Brotneid: Verkäuferin in Tirol zu Unrecht entlassen

Weil sie sich Brot schenken ließ, das zuvor gespendet worden war: Mitarbeiterin erhielt dank AK Rechtsschutz 13.378 Euro

Innsbruck (OTS) - Viele Geschäfte spenden übriges Brot an Sozialvereine. Aber eine Backshop-Mitarbeiterin hätte sich davon keines schenken lassen dürfen, dachte der Chef und entließ die Frau – zu Unrecht. Hilfe gabs von der AK Tirol: Sie gewährte Rechtsschutz für ein Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Dabei wurde festgestellt, dass die Verkäuferin keinen Entlassungsgrund gesetzt hatte. Deshalb müssen ihr alle Ansprüche abgegolten werden, wie sie sie auch bei einer Kündigung unter Einhaltung aller Fristen erhalten hätte.

Viel zu oft werden Lebensmittel zu Wegwerfprodukten. Umso besser, wenn Geschäfte z. B. Brot und Backwaren abends an Sozialvereine spenden, damit sie noch frisch Bedürftigen zu Gute kommen.

Seit mehr als zehn Jahren wird dies auch im Backshop eines Supermarktes so gehandhabt. Noch im Geschäft verpacken die Verkäuferinnen das Brot in Kisten. Auch Sabine (Name geändert, Anm.), die seit mehr als 14 Jahren im Backshop beschäftigt war, half oft dabei mit. Die Brotverkäuferin dachte sich auch nichts dabei, als ihr vor ca. zwei Jahren eine Helferin der Sozialeinrichtung anbot, dass sie sich am Parkplatz von der Brotspende doch ein oder zwei Wecken mitnehmen könnte.

Von da an erhielt Sabine von den Helfern etwa einmal pro Monat ein bis zwei Wecken bzw. Laibe. Sowohl Mitarbeiter als auch Filialleiter wussten davon. Niemand sagte je, dass sie dies unterlassen solle. Deshalb traf es sie wie aus heiterem Himmel, als sie eines Tages von Kolleginnen zur Rede gestellt wurde. Marktleiter und Polizei wurden gerufen und Sabine wegen Diebstahls angezeigt und entlassen.

Der Diebstahlsverdacht war rasch vom Tisch. Trotzdem war Sabine verzweifelt. Denn eine fristlose Entlassung bedeutet, auf viel Geld verzichten zu müssen, das bei einer Kündigung zustünde.

AK Rechtsschutz. Hilfe gabs von der AK Tirol: Sie gewährte Rechtsschutz für ein Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht, in dem sich Rechtsanwalt Dr. Thomas Juen erfolgreich für Sabine einsetzte.

Der ehemalige Arbeitgeber versuchte zwar, mit verwegenen Vorwürfen die Entlassung zu rechtfertigen: „Schließlich sei sie heimlich vorgegangen, habe sich noch im Geschäftsraum von Helfern Brot versprechen lassen…und sich sodann aus dem Markt geschlichen, um sich die Ware am Parkplatz anzueignen. Da die…Klägerin, nachdem sie ertappt worden sei, uneinsichtig geblieben sei, sei es…nicht mehr zumutbar gewesen, die Mitarbeiterin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen.“

Trotzdem war für das Gericht in erster Instanz und auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Innsbruck klar, dass Sabine nie (bewusst) pflichtwidrig gehandelt und damit auch keinen Entlassungsgrund gesetzt hat:

  • So verbieten die Richtlinien des Supermarkts lediglich die unmittelbare Wegnahme von Sozialretourware.
  • Für eine Entlassung wegen Vorteilsannahme sei der Wert zu geringfügig,
  • mit dem Dienstverhältnis sei kein unmittelbarer Zusammenhang erkennbar
  • und eine Vertrauensunwürdigkeit liege nicht vor.

Dank AK erhielt Sabine 13.378,19 Euro – die sie auch bei einer Kündigung unter Einhaltung aller Fristen erhalten hätte müssen. Außerdem muss ihr ehemaliger Arbeitgeber die Prozesskosten – 5.893,12 Euro – zahlen.

Rückfragen & Kontakt:

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, Pressestelle
Dir.-Stv. Dr. Elmar Schiffkorn
0512/5340 - 1280
elmar.schiffkorn@ak-tirol.com

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