Wien (OTS/BMASGK) – Ich schätze Kardinal Christoph Schönborn sehr und werde das Gespräch mit ihm suchen, da es mir ein großes Anliegen ist klarzustellen, dass das Gesetz den Fokus auf jene Personen legt, die erfahrungsgemäß einer besonders hohen Armutsgefährdung ausgesetzt sind und daher auf die Unterstützung durch die Leistungen aus der Mindestsicherung angewiesen sind“, betont Bundeministerin Mag. Beate Hartinger-Klein in Bezug auf die Kolumne von Kardinal Schönborn.****
Das neue Modell der Mindestsicherung sieht daher für Alleinerziehende zusätzlich zur Basisleistung für jedes minderjährige Kind einen gestaffelten Zuschlag pro Monat vor.
Sie können in Zukunft daher mehr Unterstützung als bisher bekommen, insbesondere, wenn man die zusätzlichen Unterstützungsleistungen, wie die Familienbeihilfe und Wohnkostenpauschale hinzurechnet.(schluss)
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