Budgetausschuss gibt grünes Licht für Budgetbegleitgesetz

Schlanke Sammelnovelle erhielt teils mehrheitliche, teils einhellige Zustimmung

Wien (PK) Ein erster Schritt zur Verabschiedung eines regulären Budgets für 2020 ist gesetzt. ÖVP und Grüne stimmten heute Nachmittag im Budgetausschuss des Nationalrats für das von der Regierung bereits Anfang März vorgelegte Budgetbegleitgesetz und ebneten damit den Weg für eine Beschlussfassung im Plenum. Davor waren lediglich technische Abänderungen vorgenommen worden. Ein kleiner Teil des Entwurfs, die Novelle zum Familienlastenausgleich, wurde auch von den Oppositionsparteien unterstützt. Insgesamt werden mit der relativ schlanken Sammelnovelle neun Gesetze geändert, unter anderem geht es um reduzierte Zahlungen an den Insolvenz-Entgeltfonds, Zuschüsse an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) und die Vermeidung unbeabsichtigter Auswirkungen des Steuerreformgesetzes 2020.

Seitens der Opposition wurde unter anderem hinterfragt, warum gerade in der jetzigen Situation die Zahlungen an den Insolvenz-Entgeltfonds reduziert werden. Die Regierung werde wohl nicht davon ausgehen, dass es hier einen geringeren Mittelbedarf gebe, zeigte sich Gerhard Kaniak (FPÖ) irritiert.

Ausdrücklich positiv bewerteten Kaniak und NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer die „Nachschärfungen“ im Familienlastenausgleichsgesetz. Sie sollen insbesondere sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung die Familienbeihilfe nicht durch unbeabsichtigte Folgen des im vergangenen Jahr beschlossenen Steuerreformgesetzes 2020 verlieren. Auch die Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz wurden von Doppelbauer begrüßt: Es sei höchste Zeit, dass KroatInnen mit anderen EU-BürgerInnen gleichgestellt werden. Fragwürdig ist für sie hingegen, dass die Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung zum Teil aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik finanziert wird, die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse sollte sich bemühen, das Geld woanders aufzutreiben.

SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger beklagte insgesamt, dass sich die Auswirkungen der Corona-Krise nicht im Budgetbegleitgesetz niederschlagen. Seiner Meinung nach braucht es unter anderem dringend zusätzliche Fördermittel für Betriebe, die trotz der Krise Lehrlinge aufnehmen. Es wäre problemlos möglich, das im Budgetbegleitgesetz abzubilden und im Plenum noch einen entsprechenden Abänderungsantrag einzubringen, ist er überzeugt. Kritisch äußerte sich Stöger außerdem zu den Änderungen im Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz – er appellierte an die Regierung, den Topf für die Schlechtwetterentschädigung ab nächstem Jahr wieder ausreichend zu dotieren, zumal der Mittelbedarf durch die Klimakrise wachsen dürfte.

Aschbacher stellt Mittelaufstockung für überbetriebliche Lehrwerkstätten in Aussicht

Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher wies darauf hin, dass in ihrem Ressort verschiedene Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise in Diskussion stünden. So sei geplant, die Mittel für überbetriebliche Ausbildungsstätten (ÜBAS) aufzustocken. Für konkrete Schritte brauche es aber erst einmal valide Daten, meinte sie. Zudem seien für Mittelumschichtungen nicht unbedingt gesetzliche Grundlagen notwendig, das sei auch so möglich.

Was den Insolvenz-Entgeltfonds betrifft, machte Aschbacher geltend, dass die Berechnungen auf der guten Konjunkturlage zu Jahresbeginn beruhen und die Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht berücksichtigt sind.

Dass die für das Budgetbegleitgesetz zuständige Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler nicht an der Sitzung teilnahm, stieß bei SPÖ-Abgeordnetem Kai Jan Krainer auf Unverständnis. Ein Antrag, sie in den Ausschuss zu zitieren, fand aber nur die Zustimmung von SPÖ und FPÖ und blieb damit in der Minderheit.

Reduzierte Zahlungen an den Insolvenz-Entgeltfonds

Konkret sieht das Budgetbegleitgesetz (71 d.B.) vor, die an den Insolvenz-Entgeltfonds zu überweisenden Bundesmittel im Jahr 2020 um 100 Mio. € und in den Jahren 2021 bis 2022 um jeweils 50 Mio. € zu reduzieren. Zudem soll die Abwicklung der Lehrlingsförderung ab 2023 nicht mehr über den Fonds laufen. Vielmehr will der Bund die entsprechenden Mittel direkt an die Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft überweisen und so bürokratischen Aufwand verringern. Umfasst ist davon auch die Abgeltung der Internatskosten für BerufsschülerInnen.

Um einen Negativsaldo zu vermeiden, soll die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse für den Sachbereich Schlechtwetter auch heuer wieder einen Zuschuss aus Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik erhalten, und zwar in der Höhe von 3 Mio. €. Gleichzeitig sollen jene 2 Mio. €, die der Bund der BUAK ab 2020 für Aufwendungen in Zusammenhang mit der Bekämpfung von Sozialbetrug überweist, in den Schlechtwetter-Topf fließen. Damit stehen für Schlechtwetter-Entschädigungen wie in den vergangenen Jahren de facto wieder 5 Mio. € zusätzlich zur Verfügung. Auf die Aktivitäten im Bereich der Betrugsbekämpfung wird die Umschichtung laut Erläuterungen keine Auswirkungen haben.

Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz tragen dem Umstand Rechnung, dass die siebenjährige Übergangsfrist für Kroatien in Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit mit Ende Juni dieses Jahres ausläuft. Für Kroatinnen und Kroaten werden ab diesem Zeitpunkt in Bezug auf den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Dienstleistungsfreiheit die gleichen Bestimmungen gelten wie für andere EU-BürgerInnen.

Mit einer Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz wollen die Abgeordneten unbeabsichtigten Folgen des im vergangenen Jahr beschlossenen Steuerreformgesetzes 2020 entgegenwirken. Da Ausgleichszulagen und Ergänzungszulagen seit Anfang dieses Jahres steuerpflichtig sind, müssten sie auch bei der Prüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Damit drohen vor allem im Fall des Bezugs einer erhöhten Familienbeihilfe aufgrund einer erheblichen Behinderung Einkommenseinbußen. Nun wird ausdrücklich normiert, dass Ausgleichszulagen und Ergänzungszulagen bei der Berechnung der für das Kind geltenden Einkommensgrenze von 10.000 € außer Betracht zu bleiben haben.

Schließlich wird mit der Sammelnovelle noch der Verschiebung der verpflichtenden Herbstferien auf das Schuljahr 2020/21 sowie den neuen Ressortzuständigkeiten gemäß Bundesministeriengesetz Rechnung getragen. Das erfordert Änderungen im Beamten-Dienstrechtsgesetz, im Gehaltsgesetz und im Umweltförderungsgesetz. Im Sinne der Verbesserung des Gewässerschutzes können künftig außerdem auch Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung aus Mitteln der Wasserwirtschaft gefördert werden, der Fördertopf wird dafür aufgestockt. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs


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