Budgetausschuss gibt einstimmig grünes Licht für Coronavirus-Gesetzespaket

COVID-19-Krisenbewältigungsfonds mit 4 Mrd. € dotiert, weitere Maßnahmen sollen folgen

Wien (PK) In Form eines von ÖVP und Grünen eingebrachten Initiativantrags wurde dem Budgetausschuss des Nationalrats ein Gesetzespaket vorgelegt, um die von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus auf gesetzliche Beine zu stellen. So soll auf Basis eines Krisenbewältigungsfonds und eines Maßnahmenbündels ein flexibler Mechanismus für die Finanzierung von Maßnahmen im Umgang mit der rasanten Ausbreitung des Coronavirus in Österreich sichergestellt werden. Das Gesetzespaket wurde heute im Budgetausschuss einstimmig angenommen, wobei es den Oppositionsfraktionen grundsätzlich zu kurz greift. Die geplanten 4 Mrd. € würden nicht ausreichen, so der Tenor. Gemeinsamer Kritikpunkt ist außerdem, dass der Finanzminister laut Entwurf etwa ohne Einbindung des Parlaments über die Verwendung der Mittel entscheiden könne. Finanzminister Gernot Blümel sowie Gesundheitsminister Rudolf Anschober kündigten an, dass weitere Maßnahmen folgen werden.

Einstimmig angenommen wurden auch drei mit dem Gesetzespaket inhaltlich zusammenhängende Anträge, die weitere Maßnahmen beinhalten und im Ausschuss von ÖVP und Grünen eingebracht wurden. Aufgrund des Aussetzens des Schulunterrichts soll der Bildungsminister ermächtigt werden, von den bestehenden Regelungen bzgl. abschießender Prüfungen, insbesondere Reife- und Diplomprüfungen, Abstand nehmen zu können. Außerdem sollen Vernehmungen von Beschuldigten künftig per Videokonferenz abgehalten werden können. Um Fristversäumnissen zu entgehen, wurde mit einem weiteren Ausschussantrag gesichert, dass die Konstituierungen von Gremien nach der Wirtschaftskammerwahl verschoben werden können.

Umfassendes Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Coronavirus-Krise

Das Gesetzespaket umfasst die Errichtung des mit bis zu 4 Mrd. € dotierten COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Wirtschaft und das COVID-19-Maßnahmengesetz zur Verhinderung der Verbreitung des Virus. Zur Verwendung der Mittel heißt es im Antrag, dass durch die Form eines Krisenbewältigungsfonds sichergestellt werde, dass der Finanzminister jederzeit auch die budgetär notwendigen Mittel zur Verfügung stellen kann, um im Einvernehmen mit dem Vizekanzler situationsadäquat die notwendigen Maßnahmen in der Bewältigung der Coronakrise setzen zu können.

Als mögliche Handlungsfelder, für welche die finanziellen Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt werden können, sind etwa die Stabilisierung der Gesundheitsversorgung, die Belebung des Arbeitsmarkts durch Kurzarbeit, Maßnahmen zur Konjunkturbelebung oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit genannt. Zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung könnten so die Anschaffung zusätzlicher medizinischer Produkte, Medikamente oder die Einstellung zusätzlichen Personals getragen werden.

Dafür sind für die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen Änderungen im Budgetprovisorium 2020 und im Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 nötig, etwa durch eine Überschreitungsermächtigung für den Finanzminister sowie eine Anhebung der Auszahlungsobergrenzen.

Geändert werden durch das Gesetzespaket auch das ABBAG-Gesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz sowie das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz. Demnach soll die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch die ABBAG (Abbaumanagementgesellschaft des Bundes) für alle heimischen Unternehmen, die aufgrund des Coronavirus mit Liquiditätsschwierigkeiten und Zahlungsunfähigkeit kämpfen, geschaffen werden. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Überbrückungskredite und Betriebsmittelfinanzierungen zur Deckung der laufenden unvermeidbaren Kosten sollen so zum Erhalt österreichischer Unternehmen während der Dauer der eingeschränkten Geschäftstätigkeit gewährt werden.

Als Teil der 4 Mrd. € sollen auch die Mittel für die Kurzarbeit erhöht werden. Von 15. März 2020 bis 30. September 2020 sollen für das Corona-Kurzarbeitsmodell 400 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Höhere Pauschalsätze sind möglich.

Geregelt wird mit dem Gesetzespaket auch, dass ArbeitnehmerInnen, die nicht in einem versorgungskritischen Bereich tätig sind und keinen Anspruch auf Dienstfreistellung zur Betreuungspflicht haben, wie angekündigt, für Kinder unter 14 Jahren eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen gewährt bekommen können. Die ArbeitgeberInnen sollen ein Drittel des in der Sonderbetreuungszeit ausgezahlten Entgelts durch den Bund vergütet bekommen.

Mit dem sogenannten COVID-19-Maßnahmengesetz wird schließlich die gesetzliche Basis für die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens geschaffen, durch Verordnung des Gesundheitsministers Betretungsverbote für bestimmte Waren- und Dienstleistungsbetriebe auszusprechen. So soll es laut Entwurf etwa möglich sein, ein Verbot auszusprechen, Waren- und Dienstleistungsbetriebe zu betreten. Es richtet sich nicht nur an die KundInnen, sondern auch an die Wirtschaftstreibenden. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken oder Unternehmen, die Gesundheits- oder Pflegedienstleistungen zur Verfügung stellen, können vom Verbot ausgenommen werden. Auch kann laut Entwurf vorgesehen werden, dass jene Betriebe, die weiterhin offen bleiben, allenfalls im Verhältnis zur Geschäftsfläche nur von einer bestimmten Zahl an Personen betreten werden dürfen. Mit dem Gesetzespaket soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, das Betreten bestimmter Orte wie Kinderspielplätze, Sportplätze, See- und Flussufer oder „konsumfreie Aufenthaltszonen“ zu verbieten.

Auch Strafbestimmungen sind dafür vorgesehen. Wer untersagte Betriebe oder Orte betritt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 € rechnen, InhaberInnen von Betriebstätten können bei Verwaltungsübertretungen mit bis zu 30.000 € geahndet werden.

Regierung kündigt weitere Maßnahmen an

Finanzminister Gernot Blümel sagte, dass es sich aus seiner Sicht um die richtigen Maßnahmen handelt. Man müsse alles tun, was möglich ist, um den Menschen Sicherheit zu geben und sie in ihrer Beschäftigung zu halten. Ob die Maßnahmen und Mittel ausreichen werden, wisse man angesichts der nur schwer möglichen Wirtschaftsprognosen noch nicht, sagte Blümel. Weitere Maßnahmen würden folgen. Das Gesetzesbündel sei bewusst als sehr flexibles Instrument intendiert, die Details sollen mittels Verordnungen genauer definiert und an die Situation angepasst werden. Betont wurde vom Finanzminister die Schaffung der neuartigen Möglichkeit, dass der Staat in Notsituationen künftig Kredite vergeben können soll.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck untermauerte ihr Anliegen, dass der Wirtschaftsstandort Österreich in dieser neuartigen Situation Unterstützung in allen Bereichen benötige. Zur Stärkung von EPUs, KMUs aber auch größerer Unternehmen soll es Garantien für Hausbank-Kredite geben. Auch unterstrich sie den neuen Härtefonds für Familienbetriebe und EPUs, für den Fall, dass die zur Verfügung gestellten Garantien nicht ausreichen.

Dass die gemeinsame Lösung in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern erfolgte, strich Bundesministerin Christine Aschbacher positiv hervor. Mit dem Coronavirus-Kurzarbeitsmodell sei man bestrebt, ein Zeichen von Stabilität und Sicherheit zu setzen. Die Abwicklung soll unbürokratisch und effizient ablaufen. So soll die Sonderbetreuungszeit etwa berufstätigen Eltern zugutekommen, die aufgrund der Lage massiv gefordert sind. Für die ArbeitnehmerInnen in den lebensversorgenden kritischen Bereichen sei die Betreuung in Schulen und Kindergärten nach wie vor gegeben, sagte die Familienministerin.

Wie aus der Epidemie eine Pandemie geworden ist, zeichnete Minister Rudolf Anschober anhand der Entwicklung in Europa nach, das mit mittlerweile 39.000 Erkrankungen aktuell als „Corona-Hotspot“ gelte. In Anbetracht der Lage verhältnismäßig positiv stimmte ihn, dass in Österreich derzeit von den 655 erkrankten Personen viele nicht auf eine stationäre Behandlung angewiesen sind. Im internationalen Vergleich habe Österreich relativ wenige alte infizierte Menschen, und somit auch relativ wenige Schwersterkrankungen zu verzeichnen. Bezüglich der völlig neu geschaffenen Rechtsakte etwa in Zusammenhang mit den Betretungsverboten von Betrieben oder bestimmter Orte erklärte er, dass sich das Epidemiegesetz nicht für eine solche Pandemie-Situation geeignet hätte und eher für die Vergangenheit konstruiert sei. In den nächsten Tagen habe sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, ein noch umfassenderes Gesetz zu erarbeiten, da weitere Maßnahmen gesetzt werden müssten, informierte der Gesundheitsminister.

ÖVP-Finanzsprecher Karlheinz Kopf sagte, dass Maßnahmen wie Betretungsverbote enorme Auswirkungen auf den Fortbestand von Unternehmen hätten. Liquidität und Arbeitsplätze seien gefährdet, dem müsse man von staatlicher Seite entgegensteuern. Die Mittel für Unternehmen müssten aus seiner Sicht nach den Maßstäben der Betroffenheit und Ausgewogenheit verwendet werden, mit den neuen Regelungen könnten nun auch Direkthilfen an Familienbetriebe und EPUs vergeben werden. Das neue Kurzarbeit-Modell werde nach Meinung des Abgeordneten viele Betriebe dazu animieren, dieses in Anspruch zu nehmen, um Kündigungen zu vermeiden. Ziel sei, die klein- und mittelständische Wirtschaft zu stärken, meinte auch ÖVP-Abgeordneter Peter Haubner.

