BMI weist die aktuellen Darstellungen zum BVT zurück

Wien (OTS) Der Generalsekretär des Innenministeriums, Mag. Peter Goldgruber, weist die Behauptungen zurück, man habe einen wie immer gearteten Druck auf die WKStA ausgeübt. Wenn Amtsträger, insbesondere Polizeiorgane, im Zuge ihrer Tätigkeit von strafbaren Handlungen Kenntnis erlangen, sind diese dazu verpflichtet, das den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Daher auch der damalige Schritt zur WKStA, da bis dahin nicht klar war, ob oder welche Ermittlungen von dieser getätigt werden.

Auch die Darstellung, er hätte den Auftrag gehabt, im Innenministerium ‚aufzuräumen‘, weil es ‚korrupt wie nie‘ sei, entspricht nicht den Tatsachen. „Derartiges hat Bundesminister Herbert Kickl mir gegenüber nie geäußert. Er hat mich lediglich allgemein beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen und, falls notwendig, entsprechende Schritte zu setzen. Ich selbst habe sechs Jahre lang die Abteilung für interne Ermittlungen geleitet und derartige pauschalierende Aussagen entsprechen nicht meinem Berufsethos“, sagt Goldgruber.

Abschließend wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei den strafprozessualen Ermittlungen gegen das BVT ausschließlich um Ermittlungen der WKStA handelt. Gemäß seiner gesetzlichen Verpflichtung hat das BMI der WKStA auf deren ausdrückliches Ersuchen für die Hausdurchsuchung eine polizeiliche Einheit zur Sicherung zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung über Durchführung, Beiziehung der vorgeschlagenen Einheit und Zeitpunkt der Hausdurchsuchung lag bei der WKStA.

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Bundesministerium für Inneres
Christoph Pölzl, BA BSc
Pressesprecher des Ministeriums
+43 (0) 1-531 26 – 2040
christoph.poelzl@bmi.gv.at
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