„Bürgeranwalt“: Rechtsschutzversicherung klagt ihren Kunden

Am 28. Oktober um 17.30. Uhr in ORF 2

Wien (OTS) - Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 28. Oktober 2017, um 17.30 Uhr in ORF 2 folgende Fälle:

Von Anfang an erwerbsunfähig?

Eine 22-jährige Frau leidet bis heute unter den Auswirkungen einer Schädeloperation. Die Pensionsversicherungsanstalt konstatierte nach einem ärztlichen Gesamtgutachten, sie sei „originär erwerbsunfähig“. Die 22-Jährige will aber arbeiten und möchte nicht auf Sozial- und Behindertenhilfe angewiesen sein. Gibt es einen Ausweg? Mit Volksanwalt Dr. Günther Kräuter diskutieren Vertreter des AMS und des Sozialministeriums.

Rechtsschutzversicherung klagt ihren Kunden

Eine Rechtsschutzversicherung fordert von Herrn S. 23.000 Euro. Diese Summe hatte sie für einen Prozess bezahlt, den er verloren hat. Begründung: Herr S. habe die Versicherung vor dem Prozess falsch informiert. Dieser bestreitet diesen Vorwurf. Das Gericht habe in der Beweiswürdigung leider nicht ihm, sondern seinem Gegner geglaubt. Konsumentenschützer des VKI wundern sich über die Vorgangsweise der Versicherung.

Nachgefragt: Kein Anrecht auf „drittes“ Geschlecht?

Jedes Jahr werden in Österreich rund 25 Kinder geboren, die anatomisch weder männlich noch weiblich sind – intergeschlechtliche Personen. Vorschnell wurden in der Vergangenheit viele mittels geschlechtsangleichender Operationen zu Mädchen gemacht. Volksanwalt Kräuter forderte sorgsamere medizinische Betreuung und unterstützt die Forderung nach amtlicher Anerkennung eines dritten Geschlechts. Was ist seit dem ersten Bericht in der Sendung „Bürgeranwalt“ passiert?

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