„Bürgeranwalt“: Darf Rechtschutzversicherung Vertrag kündigen?

Am 19. Jänner um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) - Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 19. Jänner 2019, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Fälle:

Fehlende Bewilligungen beim Nachbarn?

In der Südsteiermark betreibt Frau D. eine nachhaltige Landwirtschaft. Daneben hat ihr Nachbar im Lauf der Jahre einen expandierenden Erdbaubetrieb aufgebaut. Mittlerweile machen ihr Lärm und andere Immissionen das Leben dort unerträglich. Dabei würden dem Nachbarn die nötigen Bewilligungen fehlen, sagt Frau D., aber die Behörden würden „wegschauen“. Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek hat sich an die Seite der jungen Frau gestellt und ortet diverse Missstände in der Gemeinde.

Darf Rechtschutzversicherung Vertrag kündigen?

Der Wiener Konrad P. hat von seiner Rechtschutzversicherung ein Schreiben bekommen, dass der „Risikofaktor seines Vertrags zu hoch sei“ und er „beim nächsten Anlassfall“ gekündigt werde. Zudem hat die Versicherung dem Kunden nahegelegt, selbst zu kündigen. Konsumentenschützer argumentieren hingegen, dass eine Kündigung durch die Versicherung vertragswidrig wäre – sie verweisen auf eine Entscheidung des OGH, der die Klausel, auf die sich die Versicherung bezieht, für nichtig erklärt hat.

Klagen auf Schadenersatz gegen VW

Rund 16.000 VW-Kunden haben sich wegen der Diesel-Affäre rund um manipulierte Software in Dieselfahrzeugen kostenlosen Sammelklagen gegen VW auf Schadenersatz angeschlossen. Über Details zu den Verfahren gegen VW diskutieren Konsumentenschützer mit einem Vertreter der Automobilimporteure.

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