Die Klubobfrau der Grünen Sigrid Mauer machte geltend, dass das bestehende Epidemiegesetz für die aktuelle Situation nicht ausgereicht habe. Das Anliegen der SPÖ zur Unterstützung alleinerziehender Frauen unterstütze sie, man müsse sich aber ansehen, wie eine solche Regelung ausgestaltet werden könne. Hinsichtlich der Betretungsverbote kann sich Maurer eine sogenannte Sunset-Clause vorstellen, auch dem Wunsch der Opposition nach Berichtspflichten vonseiten der Regierung gegenüber dem Parlament wolle man noch nachkommen.

Opposition: 4 Mrd. € werden nicht ausreichen

Für die SPÖ handelt es sich bei den budgetierten 4 Mrd. € um einen viel zu kleinen Betrag, immerhin müsse man nicht nur der Frage der Beschäftigung, sondern auch mit den Fixkosten wie Mieten und Kreditzahlungen umzugehen wissen, und das in einem noch unklar definierten Zeitraum, wie SPÖ-Budgetsprecher Kai Jan Krainer betonte. „Es darf niemand vergessen werden“, so der Abgeordnete. Unbedingt rasch klären müsse man ferner die behördlichen AnsprechpartnerInnen für die Vielzahl an betroffenen Personen, die SPÖ hätte dafür das Finanzamt vorgeschlagen. Krainer sprach sich angesichts der geplanten Maßnahmen auch für klare Berichtspflichten sowie eine Einbindung des Hauptausschusses des Parlaments aus. Ein entsprechender Abänderungsantrag wurde im Budgetausschuss aber nicht ausreichend unterstützt.

SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek vertrat die Ansicht, dass man nun besonders auf die weiblichen Arbeitnehmerinnen achten müsse, da diese vermehrt Teilzeit beschäftigt seien. Ein Ausschussantrag zur Anpassung des Epidemiegesetzes, um für Menschen mit Betreuungspflichten einen Automatismus zur Gewährung der Förderungen einzuführen, wurde allerdings abgelehnt.

Josef Schellhorn (NEOS) zollte der Regierung grundsätzlich Respekt für die Vorlage des Gesetzespakets, zog jedoch den Vergleich der Behandlung eines schwerkranken Patienten mit Aspirin. Aus Sicht Schellhorns könnten mit dem vorgesehenen 4 Mrd. €-Paket lediglich rund zehn Tage überbrückt werden. Aus seiner Sicht benötigen die österreichischen UnternehmerInnen Planbarkeit, maximale Sicherheit und minimale Bürokratie. Besonders die Tourismusbranche würde vor großen Herausforderungen stehen. Er kritisierte etwa, dass Unternehmen nur bei einer Eigenkapitalquote von mindestens 8 % Unterstützung bekommen, diese in der Hotellerie aber oftmals darunter liege. Sein Fraktionskollege Nikolaus Scherak bemängelte, dass das COVID-19-Maßnahmengesetz übermäßig stark in die persönliche Freiheit eingreife. Auch die vorgesehenen Strafbestimmungen, die Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro vorsehen, hält er für überzogen.

Vonseiten der FPÖ bezeichnete Dagmar Belakowitsch das COVID-19-Maßnahmengesetz als „gefährliches Spiel“, da es sich jeder Kontrolle entziehe und Landeshauptleute damit bestimmte geografische Bereiche sperren könnten. Sie stellte auch die Frage in den Raum, wie bei der Errichtung einer Sperrzone die Anreise der Abgeordneten in das Parlament gewährleistet werde. Für Belakowitsch müsse die Handlungsfähigkeit der gesetzgebenden Körperschaften garantiert werden können. Wie ihr Fraktionskollege Hubert Fuchs erachtet Belakowitsch die finanzielle Bedeckung des COVID-Krisenbewältigungsfonds mit der dotierten Summe als zu gering. „Wir brauchen uns nicht vormachen, dass wir mit diesen 4 Mrd. € auskommen“, so Fuchs. Gerade Klein- und Kleinstunternehmen würden mit diesem Paket zu kurz kommen, es brauche unbürokratische Soforthilfe. Fuchs bemängelte zudem den fehlenden Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung und befürchtet die Schaffung eines „Bürokratiemonsters“. Zudem wollte er sichergestellt wissen, dass Zahlungen an ausländische Unternehmen mit Standorten in Österreich auch garantiert im Inland zur Anwendung kommen. (Schluss) fan/keg/schön


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen