Budgetdienst-Analyse zu Patientenverfügungen | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 04.07.2019

Budgetdienst: Staatliche Finanzierung kann den Zugang zu Patientenverfügungen erleichtern

Wien (PK) In einer Studie zum Patientenverfügungsgesetz, um die der Nationalrat in einem Entschließungsantrag ersuchte, analysierte der Budgetdienst des Parlaments Möglichkeiten einer kostengünstigen bzw. kostenfreien Bereitstellung der erforderlichen Beratungsleistungen insbesondere für einkommensschwache Bevölkerungsschichten. Will man derzeit eine Verfügung über medizinische Maßnahmen erlassen, für den Fall, dass Krankheit oder Unfall einem dies später nicht mehr ermöglichen, so kostet im Regelfall die erstmalige Errichtung zwischen 250 und 500 € für die rechtliche Beratung und medizinische Aufklärung. Die Verlängerung nach Ablauf von acht Jahren kostet ungefähr 150 €.

Novelle 2018 hat Zugang erleichtert

2018 wurden 7.900 neue Verfügungen errichtet. Laut Budgetdienst hat d ie 2018 beschlossene Novelle zum Patientenverfügungsgesetz den Zugang zur Patientenverfügung erleichtert. Durch die Verlängerung der Gültigkeit von 5 auf 8 Jahre, den Wegfall der zwingenden juristischen Beratung bei Verlängerung und die Möglichkeit der juristischen Beratung durch Erwachsenenschutzvereine wurden die Kosten gegenüber der bisherigen Regelung reduziert.

Weiterhin stellen die insbesondere für einkommensschwache Bevölkerungsschichten relativ hohen Kosten aber eine Barriere dar. I n einer Umfrage aus dem Jahr 2014 nannten 14% der Befragten die Kosten als Grund für die Nicht-Errichtung. Einkommensschwächere Bevölkerungsschichten errichten generell deutlich seltener Patientenverfügungen, und für diese werden auch die damit verbundenen Kosten eher einen Grund für die Nicht-Errichtung darstellen.

Bei der Novelle wurde davon ausgegangen, dass die medizinische Aufklärung Teil der ärztlichen Behandlung ist, diese Auffassung wird jedoch von Sozialversicherung und Fachliteratur nicht geteilt, weil es sich um keine Krankenbehandlung handle. Eine ärztliche Aufklärung wird teilweise kostenlos als Kulanzleistung erbracht, darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Budgetdienst untersucht Optionen einer kostengünstigen Beratung für Einkommensschwache

Um einkommensschwachen Bevölkerungsschichten den Zugang zu Patientenverfügungen zu erleichtern, analysierte der Budgetdienst Zugangsmöglichkeiten zu kostengünstigen oder kostenfreien Beratungsleistungen. Dies könnten existierenden Lösungen wie die kostenfreie Rechtsberatung durch Patientenanwaltschaften oder kostenfreie medizinische Aufklärungen als Kulanzleistung ebenso darstellen, wie Alternativen zur verbindlichen Patientenverfügung (beispielsweise die zu berücksichtigende Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht). Darüber hinaus kann sich der Budgetdienst eine medizinischen Aufklärung durch die öffentliche Hand in unterschiedlichen Organisationsmodellen vorstellen und nennt als Beispiele die Leistung durch die Sozialversicherung, Zuschüsse an Einzelpersonen, Förderung von Trägereinrichtungen, Sozialhilfe oder auch in Form von Sach- oder Geldleistungen.

Kosten der öffentlichen Hand einschränken durch Koppelung ans Einkommen

Dabei könnte die Kostenübernahme in unterschiedlichem Ausmaß einkommensabhängig und bedarfsgeprüft erfolgen – mit Eigenbeteiligung als Regulativ – heißt es in der Studie. Trägt die öffentliche Hand die gesamten Kosten für die medizinische Aufklärung, so entstehen jährliche Kosten von etwa 2 bis 3 Mio. €, sofern die Nachfrage nicht überdurchschnittlich steigt, lautet die Einschätzung des parlamentarischen Budgetdienstes, die auf dem Richtsatz der Ärztekammer von 240 € für eine einstündige Beratung basiert. Kostensenkungen könnten etwa durch Sachleistung der Sozialversicherung, einer Bündelung der Leistung über die Patientenanwaltschaft, die Erwachsenschutzvereine oder einen anderen Träger erzielt werden. Durch Einschränkung auf einkommensschwache Bevölkerungsschichten würden die Kosten auf rund 30.000 € bis 175.000 € sinken, so der Budgetdienst in der Analyse. (Schluss) gro

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen auf www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums www.bmf.gv.at.


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