Bogner-Strauß: Indexierung der Familienbeihilfe soll noch vor dem Sommer kommen

SPÖ und Liste Pilz fordern Unterhaltsgarantie; NEOS für Zusammenführung aller steuerlichen Leistungen

Wien (PK) - Die Auswirkungen des Familienbonus, die Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen, die Reform des Unterhaltsrechts sowie die umstrittene Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder waren nur einige der Themen, die heute im Familienausschuss behandelt wurden. Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß, die erstmals den Abgeordneten Rede und Antwort stand, präsentierte ihre Pläne in den Bereichen Frauen, Familie und Jugend. Debattiert wurde auch über Forderungen der Opposition in Sachen Unterhaltsgarantie und Unterhaltsvorschuss sowie über eine mögliche Zusammenführung aller steuerlichen Familienleistungen; alle diesbezüglichen Anträge wurden mehrheitlich vertagt. Zur Kenntnis genommen wurde der Sektenbericht sowie der EU-Vorhabensbericht für das Jahr 2018.

Aktuelle Aussprache: Weiterer Ausbau der Kinderbetreuungsangebote, einheitlicher Jugendschutz, Audit Beruf und Familie

"Dort, wo Kinder sind, ist Familie", definierte Ministerin Juliane Bogner-Strauß ihren Familienbegriff. Dies umfasse nicht nur Mutter, Vater und Kind, sondern auch Patchwork-Beziehungen sowie gleichgeschlechtliche Paare. Ein klares Bekenntnis legte die Ressortchefin zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote ab. Die in diesem Jahr noch auslaufenden 15a-Vereinbarungen mit den Bundesländern sollen verlängert und zusammengeführt werden. Ein sehr wichtiges Anliegen sei ihr auch der Jugendschutz; die dazu laufenden Gespräche mit den Bundesländern gestalten sich sehr gut. Dabei gehe es etwa um die Anhebung des Schutzalters beim Rauchen von 16 auf 18 Jahre sowie um eine Vereinheitlichung der Ausgehzeiten und bei den Bestimmungen für den Konsum von Alkohol. Ihr Ressort plane zudem, die nationale Jugendstrategie zu überarbeiten, die um die Bereiche Digitales und Gesundheit erweitert werden soll. Wichtig sei ihr die Fortsetzung des Audits Familie und Beruf, das familienfreundliche Unternehmen, Gemeinden und Hochschulen auszeichne. Um als Vorbild voranzugehen, soll nun auch im Bundeskanzleramt ein derartiges Audit durchgeführt werden. Die Ministerin ging noch auf die geplante Indexierung der Familienbeihilfe ein. Auch die EU beschäftige sich bereits mit dieser Frage; vor kurzem wurde darüber im Europäischen Parlament diskutiert. Die entsprechende Vorlage sei seit Mitte Februar in Begutachtung; sie hoffe daher auf eine Umsetzung bis zum Sommer.

Kritik der Opposition am Familienbonus Plus

Eine intensivere Diskussion gab es zu einem Prestigeprojekt der Bundesregierung, nämlich dem Familienbonus, der sowohl von der Ministerin als auch vom Ausschussvorsitzenden Norbert Sieber (ÖVP) als großer Meilenstein bezeichnet wurde. 950.000 Familien und 1,6 Millionen Kinder werden davon profitieren, hob Bogner-Strauß hervor. Ab einem Einkommen von 1.750 € und einem Kind oder ab 2.300 € und zwei Kindern könne man den Steuerbonus voll ausschöpfen. Gewährleistet sei nun auch, dass Studierende und Personen mit Behinderung, die über 18 Jahre alt sind und erhöhte Familienbeihilfe erhalten, einen Betrag in der Höhe von 500 € erhalten. Bei getrennt lebenden Paaren, erhält jener Elternteil, der überwiegend für die Kinderbetreuung zuständig ist, 1.350 €; der andere Ex-Partner 150 €. Ansonsten ist eine Aufteilung je zur Hälfte (750 €) vorgesehen. Keine Schlechterstellung wird es für StipendienbezieherInnen geben, versprach die Ministerin, da der Familienbonus eine Erhöhung des Nettobezugs darstellt und die Stipendien vom Bruttobezug berechnet werden. Was die BezieherInnen von Mindestsicherung betrifft, so verwies die Ministerin auf diverse direkte Familientransfers sowie auf Leistungen der Länder.

