BMÖDS und GÖD haben den öffentlichen Dienst vergessen!!

Mit 45 Arbeitsjahren und 62 Lebensjahren abschlagfrei in Pension – hätte sich auch der öffentlichen Dienst verdienst – leider vergessen!!

Wien (OTS) Am 19.9.2019 wurde durch das Parlament die Änderung des Pensionsrecht dahingehend beschlossen, dass ASVG Versicherte mit 45 Arbeitsjahren im Alter von 62 Lebensjahren abschlagfrei in Pension gehen können.

Der Präsident der Bundesheergewerkschaft Manfred Haidinger und der Vorsitzende der AUF/AFH Obst Werner Hammer zeigen sich betroffen davon, dass der zuständige Bundesminister für den öffentlichen Dienst für seine Arbeitnehmer keine Regierungsvorlage zur Gesetzesänderung zeitgleich mit dem für die ASVG Versicherten eingebracht hat. Soviel zu seiner Verantwortung als Arbeitgeber.

„Aus unserer Sicht ist dies eine schallende Ohrfeige für alle Bediensteten im öffentlichen Dienst“, so Haidinger und Hammer unisono.

„Uns liegen Insider-Informationen vor, wonach die ÖVP auf Drängen der GÖD, heute am 25.9.2019 eine Gesetzesänderung hinsichtlich der Gültigkeit auch für den öffentlichen Dienst analog der ASVG Versicherten verhinderte“, so Haidinger, der sich über diese taktischen Politspielchen der ÖVP und der GÖD, im Vorfeld der Personalvertretungswahl im öffentlichen Dienst am 27 und 28.11.2019, zu Lasten unserer Bediensteten, maßlos ärgert.

„Unzählige Bedienstete, die bereits die Ruhestandsversetzung für dieses Jahr abgegeben haben bzw. vorhaben 2019 in den Ruhestand zu gehen, fühlen sich von der ÖVP, die sich immer wieder als die „Beamtenpartei“ bezeichnet und von der GÖD, die für sich in Anspruch nimmt „DIE Vertretung der Öffentlich Bediensteten“ zu sein, im Stich gelassen.

Die Bundesheergewerkschaft reagierte und drängte in Union mit der AUF/AFH daher vehement im Parlament darauf, selbige Regelung wie die für die ASVG Versicherten auch für den öffentlichen Dienst zu schaffen.

Einzig bei der FPÖ, namentlich bei NRAbg Werner Herbert fanden wir Gehör. Leider gelang es nicht die ÖVP noch im Vorfeld der heutigen Parlamentssitzung für diese Massnahme zu gewinnen.

Daher wurde von der FPÖ, der Entschließungsantrag eingebracht:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der es auch öffentlich-rechtlichen Bediensteten, insbesondere Polizei, Justizwache und Bundesheer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, ermöglicht, im Sinne der beschlossenen Regelung für ASVG-Versicherte, abschlagsfrei in Pension zu gehen“

Damit wurde, die Möglichkeit eröffnet, dass alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes ebenfalls ab 1.1.2020 abschlagfrei in Pension gegen können.
Daher empfiehlt die Bundesheergewerkschaft allen jenen Bediensteten, abgegebene Ruhestandsversetzungen zurückzuziehen bzw. keine Anträge mehr abzugeben und die Gesetzesänderung abzuwarten.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesheergewerkschaft
Florianigasse 16/8
1080 Wien
Manfred Haidinger, Präsident
Tel: 0660 622 0000

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Quelle

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