Budgetausschuss ebnet Weg für gesetzliches Budgetprovisorium

SPÖ-Kritik an Abänderungsantrag

Wien (PK) - Aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats liegt für 2018 kein reguläres Budget vor. Nun kann der Nationalrat entweder rechtzeitig ein gesetzliches Provisorium beschließen oder es tritt ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft. ÖVP und FPÖ brachten nun im Parlament einen Gesetzesvorschlag über ein Budgetprovisorium ein, der heute Thema im Budgetausschuss war. Aufgrund eines Fristsetzungsantrags wird der Gesetzentwurf morgen im Nationalrat behandelt und soll mit 8. Jänner 2018 in Kraft treten.

Im Budgetausschuss war die Regierung erstmals durch Finanzminister Hartwig Löger, einem Quereinsteiger aus der Versicherungsbranche -wie er sich selbst vorstellte -, sowie Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs, zuvor freiheitlicher Abgeordneter und Steuerberater, vertreten. Der Parlamentarische Budgetdienst wird auch in der neuen Gesetzgebungsperiode die Ausschussmitglieder mit Expertisen zu allen Verhandlungsmaterien versorgen. Die Verhandlungen führte die neue Ausschussobfrau Angelika Winzig (ÖVP).

Opposition ortet Mängel im Abänderungsantrag

Der im Ausschuss per Abänderungsantrag ergänzte Gesetzentwurf fügt das neu geschaffene Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport in die Budgetstruktur ein (siehe auch Parlamentskorrespondenz Nr. 1199/2017). Das Budgetprovisorium soll mit 8. Jänner 2018 in Kraft treten, um eben diesem Ministerium rechtzeitig die erforderlichen Budgetmittel und Personal zur Verfügung zu stellen und es handlungsfähig zu machen, erklärten Karlheinz Kopf (ÖVP) und Roman Haider (FPÖ) die Dringlichkeit des Beschlusses. Die übrigen finanziellen Umschichtungen, die durch die Kompetenzänderungen bei den Ministerien entstehenden, bleiben laut den Erläuterungen des Abänderungsantrags bis zu einer weiteren Novelle offen.

Da der Abänderungsantrag nach Ansicht der SPÖ technische Mängel aufwies wollte sie das gesetzliche Budgetprovisorium zunächst von der Tagesordnung des Ausschusses nehmen, dann beantragte sie die Vertagung und stimmte schließlich dagegen. Kai Jan Krainer ortete Fehler, die sich aus Zeitmangel eingeschlichen hätten. Diese ließ die ÖVP umgehend berichtigen. Speed kills quality, kritisierte Krainer einen weiteren Fehler, behielt sich aber dessen Aufdeckung für die Nationalratssitzung vor. Außerdem hob er die Unterbudgetierung im Bildungsbereich hervor und wollte die verpflichtenden Deutschkurse für AsylwerberInnen finanziert wissen.

Von der Liste Pilz gab es Kritik an der späten Vorlage des Abänderungsantrags, die laut Bruno Rossmann nicht ausreichend Zeit zur Überprüfung ließ. Insbesondere bei den Umschichtungen sah er Klärungsbedarf.

Die ÖVP räumte Fehler ein, wofür sich Karlheinz Kopf entschuldigte. Das gesetzliche Budgetprovisorium werde aufgrund eines Fristsetzungsantrags im morgigen Nationalrat behandelt, argumentierte er gegen eine Vertagung, um die im letzten Nationalrat als fehlend gerügte Ausschussdiskussion zu ermöglichen.

Obwohl die gesamte Opposition für die Streichung des Punkts von der Tagesordnung stimmte, erreichte sie nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit, somit wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ plenumsreif gemacht.

Anpassungen auf Untergliederungsebene

Laut dem vorliegenden Gesetz ist das Budget 2017 Grundlage für das Jahr 2018, sofern keine Ausnahme vorgesehen ist. Alle Bestimmungen aus 2017, Voranschläge, Angaben zur Wirkungsorientierung und der Personalplan sind demnach auch im kommenden Jahr gültig. Legt der Finanzrahmen andere Auszahlungsobergrenzen fest, so gilt der jeweils niedrigere Wert. Die Überschreitungsermächtigungen aus dem Vorjahr dürfen 2018 nicht angewendet werden (30/A).

Auf Untergliederungsebene betrifft die Untergliederung (UG) 14 laut Abänderungsantrag künftig nur Militärische Angelegenheiten - nicht mehr den Sport. Stattdessen wurde eine neue UG 17 geschaffen, die den Öffentlichen Dienst und Sport abdeckt. Die UG 24 finanziert nun den Bereich Gesundheit, aber keine Frauenangelegenheiten mehr. Damit verbunden sind Änderungen im Personalplan.

Löger: Nulldefizit als Grundziel - aber nicht um jeden Preis

Das Nulldefizit werde weiterhin angestrebt, sagte Finanzminister Hartwig Löger zu Karin Doppelbauer (NEOS). Es sollen aber auch Entlastungen der BürgerInnen ermöglicht werden, wies er auf laufende Gespräche zum Regierungsprogramm hin. Das Nulldefizit könne als Grundziel angesehen werden, das aber nicht um jeden Preis erfüllt werden müsse. In den nächsten Wochen will Löger intensiv an einem Doppelbudget für 2018 und 2019 arbeiten. Ein detaillierter Budgetfahrplan liegt noch nicht vor, informierte er die Abgeordneten. Das neue Budget soll in der ersten Jahreshälfte beschlossen werden. Das Finanzministerium müsse erst einen Budgetentwurf vorlegen, schloss sich Karlheinz Kopf (ÖVP) an, danach könnten die Verhandlungen im Parlament stattfinden.

Unterausschuss soll Berichte über laufenden Gebarungserfolg zeitnahe behandeln

Am Ende der Sitzung wurden die Beratungen über den aktuellen Gebarungserfolg und die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings aus dem dritten Quartal 2017 dem neu eingesetzten Unterausschuss des Budgetausschusses zugewiesen. Sowohl die Einsetzung des Unterausschusses als auch die Zuweisungen wurden von einer breiten Mehrheit der Abgeordneten unterstützt, lediglich Bruno Rossmann von der Liste Pilz stimmte dagegen. Dies löse seiner Ansicht nach nicht die Probleme. Rossmann hatte sich zuvor für eine zeitnahe Behandlung der Monatserfolgsberichte ausgesprochen. Diese müssten früher vom Finanzministerium übermittelt werden, so Rossmann.

Um derartige Zuweisungen zu erleichtern, machte Kai Jan Krainer (SPÖ) den Vorschlag, eine Änderung in der Geschäftsordnung des Nationalrats durchzuführen. Alternativ, da diese formell aufwendig sei, könnten am Rande von Nationalratssitzungen Budgetausschusssitzungen abgehalten werden, die der formellen Zuweisung von Budgetausschuss-Vorlagen an den Unterausschuss dienen. Außerdem soll der Unterausschuss grundsätzlich in Monaten zusammentreten, in denen kein Budgetausschuss stattfindet. Dadurch könnten Berichte über den Gebarungsvollzug rascher behandelt werden, argumentierte Krainer. Zumal der Vorschlag bereits zu Zeiten der SPÖ-ÖVP-Mehrheit erarbeitet wurde, konnte die ÖVP den Argumenten viel abgewinnen. Karlheinz Kopf zeigte sich auch darüber hinaus gesprächsbereit. (Schluss) gro

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen auf www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums www.bmf.gv.at.

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