Der Familienbonus sei eine sehr sinnvolle Maßnahme, da er endlich einen Schritt in Richtung mehr Wahlfreiheit bringt, unterstrich Abgeordneter Werner Zanger (FPÖ). Außerdem komme er dem Mittelstand, der seit Jahrzehnten die Gesellschaft trage, zugute.

Erfreut über einige Änderungen beim Familienbonus zeigte sich Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ), die negative Auswirkungen für Menschen mit Behinderung befürchtet hatte. Es sei nämlich bis dato unklar gewesen, wie die Regelung für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestaltet ist, die über 18 Jahre alt und voraussichtlich dauerhaft außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu finanzieren. Ihren diesbezüglichen Antrag (88/A(E)), der mehrheitlich vertagt wurde, wollte sie dennoch nicht zurückziehen, da sie sich erst die konkrete Regierungsvorlage anschauen wolle. Außerdem vermisste sie Lösungen für AlleinverdienerInnen, die aufgrund ihres niedrigen Gehalts Aufzahlungen aus der Mindestsicherung bekommen.

Abgeordnete Andrea Kuntzl (SPÖ) stellte die grundsätzliche Frage, warum die Entlastung von Besserverdienenden ein familienpolitisches Ziel darstellt. Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) gab zu bedenken, dass der Ausdruck Familienbonus irreführend sei, das nicht alle davon profitieren. Offensichtlich sei der Regierung nicht jedes Kind gleich viel wert, bemängelte auch ihre Fraktionskollegin Cornelia Ecker. Gar keinen Nutzen haben davon etwa alleinerziehende Mütter von behinderten Kindern, die nicht berufstätig sein können. Wenn schon so viel Geld in die Hand genommen wird, dann sollte man auf diese Gruppe nicht vergessen, appellierte Königsberger-Ludwig. Auch wenn es bei den Menschen mit Behinderung zu einer Verbesserung gekommen ist, so wäre es mehr als gerechtfertigt, wenn sie nicht nur 500 €, sondern den vollen Bonus erhalten.

NEOS-Vertreter Michael Bernhard hielt es für wichtig, dass man sich die Auswirkungen des Familienbonus näher ansehen. Welche Konsequenzen habe eine derartige Maßnahme etwa auf die Väterbeteiligung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Wahlfreiheit oder die Motivation, einen Job anzunehmen bzw. die Stunden zu erhöhen, fragt er.

Umfassende Reform des Unterhaltsrechts ist erst in drei Jahren zu erwarten

Eine bessere soziale Absicherung der 180.000 AlleinerzieherInnen in Österreich stand im Mittelpunkt eines Antrags der Liste Pilz (1/A(E)). Da 40% dieser Gruppe - zu 90% Frauen - von Armut bedroht sind, forderte Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber ein Bündel an Maßnahmen. In erster Linie sollten Alleinerziehende einen Ergänzungsbeitrag zur Familienbeihilfe erhalten, falls die Betroffenen keine bzw. zu geringe Unterhaltsleistungen erhalten. Die Beträge sollten sich an den von der Judikatur entwickelten Regelbedarfssätzen orientieren und bis zum Ende der Ausbildung ausbezahlt werden. Da diese Regelbedarfssätze auf einer Statistik aus dem Jahr 1964 basieren und in der Vergangenheit lediglich an den Verbraucherpreisindex angepasst wurden, sei eine Aktualisierung dringend notwendig. Außerdem drängt Holzinger-Vogtenhuber auf eine Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes, das ihrer Meinung nach noch einige Lücken aufweist.

Damit mangelnde Unterhaltsleistungen nicht zu einer Schlechterstellung von Ein-Eltern-Familien führen, müssen alleinstehende Personen vom Staat unterstützt werden, argumentierte auch die SPÖ-Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig (130/A). Die Betroffenen sollten daher einen Anspruch auf einen "unterhaltssichernden Ergänzungsbeitrag zur Familienbeihilfe" (Unterhaltsgarantie) haben. Da derzeit Unterhaltsvorschüsse nur dann ausbezahlt werden, wenn ein Unterhaltstitel vorliegt, befänden sich viele Frauen und Kinder in sehr schwierigen Situationen. Die Zustimmung zum SPÖ-Antrag würde bewirken, dass dieser Personengruppe rasch und unbürokratisch geholfen werden kann, argumentierte Königsberger-Ludwig.

Der gesellschaftliche Wandel, der auch neue Familienformen mit sich gebracht hat, macht eine Reform des Unterhaltsrechts notwendig, urteilte NEOS-Mandatar Michael Bernhard (74/A(E)). Im Jahr 2015 lebten bereits 606.400 Menschen als Elternteil oder Kind in einem Alleinerziehendenhaushalt. Die derzeit bekannten Vorschläge bezüglich einer staatlichen Unterhaltsgarantie würden jedoch nur punktuelle Änderungen bringen, geben die NEOS zu bedenken. Im Sinne einer evidenzbasierten Politik fordern sie die Bundesregierung auf, eine wissenschaftliche Studie zum Thema Unterhalt in Auftrag zu geben.

Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß machte darauf aufmerksam, dass im Vorjahr eine Arbeitsgruppe im Justizministerium eingerichtet wurde, die sich mit all den angesprochenen Fragen befasst. Die Ausarbeitung eines effizienten und finanzierbaren Modells werde etwa drei Jahre in Anspruch nehmen. Auch das Unterhaltsvorschussgesetz werde dahingehend geprüft, ob es Lücken gibt; diese werden dann gegebenenfalls geschlossen. Die Durchführung einer Kinderkostenanalyse sei derzeit aufgrund budgetärer Gründe nicht geplant. - Alle drei Anträge wurden vertagt.

Vertagt wurde auch ein Entschließungsantrag der NEOS, der auf eine Zusammenführung aller steuerlichen Familienleistungen abzielt. Im Sinne einer effektiven und zielgerichteten Familienpolitik plädiert Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) für eine Zusammenführung der steuerlichen Maßnahmen in diesem Bereich (139/A(E)). Das Konzept der NEOS sieht ausschließlich einen Ausbau und eine Vereinfachung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungs- und bildungskosten vor. Insbesondere soll dadurch auch der Kreis der anspruchsberechtigten Familien und Kinder sowie der förderbaren Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen erweitert werden.

Sektenbericht: Verstärkte Aktivitäten der Staatsverweigerer

Einen fundierten Einblick in die tägliche Arbeit der Bundesstelle für Sektenfragen gab sodann deren Geschäftsführer German Müller. Wie dem vorliegenden Bericht entnommen werden kann, ist diese zentrale Anlaufstelle in Weltanschauungsfragen mit einem sehr breiten Spektrum an Themen konfrontiert, die von alternativen religiösen Bewegungen, esoterischen Gruppierungen, spezifischen Angeboten zur Lebenshilfe bis hin zu fundamentalistischen Strömungen reichen (III-71 d.B.). Ausführlicher dargestellt werden - wie schon in den beiden letzten Jahren - diverse souveräne Bewegungen, die auch mit Begriffen wie Staatsverweigerer, Freeman, Reichsbürger oder Staatenbund Österreich umschrieben werden. In den letzten 20 Jahren habe es nicht nur aufgrund des Internets sehr große Veränderungen gegeben, konstatierte Müller, man versuche jedoch mit einem sehr kleinen Team (2 Vollzeit-und 3 TeilzeitmitarbeiterInnen) den Herausforderungen gerecht zu werden. Im Jahr 2016 haben sich insgesamt 1.271 Personen an die Bundesstelle gewandt. Dabei handelte es sich nicht nur um Betroffene, sondern auch um deren Angehörige, sowie um VertreterInnen diverser Institutionen und staatlicher Einrichtungen. Insgesamt habe es die Bundesstelle seit ihrer Einrichtung mit über 2.500 Gruppierungen zu tun gehabt.

