Budgetausschuss verabschiedet Budgetbegleitgesetz | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 05.04.2018

Von der Altersteilzeit bis zum Ausbau der Ganztagsschule: Gesetzesänderungen im Zeichen von Einsparungen

Wien (PK) - 27 Gesetzesänderungen, ein neues Bundesgesetz sowie Ermächtigungen für Liegenschaftsverkäufe umfasst eine Sammelnovelle, die heute als Budgetbegleitgesetz vom Budgetausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet wurde. Die einzelnen Maßnahmen stehen vor allem im Zeichen von Einsparungen und reichen von der Verschärfung der Altersteilzeit bis hin zu Kürzungen bei der Aktion 20.000 und beim Integrationsjahr für Flüchtlinge. Für heftige Kritik der Opposition sorgten vor allem die Bestimmung über die Bestellung von weisungsberechtigten GeneralsekretärInnen in den Ministerien ohne Ausschreibung sowie eine Änderung im Bundeshaushaltsgesetz betreffend die nunmehr dauerhafte terminliche Zusammenlegung der Erstellung von Bundesfinanzgesetz und Bundesfinanzrahmengesetz.

Flankierende Maßnahmen zum Doppelbudget 2018/2019 sollen Sparkurs der Regierung absichern

Die zahlreichen Gesetzesänderungen des Budgetbegleitgesetzes (59 d.B.) konkretisieren nun den Sparkurs der Bundesregierung. So soll etwa durch eine Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz das Zugangsalter zur Altersteilzeit in zwei Stufen um jeweils ein Jahr angehoben und damit die Altersteilzeit dem Regelpensionsalter angenähert werden. Ab 2020 wird das ehestmögliche Antrittsalter für Altersteilzeit für Frauen bei 55 und für Männer bei 60 liegen. Deutlich gekürzt werden auch die Mittel für die derzeit ausgesetzte Beschäftigungsaktion 20.000, und zwar von 779 Mio. € auf 185 Mio. € bis zum Ende der Aktion Mitte Juni 2019. Die Mittel für das verpflichtende Integrationsjahr für Flüchtlinge werden von bis zu 100 Mio. € auf maximal 50 Mio. € halbiert.

Weitere Maßnahmen betreffen u.a. die Reduktion der von den Unis an die Bundesimmobilienagentur zu zahlenden Mieten um 17,4 Mio. € sowie eine Budgetkürzung bei der Statistik Austria um 2%. Um Kosten und Haftungsrisiken zu senken, übernimmt der Bund zudem keine Ausfallsbürgschaften mehr für Kredite der Wohnbauinvestitionsbank. Der von der Regierung proklamierte Forschungsschwerpunkt schließlich manifestiert sich in der Schaffung der Silicon Austria Labs GmbH als neues Forschungszentrum mit Sitz in Graz. Teil des Budgetbegleitgesetzes sind auch Bestimmungen über die Bestellung von GeneralsekretärInnen der Bundesministerien. Ausdrücklich wird dabei normiert, dass diese Funktionen vom Ausschreibungsgesetz ausgenommen sind. (siehe auch Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 328/2018)

Ein mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedeter Abänderungsantrag der Regierungsparteien befasst sich u.a. mit der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB). Angesichts der geplanten Integration der WBIB in die bestehende Wohnbaufinanzierungsstruktur der Länder sollen nun die geltenden Regeln über die Kofinanzierung von WBIB-Geldern mit der Wohnbauförderung der Länder entfallen.

Änderungen gibt es zudem im Bildungsinvestitionsgesetz, wo die für den Ausbau ganztägiger Schulformen vorgesehenen Mittel - sie stammen aus der Bankenabgabe - nun bis zum Jahr 2032, und nicht wie ursprünglich vorgesehen bis 2025 fließen sollen. Ein entsprechender Selbständiger Antrag der Regierungsparteien nach § 27 GOG, der mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen wurde, sieht demnach vor, dass in den Jahren 2019 und 2020 je 32,5 Mio. € und 2021 und 2022 je 30 Mio. € in den Ganztagsschulausbau fließen. Für den Zeitraum von 2023 bis 2032 werden dann insgesamt 303 Mio. € zur Verfügung stehen.

Rundumschlag der SPÖ gegen die Maßnahmen der Regierung

In der Debatte holte vor allem die SPÖ zu einem Rundumschlag gegen die im Budgetbegleitgesetz enthaltenen Sparmaßnahmen aus. So kritisierte Markus Vogl die Kürzungen bei der Statistik Austria und bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGGS) sowie die Minderausgaben bei der Ganztagsbetreuung. Die Agentur für Rechnungswesen sowie die AMA-Marketing wiederum sollten seiner Meinung nach aus Gründen der Transparenz im Beteiligungsmanagement des Bundes ausgewiesen werden. Alois Stöger wandte sich vehement gegen die Verschärfung der Altersteilzeit und argumentierte, die neuen Bestimmungen würden die Menschen praktisch in die Korridorpension zwingen. Dies widerspreche dem von Löger propagierten Ziel, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben. SPÖ-Frauenchefin Gabriele Heinisch-Hosek schließlich äußerte ihren Unmut über das ihrer Meinung nach zu gering dotierte Frauenbudget und deponierte einmal mehr die Kritik ihrer Fraktion an der Gestaltung des Familienbonus.

Zusammenlegung von Budget und Finanzrahmen bleibt strittig

Massive Bedenken brachten die Abgeordneten Bruno Rossmann (Pilz) und Kai Jan Krainer (SPÖ) gegen eine Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes vor, durch die die Erstellung vom Bundesfinanzgesetz und Bundesfinanzrahmen terminlich zusammengelegt wird. Diese ursprünglich nur befristete Maßnahme werde nun ohne Not und noch vor Vorliegen des Berichts über die Evaluierung der Haushaltsrechtsreform dauerhaft normiert, empörte sich der Budgetsprecher der Liste Pilz, der darin ebenso wie Krainer ein Abgehen von der parlamentarischen Usance des Konsenses in Haushaltsrechtsangelegenheiten sah. Auch würde das Parlament wichtige Mitwirkungsrechte in strategischen Belangen verlieren, da es nun nicht mehr zu einem zweistufigen Budgetprozess komme.

Andreas Hanger (ÖVP) und Erwin Angerer (FPÖ) versicherten, man werde in Sachen Haushaltsreform sehr wohl die Evaluierung abwarten und darüber im Haushaltsbeirat diskutieren. Von einem Abgehen vom Konsens könne keine Rede sein. Die Bestimmung über die terminliche Zusammenlegung sei bloß vorgezogen worden. Dies bestätigte auch Finanzminister Hartwig Löger, der in der Verlängerung der ursprünglich befristeten Bestimmung einen sachlich sinnvollen Schritt sah. Ein gemeinsamer Abänderungsantrag von SPÖ, Liste Pilz und NEOS auf Streichung der Änderung im Bundeshaushaltsgesetz blieb in der Minderheit.

Generalsekretäre im Kreuzfeuer der Kritik der Opposition

Für Unmut bei der Opposition sorgte auch die Bestimmung über die Bestellung der GeneralsekretärInnen in den Bundesministerien ohne Ausschreibung. SPÖ-Mandatar Kai Jan Krainer sprach in diesem Zusammenhang von "Politkommissaren" und ortete ebenso wie Bruno Rossmann (PILZ) einen Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltentrennung. Die Kritik des Budgetsprechers der Liste Pilz richtete sich vor allem auch gegen das nunmehr normierte Durchgriffsrecht der GeneralsekretärInnen. Für Karin Doppelbauer von den NEOS stellte sich die Frage nach der Budgetierung der mit dieser Funktion verbundenen Mehrkosten. Der Finanzminister erwiderte, Generalsekretäre habe es auch in der Vergangenheit gegeben. Das jetzt neu eingeführte Weisungsrecht sei sinnvoll und praxisgerecht. Zusätzliche Kosten werden, so Löger, nicht entstehen, zumal die GeneralsekretärInnen aus dem laufendem Personalplan "gespeist" werden müssen. (Fortsetzung Budgetausschuss) hof

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen auf www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums www.bmf.gv.at.

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