Budgetausschuss: Zahlreiche Oppositionsanträge vertagt | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 07.11.2020

Quartalsberichte zu ESM-Stabilitätsmechanismus und bilateralen Darlehen an Griechenland mehrheitlich angenommen

Wien (PK) Der Budgetausschuss befasste sich im weiteren Verlauf seiner heutigen Beratungen mit den letzten beiden Quartalsberichten des Finanzministeriums zu den Maßnahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus in Bezug auf Spanien, Zypern und Griechenland. Weitere Ressortberichte informierten über den Stand der bilateralen Darlehen von Österreich an Griechenland im dritten und vierten Quartal 2020. Zahlreiche Oppositionsanträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt.

Spanien, Zypern und Griechenland im Fokus der Stabilitätshilfe

Im Mittelpunkt der Maßnahmenberichte betreffend den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) stehen Spanien, Zypern und Griechenland. Daraus geht hervor, dass die drei Länder sämtliche Auflagen fristgerecht erfüllt haben und die Rückzahlungen planmäßig erfolgen. Seit Ende der Hilfsprogramme unterliegen Spanien, Zypern und Griechenland einer Post-Programm-Überwachung mit halbjährlicher bzw. vierteljährlicher Prüfmission. Die Maßnahmenpakete zur COVID-19-Krise werden nun die Verschuldung weiter in Fahrt bringen, heißt es in den Berichten (27/BA, 38/BA). Laut der EU-Kommission besteht aber keine Gefahr für die Rückzahlung der Darlehen.

In seinen Berichten (28BA, 37/BA) über die aufgrund des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes getroffenen Maßnahmen beziffert das Finanzministerium die kumulierten Zinseinnahmen Österreichs aus den bilateralen Darlehen für Griechenland mit aktuell 114,26 Mio. € und teilt darüber hinaus mit, dass Griechenland zwei Tilgungszahlungen in Höhe von insgesamt rund 12,8 Mio. € geleistet hat. Von den insgesamt 1,56 Mrd. € an bilateralen Darlehen sind mit Ende des 3. Quartals 2020 noch 1,54 Mrd. € ausständig.

Die Berichte wurden im Ausschuss mehrheitlich angenommen.

SPÖ für ein Soforthilfepaket für Alleinerziehende und Aufstockung des Frauenbudgets

Zwei Entschließungsanträge der SPÖ wurden anschließend mehrheitlich vertagt. Zum einen fordern die SozialdemokratInnen ein Soforthilfepaket für Alleinerziehende (413/A(E)), das einen Rechtsanspruch auf Betreuungszeit mit vollem Entgeltanspruch, eine Aufstockung des Familienhärteausgleichfonds sowie eine Unterhaltsgarantie und die Einrichtung einer Beratungshotline beinhaltet. Zudem setzt sich die SPÖ für eine Erhöhung des Budgets für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung auf jährlich mindestens 30 Mio. € ein( 279/A(E)).

In der Debatte konstatierte Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), dass trotz des gerade beschlossenen Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit noch viele Maßnahmen seitens der Regierung auf sich warten ließen. Noch immer sei die Situation vieler Alleinerziehender äußerst prekär. Zudem wäre eine Aufstockung des Frauenbudgets während der gerade gestarteten Budgetverhandlungen ein wichtiges Signal.

Die Vertreterinnen der Regierungsfraktionen Angela Baumgartner (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) verwiesen auf die bereits beschlossenen Maßnahmen, wie den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, die Aufstockung des Familienhärtefonds sowie auf die „deutliche Anhebung“ des Frauenbudgets. Gerhard Kaniak (FPÖ) begrüßte den SPÖ-Vorschlag eines Soforthilfepakets für Alleinerziehende, denn der würde gute Vorschläge zur Verbesserung der Situation dieser Gruppe beinhalten.

Gewaltschutzmaßnahmen: NEOS für Finanzierung aus einer Hand

Um effektiven Gewaltschutz und die bestmögliche Betreuung für Opfer von Gewalt sicherzustellen, müsse die Finanzierung in diesem Bereich übersichtlicher, transparent und planbarer werden, fordern die NEOS (124/A(E)).

Laut Karin Doppelbauer (NEOS) würden viele Institutionen, die sich für Gewaltschutzthemen einsetzen, über die Unübersichtlichkeit der Fördertöpfe beklagen. Deshalb forderte sie, dass die Finanzierung in Zukunft zentral aus einer Hand erfolgen solle. Gerhard Kaniak (FPÖ) signalisierte Unterstützung seitens der FPÖ. Aus seiner Sicht sei die Zusammenführung der Maßnahmen sehr sinnvoll. Auch Markus Koza (Grüne) sah die Zusammenlegung der Fördertöpfe für Gewaltschutzmaßnahmen durchaus positiv. Dieses Thema bedürfe aber noch einer breiten Diskussion mit allen Beteiligten.

