Breite Unterstützung im Bundesrat für Reform des Privatkonkurses

Weitere Beschlüsse: 30% Frauenquote in Aufsichtsräten, raschere Rückführung bei internationalen Kindesentführungen

Wien (PK) - Breite Unterstützung im Bundesrat für Reform der Privatinsolvenz Weitere Beschlüsse: 30% Frauenquote in Aufsichtsräten, raschere Rückführung bei internationalen Kindesentführungen

Mit seinem einstimmigen Beschluss, keinen Einspruch zu
erheben, setzte der Bundesrat heute den parlamentarischen Schlusspunkt in der Debatte über die Reform des Privatkonkurses. Ziel des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes ist es dabei, die Entschuldung Privater zu erleichtern. Wer wirtschaftlich scheitert, soll damit eine bessere Chance auf einen Neustart erhalten. Weitere Entscheidungen der Länderkammer betrafen die verpflichtende Einführung einer Frauenquote von 30% in Aufsichtsräten von großen und börsennotierten Unternehmen, für die sich SPÖ, ÖVP und Grüne aussprachen. Mit großer Mehrheit, aber ohne die Stimmen der Grünen billigte der Bundesrat schließlich auch ein Gesetz, das die Rückführung bei internationalen Kindesentführungen erleichtern und beschleunigen soll.

Entschuldung von Privatpersonen soll erleichtert werden

Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz will durch die Reform des Privatkonkurses redlichen Schuldnern die Möglichkeit geben, rasch wieder in eine produktive Berufssituation zurückzukehren. In diesem Sinn wird nun das Abschöpfungsverfahren von bisher sieben auch fünf Jahre verkürzt, gleichzeitig entfällt die Mindestquote von 10% zur Gänze.

Das Gesetz sei ein Beitrag, die Kultur des Scheiterns in Österreich etwas akzeptabler zu machen, befand Magnus Brunner (V/V). Er sprach von einer guten Balance zwischen den Interessen der Gläubiger auf Rückzahlung und den Interessen der Schuldner, nachhaltig von ihren Schulden loszukommen. Wichtig ist Brunner dabei allerdings, dass Missbräuche verhindert werden. Für Susanne Kurz (S/S) stellt die Reform einen Kompromiss dar, wobei sie vor allem den Entfall der Mindestquote begrüßt. Gerade dadurch werde die Entschuldung erleichtert und eine zweite Chance ermöglicht, zeigte sich Kurz überzeugt. Ähnlich sah dies auch Monika Mühlwerth (F/W), die allerdings vor einem Missbrauch dieser Möglichkeit warnte. Versandhäuser und Online-Handel sollten es den Menschen nicht so einfach zu machen, sich zu verschulden. Auch Ewa Dziedzic (G/W) erwartet sich von der Reform Erleichterungen für Schuldner, aus der Schuldenfalle herauszukommen und einen Neustart zu schaffen.

SPÖ, ÖVP und Grüne für Frauenquote in Aufsichtsräten

Das so genannte Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern in Aufsichtsräten, das auf einen gemeinsamen Antrag der Regierungsparteien zurückgeht, erhielt auch in der Länderkammer die Zustimmung von SPÖ, ÖVP und Grünen. Adressat dieser verpflichtenden Quotenregelung sind börsennotierte Unternehmen sowie Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

Frauen bekommen nun durch die Quote eine Chance auf gleichberechtigte Teilhabe an Top-Positionen, freute sich Ana Blatnik (S/K). Die Quote sei ein wichtiges politisches Steuerungsinstrument und ein Signal für eine gendergerechte Arbeitswelt, betonte ihre Fraktionskollegin Renate Anderl (S/W). Es wäre nun hoch an der Zeit, dass die Wirtschaft endlich das Potenzial der Frauen nützt, fügte sie an. Anneliese Junker (V/T) sah das Gesetz als ersten Schritt um "nachzuhelfen", da andere Maßnahmen bisher nicht funktioniert hätten. Ewa Dziedzic (G/W) unterstützte ebenfalls die Quote, räumte aber ein, besser wären 50%. Bundesminister Andrä Ruprechter wiederum rechnet nun mit verstärkten Impulsen zur Förderung der Chancengleichheit und der Karrieren von Frauen.

Nichts von jeglicher Quotenregelung hält hingegen Monika Mühlwerth (F/W). Sie erinnerte zudem daran, dass gerade im Management staatsnaher Unternehmen wie ÖBB und Wien Energie kaum Frauen vertreten sind.

Beschleunigte Rückführung bei internationalen Kindesentführungen

Internationale Kindesentführungen sind der Hintergrund eines Kinder-Rückführungsgesetzes, das im Bundesrat von den Regierungsparteien und der FPÖ genehmigt wurde. Ziel ist es dabei, Rückführungsverfahren zu beschleunigen und im Interesse des Wohles des Kindes raschere Entscheidungen zu treffen, um eine Entfremdung des Kindes zum zurückgelassenen Elternteil zu verhindern.

Während Ernst Gödl (V/St) und Martin Weber (S/St) das Gesetz als Maßnahme werteten, dem Kindeswohl zum Durchbruch zu verhelfen, beklagte Ewa Dziedzic (G/W) hingegen fehlende Differenzierungen. So seien Kindesentführungen oft nichts anderes als die Rückkehr einer Mutter in ihre Heimat nach einer gescheiterten Beziehung, bei der oft auch Gewalt im Spiel war, gab sie zu bedenken. (Fortsetzung Bundesrat) hof

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