@wien.oevp.at
http://www.oevp-wien.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen