Breite Zustimmung des Bunderats zur Verlängerung der Sonderbetreuungszeit und zu Bildungsbonus für Arbeitslose

Aufstockung des Künstler-Sozialversicherungsfonds ebenfalls einstimmig beschlossen

Wien (PK) Das Instrument der Sonderbetreuungszeit wird bis Ende Februar 2021 verlängert. Wie zuvor der Nationalrat sprach sich heute auch der Bundesrat einstimmig für diese Maßnahme aus, mit der die Folgen der COVID-19-Pandemie für ArbeitnehmerInnen abgefedert werden sollen. Demselben Ziel dient eine weitere Maßnahme, die heute den Bundesrat ebenfalls einstimmig passierte, der Bildungsbonus für Arbeitslose.

Einstimmig gebilligt hat der Bundesrat zudem die Aufstockung des Sozialversicherungsfonds für KünstlerInnen. Die entsprechende Novelle sieht vor, den Fonds zur Förderung der Beiträge von selbstständigen KünstlerInnen zur gesetzlichen Sozialversicherung um weitere 5 Mio. € aufzustocken. Damit sollen dem Fonds für das Jahr 2020 zur Abfederung Corona-bedingter Einnahmenausfälle von KünstlerInnen insgesamt bis zu 10 Mio. € zusätzlich zur Verfügung stehen.

Sonderbetreuungszeit sichert Betreuung bei Ausfall von üblichen Betreuungsstrukturen

Das Instrument der Sonderbetreuungszeit ermöglicht ArbeitnehmerInnen, bei Bedarf bis zu drei Wochen von der Arbeit fernzubleiben, um minderjährige Kinder, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Personen zu betreuen. Das gilt, wenn die üblichen Betreuungsstrukturen kurzfristig ausfallen, also etwa, wenn aufgrund von COVID-19-Präventionsmaßnahmen Schulen und Kindergärten geschlossen werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, der künftig die Hälfte – und nicht nur wie bisher ein Drittel – der Lohnkosten vom Staat ersetzt bekommt. Quer durch die Fraktionen im Bundesrat gab es Zustimmung zu diesen Neuerungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz.

Die Sonderbetreuungszeiten seien dringend notwendig, da die Eltern andere Ansprüche auf Freizeit unterdessen weitgehend aufgebraucht hätten, meinte Bunderätin Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W). Allerdings wäre ein Rechtsanspruch der ArbeitnehmerInnen auf Sonderbetreuungszeit besser gewesen und die Übernahme der Kosten der ArbeitgeberInnen hätte höher ausfallen sollen. Zudem müssten die Interessen pflegender Angehöriger stärker berücksichtigt werden, meinte die Bundesrätin. Mit einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion unterstrich sie diese Forderungen, konnte sich mit dem Antrag aber nicht durchsetzen.

Auch Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ/St) sah angesichts der weiterhin drohenden Schließung von Schulen und Kindergärten die Regelung als einen notwendigen Schritt. Allerdings werde die ArbeitgeberInnenseite immer weniger bereit sein, auf MitarbeiterInnen kurzfristig zu verzichten. Schartel forderte daher in einer Entschließung den Rechtsanspruch auf Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung, wenn Betreuungspflichten vorliegen. Auch der FPÖ-Antrag blieb in der Minderheit.

Der steirische Bundesrat der Grünen Fraktion Andreas Lackner sah es als wichtig an, dass über die getroffenen Maßnahmen ein breiter Konsens erzielt werden konnte. Bei der Sonderbetreuungszeit konnten wesentliche Verbesserungen erreicht werden. Ein Recht auf Sonderbetreuungszeit wäre auch den Grünen lieber gewesen, doch sei es eine wichtige Unterstützung für Betroffene, insbesondere für Frauen, die nach wie vor den Großteil der Betreuung übernehmen.

Die Vorarlberger Bundesrätin Heike Eder (ÖVP) zeigt sich zufrieden über einen wichtigen sozialpolitischen Beschluss. Sie verstehe zwar das Anliegen des Rechtsanspruchs auf Sicht der ArbeitnehmerInnen, man müsse auch die Interessen der ArbeitgeberInnen sehen. Mit dem Gesetz sei aus ihrer Sicht ein guter Kompromiss für beide Seiten erreicht worden.

Bildungsbonus für Arbeitslose fördert Qualifizierungsmaßnahmen

Arbeitslose können als flankierende Maßnahme zur geplanten Corona-Arbeitsstiftung künftig einen Bildungsbonus in Anspruch nehmen. Die entsprechende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes fand einhellige Zustimmung im Bundesrat. Arbeitslose, die im Auftrag des AMS an einer zumindest viermonatigen Schulung oder einer anderen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, werden künftig – befristet – einen Bildungsbonus von 4 € pro Tag erhalten. Der Bonus wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe und zum bestehenden Schulungszuschlag gewährt, wenn die Um- bzw. Nachschulung zwischen 1. Oktober 2020 und 31. Dezember 2021 beginnt und vom Träger der Schulungseinrichtung selbst keine Zuschüsse gewährt werden.

Hier werde das größte Weiterbildungspaket der Zweiten Republik beschlossen, sagte der steirische ÖVP-Bundesrat Ernest Schwindsackl. Insgesamt wolle man bis zu 100.000 Arbeitssuchende dabei unterstützen, sich in jenen Berufsfeldern zu qualifizieren, in denen Fachkräfte dringend gebraucht werden, etwa in sozialen Diensten. Der Bildungsbonus sei damit eine wichtige Investition in die Zukunft.

Die Erhöhung des Bildungsbonus ist auch für Bundesrat Andreas Lackner (Grüne/St) ein wichtiger Schritt, um eine dringend notwendige Qualifizierungsoffensive einzuleiten. Die COVID-19-Krise habe Strukturprobleme aufgezeigt, auf die man reagieren müsse, um die benötigten Fachkräfte für die Berufe der Zukunft auszubilden, sagte Lackner.

Jede Maßnahme für Arbeitslose sei grundsätzlich zu begrüßen, sagte Horst Schachner (SPÖ/St). Weiterhin reagiere die Bundesregierung aber zu schwach und zu langsam auf die dramatisch hohe Arbeitslosigkeit. Die Unterstützungszahlungen seien zur Abdeckung der Lebenskosten zu niedrig, sagte Schachner, die SPÖ-Forderung nach Erhöhung der Nettoersatzrate bleibe daher aufrecht. Schachner brachte einen Entschließungsantrag ein, wonach die Fristen zur Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen ausgedehnt werden sollten, der aber keine Mehrheit fand.

Der Slogan „Koste es, was es wolle“ der Bundesregierung halte nicht, was er verspreche, meinte Bernhard Rösch (FPÖ/W). Bei allen gesetzten Maßnahmen gebe es Unklarheiten und damit Rechtsunsicherheit für ArbeitnehmerInnen- und ArbeitgeberInnenseite. Die ÖVP betreibe Klientelpolitik und vergesse die Interessen der Arbeitslosen und ArbeitnehmerInnen, denen die Bundesregierung nicht einmal kleine Beträge gönne. In einem Entschließungsantrag forderte Rösch eine Erhöhung der Arbeitslosenleistungen bis Mai 2021. Die Erhöhung soll auch rückwirkend ab Beginn der Krise im März 2020 gelten, forderte die FPÖ-Fraktion im Bundesrat. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit.

Arbeitsministerin Aschbacher: Bundesregierung gibt Planungssicherheit für Herbst und Winter

Bundesministerin Christine Aschbacher sagte, die zum Beschluss vorliegenden Maßnahmen seien wichtige Schritte, um Menschen in Beschäftigung zu halten oder wieder in Arbeit zu bringen. Es sei wichtig, dass vor allem Jugendliche jetzt nicht aufgeben und einen Ausbildungsplatz suchen. Der Bildungsbonus bedeute 180 € monatlich für jene, die für mehr als drei Monate in Weiterbildung sind. Insgesamt stelle die Bundesregierung für diese Ausbildungsoffensive 700 Mio. € zur Verfügung, betonte die Arbeitsministerin. Bis Ende des Jahres verlängere die Bundesregierung außerdem die Erhöhung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Kurzarbeitsphase III mit flexiblen Regelungen sei eingeleitet. Damit können Arbeitsplätze durch Kurzarbeit gesichert werden, es könne aber auch rasch wieder zur Vollbeschäftigung gewechselt werden. Für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen erzeuge man damit Planungssicherheit für die bevorstehenden Herbst- und Wintermonate, ist Aschbacher überzeugt.

Das Gesagte gelte auch für die Sonderbetreuungszeit, die eine von mehreren wichtigen Maßnahme sei, um Familien zu unterstützen, wie etwa die Erhöhung des Familienhärtefallfonds oder die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studierende, die noch Familienbeihilfe beziehen. Sie sei daher zuversichtlich, dass man gemeinsam gut durch die nächste Zeit kommen werde, sagte die Ministerin. (Fortsetzung Bundesrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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