Budgetausschuss zu Spekulationsverbot und Haushaltsrecht

Finanzrahmen und Budget werden im Herbst gemeinsam verhandelt

Wien (PK) - Geknüpft an die Debatte über ein gesetzliches Spekulationsverbot diskutierte der Budgetausschuss heute heftig über eine Haushaltsrechtsreform. Konkret geht es darum, den zweiphasigen parlamentarischen Budgetprozess auf eine Debatte im Herbst zusammenzuführen. Die Grünen reagierten darauf mit Empörung und brachten einen Antrag auf Ausschussbegutachtung ein, der aber abgelehnt wurde. Trotz heftiger Kritik wurde das Sammelgesetz in Form eines ÖVP-SPÖ-Abänderungsantrags von den Regierungsparteien beschlossen. Die Bestrebungen der Opposition, das Spekulationsverbot auch auf Verfassungsebene zu verankern, wurden vertagt.

Schelling streicht Vorteils fürs Parlament hervor

Mit der Haushaltsrechtsreform 2009 wurde - zusätzlich zur kurzfristigen Budgetplanung im Herbst - die mittelfristige Planung des Bundeshaushalts durch das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) eingeführt. Darin fixiert die Regierung Obergrenzen für ihre Ausgaben in den kommenden vier Jahren. Bislang wurde der Finanzrahmen im Frühjahr im Parlament verhandelt. Diese Debatte wurde nun mittels Abänderungsantrag in den Herbst verschoben. Dies gilt laut heutigem Beschluss im Budgetausschuss bis zum 31.12.2018. Auf Basis der Ergebnisse der laufenden Evaluierung zur Haushaltsrechtsreform wird voraussichtlich im Frühjahr 2018 über eine dauerhafte Zusammenlegung entschieden. Sollte bis Ende 2018 keine Neuregelung vorliegen, so tritt automatisch die alte Rechtslage in Kraft, unterstrich Kai Jan Krainer (S).

Als Begründung nannte Finanzminister Hans Jörg Schelling die Kritik des Internationalen Währungsfonds an der zu wenig validen mittelfristigen Planung Österreichs, da diese nur auf den Jännerdaten basiere. Von Vorteil für die Abgeordneten sei, dass sie die MinisterInnen im Rahmen der Herbstdebatte auch zum Finanzrahmen befragen können, so Schelling. Zur Zusammenlegung im Herbst meinte er, dass die gesamte Debatte - von ihm aus - auch im Frühjahr geführt werden könne. Den Vorwurf, er stehe dem Parlament nicht ausreichend zur Verfügung, wies er jedoch als "skandalös" zurück. Er nehme an mehr Ausschusssitzungen persönlich teil, als seine AmtskollegInnen und beantworte auch Fragen am Rande der Tagesordnung.

Die Opposition zeigt für die Zusammenlegung wenig Verständnis, insbesondere aufgrund der Art der Umsetzung. Schließlich bestand bislang die Praxis, Haushaltsrechtsreformen einstimmig zu beschließen, betonte Rainer Hable (N) und beklagte die schwache Einbindung des Parlaments in den Budgetprozess. Denn der erste rechtliche Schritt dazu ist in der Sondersitzung des Nationalrats am Dienstag dieser Woche gesetzt worden. Dort brachte die SPÖ-ÖVP-Koalition einen Fristsetzungsantrag für das Spekulationsverbot ein. Dieses Gesetzespaket soll als "Trägerrakete" für die Verschiebung des Finanzrahmens dienen. Kurzfristig wurde ein Budgetausschuss anberaumt, sodass die Vorlage bereits in den Plenarsitzungen am 29. und 30. März beraten werden kann. Laut Bruno Rossmann (G), geht es der Regierung jedoch nicht darum, das Spekulationsverbot einer raschen parlamentarischen Behandlung zuzuführen, zumal dieses ohnehin erst 2018 in Kraft treten soll. Vielmehr plane die Regierung eine gravierende Änderung des Haushaltsrechts, kritisierte Rossmann.

Strategiedebatte weiterhin im Frühjahr?

Gänzlich ausfallen wird die mittelfristige Finanzplanung im Frühjahr trotzdem nicht. Eine makroökonomische Debatte im Parlament ist erforderlich, um der EU ein vier Jahre in die Zukunft reichendes "Stabilitätsprogramm" vorzulegen. Kai Jan Krainer (S) sprach sich dafür aus, die Makrodebatte auf Basis des Stabilitätspakts zu führen. Dazu zeigte sich auch Gabriele Tamandl, in ihrer Funktion als Budgetsprecherin der ÖVP, gesprächsbereit. Ihr zufolge sei es möglich, die Debatte über das Stabilitätsprogramm qualitativ aufzuwerten.

Für Rossmann ist diese Debatte im Frühjahr aber kein ausreichender Ersatz, denn dort werden nur stabilitätspolitische Aspekte behandelt. Die gesamte parlamentarische Debatte mit dem Hearing im Frühjahr gehe verloren, sagte Rossmann und das stelle eine Entdemokratisierung dar, die nicht zu akzeptieren sei. Außerdem werde derzeit das neue Haushaltsrecht evaluiert, was auch Geld koste. Auch Helmut Berger, Leiter des Budgetdienstes des Parlaments, unterstrich die Notwendigkeit einer Strategiedebatte im Frühjahr.

Roman Haider (F) stimmte den Grünen zwar inhaltlich zu, sah aber keinen Tabubruch. Um die Bundesregierung nicht "am Arbeiten zu hindern", stimmte die FPÖ dem Sammelgesetz zu. Für Robert Lugar (T) war die öffentliche Diskussion des Finanzrahmens besonders wichtig.

Gesetzliches Spekulationsverbot soll Risiken in der Finanzgebarung des Bundes minimieren

Nicht zuletzt diskutierten die Abgeordneten auch über die Grundmaterie. Um nach mehreren Finanzskandalen das Vertrauen der BürgerInnen in das öffentliche Finanzmanagement zu stärken, hat die Regierung dem Nationalrat einen Gesetzentwurf für ein gesetzliches Spekulationsverbot für Bund, dessen Rechtsträger und die Sozialversicherungsträger vorgelegt. Dabei handelt es sich um die Verankerung des Grundsatzes der risikoaversen Finanzgebarung für das Finanzmanagement des Bundes sowie um die Möglichkeit zur Bündelung des Finanzmanagements bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA). Denn aufgrund schlechterer Bonität haben die Länder derzeit eine höhere Zinslast zu tragen als der Bund. Die Grundsätze einer risikoaversen Finanzgebarung betreffen künftig auch den Bereich der Sozialversicherung ( 1514 d.B.)

Änderungen gibt es auch bei der maximalen Laufzeit für Kreditoperationen. Die maximale Kreditlaufzeit wird von 70 auf 100 Jahre ausgedehnt. Laut Bruno Rossmann (G) sind langfristige Finanzierungen aufgrund der günstigen Zinslage wirtschaftlich und zu begrüßen. Wenn aoch die Regelung angesichts der steigenden Zinsen etwas spät getroffen werde, fügte Rossmann hinzu.

Andreas Zakostelsky (V) begrüßte, dass Mittel der ÖBFA nur in jenen Fällen den Ländern und anderen Rechtsträgern zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn die gleichen strengen Auflagen - insbesondere der Grundsatz der risikoaversen Finanzgebarung - erfüllt werden, die auch für Bundesmittel angewandt werden.

Opposition für Ausweitung des Spekulationsverbots

Laut der von Grünen und NEOS vorgelegten Gesetzesinitiative soll der Anwendungsbereich des Spekulationsverbots im Vergleich zur Regierungsvorlage ausgedehnt werden (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 275/2017). Während der Entwurf der Regierung das Spekulationsverbot für den Bund, seine Rechtsträger und die Sozialversicherungsträger auf einfachgesetzlicher Ebene vorsieht, geht es Bruno Rossmann (G) und Rainer Hable (N) darum, die risikoaverse Finanzgebarung für den gesamten Sektor Staat im Finanz-Verfassungsgesetz zu verankern (2059/A). Kernelemente des Antrags sind die Verankerung der wesentlichen Grundsätze im Verfassungsrang sowie eine bundeseinheitliche Lösung, betonte Rossmann.

Laut Kai Jan Krainer (S) spricht einiges für eine bundeseinheitliche Lösung. Er befürworte zudem den Verfassungsrang, stellte Krainer fest. Auch für Finanzminister Schelling ist ein bundeseinheitliches Spekulationsverbot wünschenswert. Dieses sei aber an den Verhandlungen mit den Bundesländern gescheitert. Auch wenn das Verbot nun einfachgesetzlich und nicht auf Verfassungsebene vorgesehen werde, sei es "besser als nichts", sagte Schelling. Die Initiative wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

Mehr Personal für EU-Ratspräsidentschaft

Da Österreich in der zweiten Jahreshälfte 2018 den Ratsvorsitz der EU übernimmt, wurde der Personalplan mittels eines weiteren Antrags aufgestockt. Demnach kann das Bundeskanzleramt von 1.7.2017 bis 28.2.2019 145 Vertragsbedienstete auf Sondervertragsbasis anstellen. Um die zeitnahe Abwicklung von Asylverfahren auch weiterhin zu ermöglichen, wurde die bereits befristete Personalaufnahme beim Bundesverwaltungsgericht sowie beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl verlängert. 750 MitarbeiterInnen können so zusätzlich beschäftigt werden. Neben ÖVP und SPÖ stimmte auch die FPÖ dem Antrag zu. (Schluss) gro

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen auf der Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums www.bmf.gv.at.

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