Brandheißes Recht: Der TÜV AUSTRIA Brandschutztag 2020

Brandschutzrechtliche Bestimmungen sind nicht immer eindeutig. Welche es gibt und wie sie zusammenhängen, klärten die Experten beim TÜV AUSTRIA Brandschutztag in Vösendorf und Salzburg.

Vösendorf/Salzburg (OTS) Der von der TÜV AUSTRIA Akademie veranstaltete Expertentag bot – sicher mit Abstand – kompaktes Fachwissen und jede Menge praktische Tipps.

Licht ins Dunkel: Was gilt?

Die Schlüsselkräfte des Brandschutzes sind mit einer Fülle an brandschutzrechtlichen Bestimmungen konfrontiert, die teilweise widersprüchlich oder gar doppelgleisig sind. Was gilt? Um die Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes meistern zu können, hilft ein Blick in den Stufenbau der Rechtsordnung. An oberster Stelle steht immer das Gesetz, daraus leiten sich die Bautechnik-Verordnungen der jeweiligen Länder ab. Richtlinien und Normen sind ergänzende Regelwerke. Wichtig: Die Einhaltung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Werden sie von Gesetzes wegen als rechtsverbindlich erklärt, sind sie jedoch verpflichtend einzuhalten.

Gesetze, Richtlinien und Bestimmungen

Die „Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz“, kurz TRVB, sind aus dem Regelwerks-Kompendium nicht wegzudenken. Unter welchen Umständen eine neue TRVB-Richtlinie herausgegeben wird, hängt vor allem von den Bestimmungen der EU-Bauproduktenverordnung ab. Was regelt eine TRVB-Richtlinie? Und wie hängen sie mit den Bestimmungen der OIB-Richtlinien, herausgegeben vom Österreichische Institut für Bautechnik, zusammen? Kurz erklärt am Beispiel von Brandmeldeanlagen: Ob eine Brandmeldeanlage benötigt wird, steht in der OIB, wie sie zu installieren, in Stand zu halten oder zu überprüfen ist, beschreibt die TRVB.

Aufgedeckt: Was sagen Sicherheitsdatenblätter tatsächlich über das Brandverhalten von gefährlichen Stoffen aus? Hier kamen die Experten zu einem überraschenden Ergebnis: Man fand unterschiedliche Angaben über Explosions- und Zündgrenzen. Erhöhte Vorsicht und Hausverstand sind daher geboten! Als verlässliche Quelle zur Überprüfung des Wahrheitsgehaltes seien die Chemikalieninspektoren in den Bundesländern genannt. Auch am Programm standen: Cyber-Kriminalität und der richtige Umgang mit brennbaren Gasen.

Fazit des TÜV AUSTRIA Brandschutztag 2020: Ob Richtlinie oder Sicherheitsdatenblätter – Vieles ist (noch) doppelt gemoppelt. Wer alles richtig machen will, dem helfen regelmäßige Schulungen und „der Hausverstand“.

Weiterführende Links:
www.tuv-akademie.at/brandschutz
www.tuv.at/brandschutz

Am Podest:
SR DI Irmgard Eder (MA 37, Kompetenzstelle Brandschutz), DI Erich Hofer (TÜV AUSTRIA Services), DI Herbert Hasenbichler (Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark), Ing. Martin Swoboda (TÜV AUSTRIA Services), Mario Kremnitzer (TÜV AUSTRIA Services), Ing. Mag. (FH) Markus Wellner (Linde Gas), Ing. Florian Baldinger (Linde Gas)

Rückfragen & Kontakt:

Martin Schmutzer (Programmverantwortlicher Arbeitssicherheit & Brandschutz, TÜV AUSTRIA Akademie)
TÜV AUSTRIA-Platz 1, 2345 Brunn am Gebirge
E-Mail: martin.schmutzer@tuv.at
Tel.: +43 (0)5 0454 -8192

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Quelle

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