„Bürgeranwalt“: Menschen mit Behinderung – Ungleichbehandlung bei Kur und REHA?

Am 27. April um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) - Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 27. April 2019, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Fälle:

Menschen mit Behinderung: Ungleichbehandlung bei Kur und REHA?

Seit Jahren wird über die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderung, die in Tageswerkstätten arbeiten, diskutiert. Meist sind sie nicht selbst, sondern nur bei den Eltern mitversichert. Viele sehen darin eine Ungleichbehandlung. Der 23-jährige Daniel P., der mit Trisomie 21 geboren wurde, und kürzlich an Krebs erkrankt ist, habe das zu spüren bekommen, meint seine Mutter und hat sich an Volksanwalt Dr. Günther Kräuter gewandt.

Nachgefragt: Kommunikationsgerät mit Augensteuerung doch finanziert!

Christoph G. leidet an ALS, einer unheilbaren, seltenen Erkrankung des zentralen Nervensystems. Der junge Mann kann sich kaum mehr bewegen und das Sprechen fällt ihm immer schwerer. Er bräuchte ein Kommunikationsgerät mit Augensteuerung. Im Förderdschungel zwischen diversen zuständigen Stellen waren die dafür nötigen 18.000 Euro nicht aufzutreiben, die Sendung „Bürgeranwalt“ hat im Februar darüber berichtet. Jetzt gibt es eine erfreuliche Lösung!

Kaufoption für Mietwohnungen – wann wird die Zusage eingehalten?

Herr U. und viele seiner Nachbarinnen und Nachbarn mieteten im Jahr 2007 Genossenschaftswohnungen in einem Neubau im 20. Bezirk in Wien. Viele machten das, weil ihnen zugesagt wurde, sie könnten die Wohnungen nach Ablauf von zehn Jahren kaufen. Als Herr U. seine Kaufoption wahrnehmen wollte, musste er jedoch erfahren, dass dies rechtlich derzeit nicht möglich ist, weil das Wohnhaus teilweise über fremdem Grund gebaut wurde. Über Lösungen diskutiert der Anwalt der Betroffenen mit Vertretern der Wohnungsgenossenschaft.

Nachgefragt: Fehlbehandlung durch Zahnarzt?

Im Februar berichtete „Bürgeranwalt“ über einen Zahnarzt aus Oberösterreich, der mit falschen Abrechnungen die Krankenkasse um einen sechsstelligen Betrag betrogen und Patienten fehlbehandelt haben soll. Eine Patientin musste nach einer Implantation mit einer schweren Knochenentzündung ins Krankenaus. Sie hat geklagt. Nun liegt das Gerichtsgutachten vor.

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