Bundesfilmförderung: Debatte für Geschlechtergerechtigkeit positiv entschieden

WKÖ-Dumreicher-Ivanceanu und Wohlgenannt: Filmvorhaben werden zukünftig nach künstlerischen und wirtschaftlichen Kriterien und Gender Budgeting gefördert

Wien (OTS) Der Aufsichtsrat des Österreichischen Filminstituts hat gestern, Dienstag, mit dem Beschluss zur Einführung einer Geschlechterquote in der Filmförderung des Bundes eine Grundsatzentscheidung getroffen. Diese Entscheidung wird vom Fachverband der Film- und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ausdrücklich unterstützt.

„Gleichstellung und Diversität sind mir ein prioritäres Anliegen. Die Verankerung von ‚Gender-Budgeting‘ in den Förderrichtlinien des Österreichischen Filminstituts ab 1. Juli 2021 wird entscheidend zu Gleichstellung, Chancengleichheit und Vielfalt in der Filmbranche beitragen“, betont Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Obmann des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft: „Ein besonderer Dank für diesen zukunftsweisenden Schritt gilt den zahlreichen Film-Verbänden, Filmschaffenden und Produzent’innen, die sich gemeinsam für dieses Ziel eingesetzt haben, und Staatssekretärin Andrea Mayer, deren Ministerium diese Novelle eingebracht hat.“

Fachverband begrüßt innovative und fortschrittliche Förderrichtlinien

„Mit diesem Schritt setzt das Filminstitut ein klares Zeichen für Geschlechtergerechtigkeit in der österreichischen Filmlandschaft. In den Bereichen Stoffentwicklung, Projektentwicklung und Herstellung wird in Zukunft darauf geachtet werden, dass auf Basis der Stabstellen Drehbuch, Regie und Produktion eine Gleichstellung der Geschlechter erreicht wird. In den neuen Förderrichtlinien sind dazu nachhaltige Kriterien enthalten“, so Claudia Wohlgenannt, Vorsitzende der Berufsgruppe Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion im Fachverband der Film- und Musikwirtschaft.

Gleichstellung bei Anteil von je 50% an gesamt vergebenen Förderungsmitteln erreicht

„Ziel ist: In allen Projektstufen wird die Gleichstellung bis 2024 erreicht werden. 2021 und 2022 werden mindestens 35% und im Jahr 2023 mindestens 40% der Fördermittel unter den Gesichtspunkten von Gender Budgeting vergeben“, so Dumreicher-Ivanceanu. „Die Basis für die Förderentscheidung bildet weiterhin die qualitative künstlerische und wirtschaftliche Beurteilung des Projekts.“

Richtlinienänderung in Filmförderung des Bundes auf einwandfreier Rechtsgrundlage

„Wir sehen es als zentrale Aufgabe, dass Gleichstellung, Dialog und Transparenz in der Arbeitskultur der Filmbranche thematisiert und Strategien zur Verbesserung erarbeitet und unterstützt werden. Dafür treten wir aktiv ein“, so Dumreicher-Ivanceanu und Wohlgenannt abschließend. (PWK/HSP)

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