Bundesagentur des Innenministeriums gefährdet Chance auf faires Asylverfahren

Qualität der Entscheidungen des BFA verbessern

Wien (OTS) „Die Rechtsvertretung von Menschen im Asylverfahren in einer Agentur des Innenministeriums anzusiedeln, bedroht den Zugang zu fairen Asylverfahren“ , kommentiert die Direktorin der Diakonie Österreich, Maria Katharina Moser, den aktuellen Streit zwischen Innen- und Justizministerium um die Einrichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Asylverfahren, die auch die Rechtsberatung übernehmen soll. 

42,4 % der negativen Bescheide, die das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) trifft, würden aufgehoben, verweist Moser auf die Fakten. „Das heißt: Unabhängige Richter und Richterinnen revidieren fast jede zweite negative Entscheidung des BFA, das eine Behörde des Innenministeriums ist, weil sie fehlerhaft oder rechtswidrig ist. Wenn die rechtliche Vertretung von Asylsuchenden einer Agentur des Innenministeriums übertragen wird, wächst die Gefahr, dass rechtswidrige bzw. fehlerhafte Entscheidungen nicht mehr revidiert werden. Es geht um wirksamen Rechtsschutz für die Betroffenen. Der ist aktuell dadurch gewährleistet, dass unabhängige gemeinnützige Hilfsorganisationen wie wir als Diakonie die Rechtsberatung machen. Zugang zu fairen Verfahren und Rechtsstaatlichkeit müssen im Zentrum der Debatte stehen“, so Moser.

Rechtsberatung muss im Justizministerium bleiben

Das Innenministerium und das BFA sollten ihre Hausaufgaben machen und die Qualität der Entscheidungen in erster Instanz verbessern, dann würde es weniger Rechtsberatung brauchen, so Moser. „Der Zugang zu fairen Verfahren und wirksamen Rechtsschutz ist ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip. Es zu beschneiden, fügt unserem Rechtsstaat schweren Schaden zu. Es zu wahren, ist unser zentrales Anliegen.“ Es wären durchaus auch andere Modelle wie die Verfahrenshilfsysteme, die es in anderen Ländern gibt, denkbar, meint die Diakonie-Direktorin. „Der Knackpunkt ist: Die Rechtsvertretung muss der unabhängigen Justizverwaltung und damit dem Justizministerium zugeordnet sein und nicht dem Innenministerium. Das wäre einmalig in Europa und würde ein System schaffen, das sich selbst kontrolliert. Das wäre eine Blackbox, in der der Zugang zu fairen Verfahren und Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verschwinden.“

Vergleich mit anderen Ländern

In den vom Innenministerium angeführten Ländern (Irland, Frankreich, Lettland, Finnland), in denen es bereits Rechtsberatung durch staatliche Agenturen gibt, handelt es sich tatsächlich um Verfahrenshilfesysteme, die zumeist in der jeweiligen Justizverwaltung angesiedelt sind. Diese sind in der Regel nicht auf Verfahrenshilfe für Asylsuchende beschränkt und stehen auch Menschen, die einen Rechtsbeistand in anderen Rechtsbereichen benötigen und nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um selbst einen Anwalt bezahlen zu können, offen. Meist vermitteln diese staatlichen Agenturen Rechtsbeistände an die Betroffenen und machen die Rechtsberatung nicht selbst.

Rechtsberatung im Asylverfahren in Österreich

Die Rechtsberatung für AsylwerberInnen in Österreich ist 3-stufig organisiert: Im ersten Schritt wird geprüft, ob Österreich oder ein anderes europäisches Land zuständig ist für das Asylverfahren einer bestimmten Person. In diesem so genannten Zulassungsverfahren ist Rechtsberatung vorgesehen. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Innenministerium und die Diakonie führt diese Rechtsberatungen in dessen Auftrag durch. Sie machen nur einen kleinen Teil aller Rechtsberatungen (5-10%) aus. 

Im zweiten Schritt prüft das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), eine Behörde des Innenministeriums, den Asylantrag und entscheidet als erste Instanz darüber. In der ersten Instanz ist keine staatlich finanzierte Rechtsberatung vorgesehen.

Entscheidet das BFA negativ, kann der/die AsylwerberIn in Berufung gegen den ersten Bescheid gehen. In diesem Verfahren in zweiter Instanz, das dann von unabhängigen Gerichten geführt wird, wird die Person von der Rechtsberatung der Diakonie, der Volkshilfe oder des Vereins Menschenrechte beraten und vor den Gerichten vertreten. Dieser Teil, der über 90% der Rechtsberatung ausmacht, wird vom Justizministerium beauftragt.

Rückfragen & Kontakt:

Diakonie Österreich
Roberta Rastl
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
+43(0)664 314 93 95
roberta.rastl@diakonie.at
Web: www.diakonie.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen