Brunner zur Tierschutz-Gesetz-Novelle: Tierschutz im 21. Jahrhundert sieht anders aus!

Grüne Tierschutz-Initiativen scheitern an den Regierungsparteien

Wien (OTS) - Heute wurde im Nationalrat mit Stimmen der Regierungsparteien und der NEOS die Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. „Es hat sich gezeigt, dass die Regierungsparteien in Sachen Tierschutz letztendlich dann doch primär Schaumschläger sind. Zwar wurden Verbesserungen gegenüber der Regierungsvorlage vorgenommen, das Aussetzen von Zuchttieren für die Jagd wird verboten, ebenso das Würgehalsband bei Hunden, aber im Großen und Ganzen ist das Gesetz nicht im 21. Jahrhundert angekommen“, erläutert die Grüne Tierschutzsprecherin Christiane Brunner.

Als Stilblüte bezeichnen die Grünen die neue Definition von Zucht. "Künftig ist Zucht als `gezielte oder nicht verhinderte Anpaarung´ definiert. Damit ist wohl jegliche Vermehrung als Zucht zu verstehen, denn jegliche Anpaarung, die stattgefunden hat, ist logischerweise eine nicht verhinderte Anpaarung. Ich fürchte, dass dies genutzt werden wird, um die erst vor einem Jahr beschlossene Klarstellung in Bezug auf die Katzen-Kastrationspflicht zu umgehen. Das ist für mich nicht akzeptabel", sagt Brunner.

Die dauernde Anbindehaltung ist zwar im Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten, die Ausnahmereglung dafür bleibt aber weiter bestehen. Die Volksanwaltschaft stuft diese erklärte Ausnahme als gesetzwidrig ein. „Die Regierungskoalition hat diesen Missstand nicht beseitigt. Ich habe einen Änderungsantrag eingebracht, der Ausnahmen lediglich in begründeten Einzelfällen und zeitlich befristet zulässt. Diese Eingrenzung wurde aber von SPÖ und ÖVP abgelehnt“, schildert Brunner.

Im Jahr 2008 wurde der zuvor verbotene Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen wieder eingeführt. Begründet wurde dies damit, den Handel mit Welpen in kontrollierbare Bahnen bringen zu wollen. Die Entwicklung seit 2009 zeigt aber deutlich, dass dies nicht gelungen ist. Unabhängig von dem Verfehlen der Zielsetzung, gibt es zahlreiche weitere Gründe, die aus Tierschutzsicht gegen den Verkauf in Zoofachhandlungen sprechen. „Tiere sind keine Ware. Die Anschaffung eines Hundes, dessen Lebensdauer im Schnitt 10 Jahre und länger dauert, darf kein Impulskauf sein, sondern sollte wohl überlegt werden. Deshalb habe ich auch hier eine Änderung vorgeschlagen. Die Ablehnung aller unsere Versuche, die Novelle zu reparieren, zeigt: Die Regierungsparteien sind an echtem Tierschutz nicht interessiert“, so das Resümee von Brunner.

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