Auf diverse Fragen von MandatarInnen teilte Müller mit, dass die Bundestelle nicht nur in Österreich, sondern auch auf internationaler Ebene (z.B. Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien) vernetzt ist (Abgeordnete Birgit Sandler, SPÖ). Prävention sei natürlich sehr wichtig, aber der Begriff müsse seiner Meinung nach breiter gefasst werden. Jeder Einzelne sei gefordert; die Bundesstelle für Sektenfragen könne da nur einen kleinen Beitrag durch Information und Vernetzung leisten (Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ). Von einer Zusammenlegung aller Beratungsstellen, die sich mit extremistischen Strömungen befassen, halte er wenig (Abgeordnete Edith Mühlberghuber, FPÖ). Die Bundesstelle leiste eine ganz andere Arbeit als jene Organisationen, die etwa auch die politischen Aspekte berücksichtigen müssen. Eine Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Stellen ist aber sehr wichtig und findet immer wieder statt, erklärte Müller. Was den vom Abgeordneten Michael Bernhard (NEOS) angesprochenen Rechnungshofbericht angeht, so war es aufgrund der Ressourcen bis jetzt noch nicht möglich, ein strategisches Konzept vorzulegen. Zunächst müssten erst alle anstehenden Aufgaben abgearbeitet werden. Außerdem war Müller der Meinung, dass es einen genau definierten gesetzlichen Auftrag gibt, der von der Bundesstelle umgesetzt wird. - Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

EU-Vorschau 2018: Geschlechtergleichstellung soll wieder politische Priorität in der EU werden

Schließlich stand noch der aktuelle EU-Vorhabensbericht (III-109 d.B.) der Ministerin für Frauen, Familien und Jugend auf der Tagesordnung, der im Ausschuss mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde und somit als enderledigt gilt. Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) hätte sich eine Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gewünscht.

Im Bereich Frauen und Gleichstellung wird die Kommission die Verhandlungen zu den Richtlinien-Vorschlägen in den Bereichen Anti-Diskriminierung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten fortsetzen, informierte die Ressortchefin. Außerdem soll an der Umsetzung des EU-Aktionsplans 2017-2019 für die Verringerung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen gearbeitet und der Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention, also das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, vorbereitet werden. Die Trio-Präsidentschaft bekenne sich ausdrücklich zur Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie von Gender Mainstreaming. Während des österreichischen Vorsitzes wolle man sich insbesondere dafür engagieren, dass Geschlechtergleichstellung wieder als politische Priorität in der EU etabliert wird, und zwar vor allem durch eine Stärkung und Institutionalisierung des Dialogs. Dabei gehe es etwa um Fragen wie der Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen, der partnerschaftlichen Aufteilung von Haushalts- und Pflegearbeit, der Beendigung von geschlechtsspezifischer Gewalt oder dem Aufzeigen der Auswirkungen der Digitalisierung. Eine Konferenz zu diesen Themenbereichen werde im Oktober in Wien stattfinden.

Bezüglich der Jugendagenden wies Bogner-Strauß vor allem auf das "Europäische Solidaritätskorps" hin, also eine Form des Freiwilligendienstes über einen Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten. Inhaltlicher Schwerpunkt werde auch das Thema "Jugend und Geschlechtergleichstellung" sein. Österreich begrüße es auch sehr, dass die Maßnahmen gegen Hate Speech, Radikalisierung und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit intensiviert werden sollen. Ebenso stehe die Erneuerung der EU-Jugendstrategie nach 2018 sowie die Fortführung des "Strukturierten Dialogs" auf dem Programm. Da das Programm Erasmus+ mit 2020 ausläuft, sei zu erwarten, dass noch unter österreichischem Ratsvorsitz Gespräche über ein Folgeprogramm in Angriff genommen werden. Die Ministerin teilte mit, dass derzeit sogar eine Verdoppelung oder Verdreifachung des Budgets angedacht ist. Als Nettozahler müsse Österreich aber gleichzeitig die budgetären Auswirkungen im Auge behalten. - Mehrheitliche Kenntnisnahme. (Schluss) sue

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