BMI: Klarstellung betreffend „Vermittlung“ von BVT-Zeugen

Das Bundesministerium für Inneres weist in Zusammenhang mit Medienberichten zum BVT wiederholt darauf hin, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Sicherheitsbehörde gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Staatsanwaltschaft in Kenntnis zu setzen, wenn sich Personen mit Informationen zu strafrechtsrelevanten Sachverhalten bei diesen melden.

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