BM Hartinger-Klein: Gesundheitsberuferegister für mehr Patientensicherheit

Mit 1. Juli 2018 startet die Registrierung von Angehörigen der Gesundheits –und Krankenpflegeberufe – damit steht erstmals ein elektronisches Verzeichnis dieser Berufsgruppe zur Verfügung

Wien (OTS) „Mit der Schaffung des Gesundheitsberuferegisters ist uns ein wichtiger und bedeutender Schritt in Richtung Patienten- und Qualitätssicherheit gelungen“, erklärt Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein zum Start der Eintragungsfrist ins Gesundheitsberuferegister. Die Eintragung ist ab 1. Juli 2018 verpflichtend und ist Voraussetzung dafür, den entsprechenden Beruf ausüben und die Berufsbezeichnung führen zu dürfen. „Die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Gesundheitsberuferegisters bietet eine notwendige einheitliche Rechtsgrundlage zur Berufsausübung und ist eine Anpassung an die internationalen Standards“, zeigt sich die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erfreut über die Aufwertung der Qualifikation der betroffenen Berufsgruppen.****

Registriert werden folgende Berufsgruppen:

  • Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Pflegefachassistentin und Pflegefachassistent (PFA)
  • Pflegeassistentin und Pflegeassistent (PA) inkl. Sozialbetreuungsberufe
  • Diätologin und Diätologe
  • Biomedizinische Analytikerin und Biomedizinischer Analytiker
  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut
  • Logopädin und Logopäde
  • Radiologietechnologin und Radiologietechnologe
  • Orthoptistin und Orthoptist

Fristen und Registrierungsmöglichkeiten

    Wer bereits in einem der genannten Berufe tätig ist, hat von 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 Zeit, einen Antrag auf Registrierung zu stellen. Alle Personen, die erst nach dem 1. Juli 2018 in dem Beruf tätig sein werden, müssen bereits vor Beginn der Berufsausübung einen Antrag auf Registrierung stellen. Dieser kann online oder persönlich bei den zuständigen Registrierungsbehörden – Gesundheit Österreich GmbH sowie die Arbeiterkammer – gestellt werden. Alle im Gesundheitsberuferegister eingetragenen Personen erhalten einen Berufsausweis, der jeweils für fünf Jahre gültig ist und dessen Frist mit dem Tag der Eintragung zu laufen beginnt. Die Verlängerung der Registrierung hat vor Ablauf der Frist zu erfolgen, andernfalls ruht die Berechtigung zur Berufsausübung. Die Registrierung ist, bis auf die Kosten für den Berufsausweis, kostenfrei.

    „Mit dem Gesundheitsberuferegister schaffen wir Transparenz für die Patientinnen und Patienten. Das erleichtert die Auswahlmöglichkeit und informiert über Zusatzqualifikationen der Berufstätigkeiten in der Gesundheits- und Krankenpflege“, erklärt Bundesministerin Hartinger-Klein abschließend.

    Weitere Informationen zum Gesundheitsberuferegister sowie zur Online-Registrierung finden Sie hier: https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/professional/gesundheitsberuferegister/gesundheitsberuferegister

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Mag. Cornelia Mayer
stv. Pressesprecherin
+43 (1) 71100-86 2468
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at
www.facebook.com/sozialministerium

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