Brinek: „Ausschluss von Mindestsicherung darf keine Zusatzstrafe sein!“

Volksanwältin kritisiert geplante Streichung von Sozialhilfe für bedingt verurteilte Straftäter

Wien (OTS) Nach dem Entwurf des neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes soll die Mindestsicherung für bedingt verurteilte Straftäter für die Dauer der nachgesehenen Freiheitsstrafe künftig gestrichen werden.

„Dies konterkariert Ziel und Zweck der bedingten Haftstrafe“, kritisiert die für Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gertrude Brinek. „Aus gutem Grund wird vom Richter oft ein Teil der Freiheitsstrafe nachgesehen. Bei der bedingten Strafnachsicht werden die Schuld, das Vorleben und die Lebensumstände des Täters bereits berücksichtigt. Völlig unverständlich ist jetzt eine „Ersatzsanktion“ als eine Art von Nebenstrafe!“

Hinzu kommt, dass der Ausschluss vom Bezug der Mindestsicherung auch Jahre später eintreten kann, wenn der Täter in eine finanzielle Notlage gerät und sogar die Strafe bereits getilgt ist. „Mit dieser zusätzlichen Form der Bestrafung hängt ein Damoklesschwert über dem Betroffenen“, so Brinek.

Warum man nur eine Gruppe, und zwar gerade jene der Mindestsicherungsbezieher, mit der Sanktion belegt, ist für Brinek nicht nachvollziehbar: „Dass die Streichung der Mindestsicherung der Resozialisierung nicht gerade förderlich ist, liegt auf der Hand. Wie soll sich jemand bewähren, wenn ich ihm dabei jegliche finanzielle Basis entziehe? Auch ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sollte dem Leitprinzip folgen, dass finanzielle Hilfen sich am Bedarf orientieren – unabhängig davon, wie die Bedürftigkeit zustande kam.“

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