Dieser Entschließungsantrag wurde ebenso vertagt.

SPÖ- und FPÖ-Anträge zu Gemeindefinanzen

Um die Einnahmenausfälle der Gemeinden in Zeiten der COVID-19-Pandemie abzufedern, hat die SPÖ einen Initiativantrag (574/A) eingebracht, der einen Zweckzuschuss des Bundes an die Gemeinden in der Höhe von 250 € pro EinwohnerIn vorsieht. Ein FPÖ-Entschließungsantrag (785/A(E)) zur Einrichtung eines Gemeindeeinnahmenausgleichsfonds in der Höhe von mindestens 2 Mrd. € soll die Finanzierung der Gemeindeaufgaben sicherstellen.

Die FPÖ-Abgeordneten Hermann Brückl und Erwin Angerer zeigten sich alarmiert über die stark sinkenden Gemeindeeinnahmen aufgrund der COVID-19-Krise. Dies würde auch Infrastrukturinvestitionen, wie etwa in Schulen oder Kindergärten gefährden. Das Kommunalinvestitionspaket der Regierung würde hier keine Abhilfe schaffen, da die Gemeinden immer noch 50% der Finanzierung übernehmen müssten. Das könnten sich viele Gemeinden aber nicht leisten. Zudem würde die Beantragung viel zu bürokratisch sein.

Elisabeth Götze (Grüne) und Christoph Stark (ÖVP) verteidigten das Kommunalinvestitionspaket der Regierung. Laut Götze wäre eine pauschale Unterstützung der Gemeinden nicht zielführend, denn dies würde dem „Gießkannenprinzip“ entsprechen. Stark informierte, dass es bereits Gespräche mit dem Gemeindebund zu Unterstützungsmaßnahmen für 2021 geben würde.

Anders sahen das die SPÖ-Abgeordneten Markus Vogl und Kai Jan Krainer. Ihr Vorschlag würde rasch und unbürokratisch helfen. Auch andere Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der COVID-19-Krise würden der Logik des „Gießkannenprinzips“ folgen. Zudem würden die Gemeinden das Geld sicher nicht „sparen sondern gleich wieder ausgeben“.

Auch diese beiden Anträge wurden vertagt.

SPÖ für Aussetzen der Mietzahlungen von Unternehmen und Ausschüttungssperre von Dividendenzahlungen

Die Ausschussmitglieder befassten sich in der Folge mit zwei weiteren SPÖ-Anträgen, die bereits einmal vertagt worden waren. Den SPÖ-Abgeordneten ging es dabei um Rechtssicherheit für Unternehmen, die wegen der Schließung ihrer Betriebe ihre Mietzahlungen einstellen müssen (405/A). Unternehmen, die staatliche COVID-Hilfen in Anspruch nehmen, sollten zudem keine Dividenden auszahlen dürfen (407/A).

Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sei für den Fall einer Epidemie vorgesorgt, unterstrich Christoph Matznetter (SPÖ). Daher sei klar, dass im Falle einer behördlichen Schließung von Unternehmen die Last verteilt werden müsse. Dies würde laut Matznetter auch Mietzahlungen betreffen. Da dies Gerichte teilweise anders interpretieren würden, müsse nun der Gesetzgeber Klarheit schaffen.

Karlheinz Kopf (ÖVP) sah keinen Anlass, in diesem Bereich nachzuschärfen, da es bereits jetzt eine gute Regelung im ABGB gebe. Jakob Schwarz (Grüne) war derselben Meinung, denn in den Erläuterungen des COVID-19-Begleitgesetzes würde sich kein Spielraum für eine andere Auslegung finden.

In Bezug auf die Auszahlung von Dividenden und Boni während der Krise kritisierte Kai Jan Krainer (SPÖ), dass „Verluste immer der Staat tragen muss, während Gewinne immer privat bleiben sollen“. Wer Hilfe vom Staat benötige, dürfe keine Gewinnausschüttung vornehmen, so Krainer.

Karlheinz Kopf (ÖVP) trat für eine differenzierte Betrachtung ein. In den aktuellen Förderinstrumenten würde es schon ein temporäres Verbot von Gewinnausschüttungen ab bestimmten Unternehmensgrößen geben. Ein generelles Verbot sei in dieser schwierigen Zeit überschießend. Das würde laut Kopf nur den Kapitalmarkt schwächen und Anleger verschrecken.

Bei der Abstimmung wurden beide SPÖ-Anträge abermals vertagt.

NEOS-Initiative zu mehr Transparenz über Fixkostenzuschuss

Als „völlig intransparent“ kritisieren die NEOS die Auszahlung des Fixkostenzuschusses durch die COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG). Sie fordern deshalb, die Vorschläge des Budgetdienstes des Parlaments für mehr Transparenz beim Fixkostenzuschuss rasch umzusetzen (855/A(E)).

Karin Doppelbauer (NEOS) lobte zwar die Fortschritte im Septemberbericht des Finanzministeriums zur COFAG, jedoch hielt sie an ihrer inhaltlichen Kritik fest. Etwa würden Betroffene bei der Ablehnung ihres Antrags nicht darüber Bescheid bekommen. Auch Kai Jan Krainer (SPÖ) forderte vom Finanzminister, die konstruktiven Vorschläge des Budgetdienstes des Parlaments zu mehr Transparenz umzusetzen.

Die COFAG-Berichte des Ministeriums hätten sich nun sehr gebessert, betonte Elisabeth Götze (Grüne). Sie wolle vorab abwarten wie sich die Situation hier in Zukunft entwickeln würde. Laut Götze hätte sich die Auszahlungsgeschwindigkeit der COFAG auf nun ca. 10 Tage gesteigert.

Auch dieser Entschließungsantrag wurde vertagt.

SPÖ-Anträge zur abschlagsfreien Pension und zu mehr Mitteln für den Klimaschutz

Zwei bereits einmal vertagte SPÖ-Initiativen wurden abschließend von den Ausschussmitgliedern diskutiert. Um die 2019 beschlossene abschlagsfreie Pension nach 540 Beitragsmonaten zu gewährleisten, setzt sich die SPÖ für die Miteinbeziehung der Präsenz- und Zivildienstzeiten sowie für die Neuberechnung für jene ein, die zwischen 2014 und 2020 mit Abschlägen in den Ruhestand getreten sind. Zudem soll die neue Regelung auf den gesamten öffentlichen Dienst und ehemalige Staatsbetriebe ausgedehnt werden (3/A(E)).

Für die ÖVP habe die Finanzierbarkeit des österreichischen Pensionssystems Priorität, erteilte ÖVP-Abgeordneter Christoph Zarits der SPÖ-Forderung nach Ausweitung der abschlagsfreien Pension eine Absage. In der letzten Sitzung der vergangenen Gesetzgebungsperiode sei, wie in den letzten Jahren üblich, die sogenannte „Hacklerregelung“ wieder verlängert worden. Man sei dazu gerade mit dem Koalitionspartner in Gesprächen, so Zarits.

Die SPÖ-Abgeordneten Markus Vogl, Christoph Matznetter und Kai Jan Krainer pochten auf einen abschlagsfreien Pensionsanspruch nach 45 Jahren. Möglichst viele Menschen sollten diese Möglichkeit nach Bedarf in Anspruch nehmen können. Selbst die ÖVP habe im September 2019 dafür gestimmt. Man werde dieses Thema aber noch in einer Sondersitzung des Nationalrates auf die Tagesordnung bringen, so die SPÖ-Abgeordneten.

Danach wurde über einen Initiativeantragantrag (6/A) der SozialdemokratInnen diskutiert, mit dem eine jährliche Klimaschutzmilliarde ab 2020 eingefordert wird. Der Großteil der Gelder soll in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und in die Förderung der thermischen Sanierung fließen.

Man brauche jedes Jahr eine zusätzliche Milliarde für den Klimaschutz, um die Ziele für 2030 erreichen zu können, zeigte sich SPÖ-Angeordnete Gabriele Heinisch-Hosek besorgt.

Bundesministerin Eleonore Gewessler zeigte sich in Bezug auf die klimapolitischen Herausforderungen optimistisch und verwies in diesem Zusammenhang auf die deutlichen Budgetsteigerungen für 2021.

Bernhard Michael (NEOS) sah sich in der ungewohnten Rolle, die Regierungsfraktionen verteidigen zu müssen. Geld alleine würde das Klimaproblem nicht lösen, vor allen brauche es jetzt die Ökologisierung des Steuersystems oder etwa Maßnahmen in der Raumplanung. Franz Hörl (ÖVP) konnte bei den SPÖ-Forderungen keine Einbettung in ein Gesamtkonzept erkennen. Zudem würden es alte Forderungen aus 2019 sein. Hörl lobte die „massiven Bemühungen“ der Ministerin für den Klimaschutz.

Auch diese beiden Anträge wurden wiederum im Ausschuss vertagt. (Schluss Budgetausschuss) med

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums .


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