BMI nimmt BVwG-Entscheidung zu Gridling zur Kenntnis

Wien (OTS) - Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat auf gerichtlichen Auftrag am 28. Februar 2018 an mehreren Orten Hausdurchsuchungen in der „Causa BVT“ durchgeführt. Die dieser Maßnahme zugrundeliegenden Verdachtsmomente richten sich auch gegen den amtierenden Direktor Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Mag. Peter Gridling. Die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit hat aufgrund der gegen Gridling erhobenen Vorwürfe am 12. März die vorläufige Suspendierung beantragt. Diese wurde von der Dienstbehörde verfügt.

Am 23. März 2018 hat die unabhängige Disziplinarkommission des Bundesministeriums für Inneres die Suspendierung Gridlings bestätigt. Dagegen hat Gridling eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben. Dieses hat mit Erkenntnis vom 22. Mai 2018 der Beschwerde stattgegeben und den Suspendierungs-Bescheid aufgehoben. Die Entscheidung des BVwG wurde dem BMI heute Nachmittag übermittelt.

„Die Entscheidung wird zur Kenntnis genommen und ist zu respektieren. Ich werde Mag. Peter Gridling in den kommenden Tagen zu einem persönlichen Gespräch einladen“, so Innenminister Herbert Kickl.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Inneres
Mag. Alexander Marakovits
Leiter der Kommunikationsabteilung
+43-1-53126-2344
alexander.marakovits@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at

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