Bundesministerin Bogner-Strauß verleiht Medienpreis für Kinderrechte

Große Verantwortung für Journalisten beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Berichterstattung

Wien (OTS) - „Kinderrechte haben in Österreich einen hohen Stellenwert. Dennoch muss man immer wieder darauf aufmerksam machen, dass Kinder Rechte haben und es muss auch über die Rechte des Kindes berichtet werden“, betont Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß anlässlich der heutigen Verleihung des „Plan Medienpreises für Kinderrechte“.

Der Journalistenpreis wird von der gemeinnützigen Privatstiftung „Hilfe mit Plan Österreich“ in Zusammenarbeit mit dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) für Beiträge vergeben, die beispielhaft auf die Rechte von Mädchen und Buben aufmerksam machen und ist mit 3.000 Euro dotiert. Die Privatstiftung fördert Projekte der Kinderhilfsorganisation „Plan International“.

Der 1. Platz geht an Yvonne Widler mit dem Beitrag „Das Jugendamt und seine Kinder“ (Kurier). Auf Platz 2 folgen Barbara Hardinghaus und Maik Großekathöfer mit „Kalt bis ins Herz“ (Der Spiegel). Der 3. Platz wird an Patricia Prascsaics für „Wir Kinder haben Rechte“ (Pausenzeitung Styria Media Group AG) vergeben.

„Mein ganz besonderer Dank gilt allen bisherigen und zukünftigen Preisträgerinnen und Preisträgern und allen Journalistinnen und Journalisten, die sich mit Kinderrechten auseinandersetzen und darüber berichten“, so Bundesministerin Bogner-Strauß. Ihr ist es auch wichtig zu betonen, dass Journalistinnen und Journalisten und Medien im Allgemeinen große Verantwortung haben, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Berichterstattung geht. „Es muss allen bewusst sein, dass die Verbreitung von Informationen und Materialien immer auch Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche hat“, so Bogner-Strauß.

Österreich hat im Jahr 1989 als erst vierter Staat weltweit das Prinzip der „gewaltfreien Erziehung“ mit dem Ziel der Durchsetzung der gewaltfreien Erziehung gesetzlich verankert. Am 6. August 1992 ratifizierte Österreich das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes („Kinderrechtekonvention“). Seit dem Jahr 2011 sind die Rechte von Kindern in der Bundesverfassung verankert, wodurch auch die UN-Kinderrechte Abbildung in der Bundesverfassung und im täglichen Leben finden.

„Ich bin tief davon überzeugt, dass die heutigen Preisträgerinnen und Preisträger einen wesentlichen Beitrag zu einer kinderfreundlichen und kindergerechten Gesellschaft leisten und mit ihren Beiträgen vor allem auch einen sozialen und seelischen Nutzen für unsere Kinder stiften“, so die Bundesministerin.

Rückfragen & Kontakt:

Herbert Rupp
Pressesprecher der Bundesministerin
+ 43 1 531 15 - 63 3404
herbert.rupp@bka.gv.at

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