BMI: Klarstellung betreffend Digitalfunk-Umsetzung in Kärnten

Wien (OTS) Das Bundesministerium für Inneres verwehrt sich der Aussagen von Kärntens SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser, Unterlagen zur Großvorhabensprüfung und in weiterer Folge zur Umsetzung des Digitalfunks nicht übermittelt zu haben.

Zur vorgesehenen Großvorhabensprüfung durch den Landesrechnungshof Kärnten wurde ein umfangreicher Fragenkatalog schriftlich beantwortet und durch alle verfügbaren Unterlagen, Erfahrungswerte und persönlichen Gespräche seitens der BMI-Projektleitung unterstützt. Dazu fanden sowohl in Klagenfurt als auch im BMI Termine statt, an denen die an das BMI gestellten Fragen direkt beantwortet wurden. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Kostenaufstellung bzw. Kostenabschätzung inklusive der für die Kalkulation bestimmenden Faktoren dem Land Kärnten mittlerweile seit mehreren Jahren vorliegen. Die mehrmalige Nachfrage zum Stand der Großvorhabensprüfung mit dem Landesrechnungshof blieb bis dato unbeantwortet.

Bereits bestehende Sachverständigengutachten zur TETRA-Technologie, die einzige derzeit für Einsatzorganisationen am Markt verfügbare,  wurden dem Land Kärnten, neben dem Status aller europäischen Projekte und unzähligen Grundlagendokumente, zusätzlich zur Verfügung gestellt. Betreffend den Investitionszuschuss liegt die Kalkulation dem Land Kärnten im Vereinbarungsentwurf offen vor.  Aufgrund der bestehenden Limitierungen der analogen Funksysteme in Kärnten bemüht sich das BMI seit mehr als 10 Jahren im Dialog das Land Kärnten zur Kooperation und Ausbau des Digitalfunks BOS Austria zu bewegen. Das Land Kärnten ist das letzte Bundesland, in dem der Digitalfunk nach wie vor nicht umgesetzt wurde. Etliche Gespräche führten zu nichts. Der Betrieb und die Bereitstellung einer autarken, also von den öffentlichen Mobilfunksystemen unabhängigen, modernen und sicheren Bündelfunktechnologie sind notwendig. Im Falle einer politischen Vereinbarung zwischen dem Land Kärnten und dem BMI im Jahr 2018 wird der Realisierungszeitraum rund 3 Kalenderjahre betragen. Das bedeutet eine Projektlaufzeit bis 2021.

Die Haltung des Landes Kärnten kann hier nicht nachvollzogen werden. Seitens des BMI wünscht man sich bereits seit 2008 eine Entscheidung und ist entschlossen, diese unbefriedigende Situation mit Kärnten als letztem Bundesland so schnell als möglich zu bereinigen.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Inneres
Mag. Alexander Marakovits
Leiter der Kommunikationsabteilung
+43-1-53126-2344
alexander.marakovits@bmi.gv.at
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