Bundesrat besiegelt Telekommunikationsgesetz-Novelle für Breitbandausbau | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 08.11.2018

Einstimmigkeit der Länderkammer bei Anpassungen von Seilbahngesetz und Schifffahrtsgesetz an EU-Vorgaben

Wien (PK) Für einen flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes in Österreich bis 2025 hat der Bundesrat heute mit Stimmenmehrheit eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes besiegelt. ÖVP und FPÖ unterstrichen vor allem die große Bedeutung des Ausbaus für den ländlichen Raum. Die SPÖ äußerte Kritik und brachte zudem einen Entschließungsantrag für ein SMS-Katastrophenschutz-Alarmsystem ein, der allerdings keine Mehrheit fand. Verkehrsminister Norbert Hofer sagte aber, dass die Umsetzung eines solchen Systems geprüft werden soll.

Einstimmig hat die Länderkammer Änderungen der gesetzlichen Grundlagen für die Schifffahrt sowie für den Betrieb von Seilbahnanlagen mit Anpassungen an EU-Vorgaben beschlossen.

ÖVP und FPÖ: Wichtiger Ausbau der Breitbandversorgung für ländlichen Raum

Konkret soll die Novelle zum Breitbandausbau der Umsetzung der Ziele dienen, die sich die Bundesregierung zur Erreichung einer landesweiten Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen und mit 5G-Mobilfunk bis zum Jahr 2025 gesetzt hat. Nach Vorstellungen der Koalition soll mit den neuen Bestimmungen ein möglichst kostengünstiger Ausbau des Breitbandnetzes erfolgen und eine ineffiziente Verdoppelung von Infrastruktur vermieden werden. Die Telekom-Regulierungsbehörde RTR-GmbH soll daher eine bessere Datenlage als bisher erhalten, um Analysen der Breitbandversorgung Österreichs durchführen zu können. Die Novelle schafft darüber hinaus die rechtliche Grundlage für die Erhebung und Verwertung der dazu notwendigen Geodaten über die Breitbandversorgung, geplant ist auch eine Vereinfachung der Behördenstruktur. Zugleich werden auch Änderungen im KommAustria-Gesetz vorgenommen.

An die digitale Autobahn angeschlossen zu werden, sei für alle Menschen von zentraler Bedeutung, unterstrich dazu Hubert Koller (SPÖ/St). Er bezweifelt aber, dass der Ausbauplan der Regierung bis 2025 erreicht werden kann. Es gelte daher etwa, Projekte und Instrumente zu starten, um finanzschwache Gemeinden in dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen. Außerdem löse das Gesetz Unmut unter Amateurfunkern aus, es gebe keine Zustimmung seitens der Community. Er brachte den Antrag für ein SMS-Katastrophenschutz-Alarmsystem ein, für ein solches System biete sich im Ausschreibungszusammenhang die einmalige Gelegenheit.

Auch wenn der SPÖ-Antrag keine Mehrheit fand, unterstrich Verkehrsminister Norbert Hofer sein Interesse an einem solchen Warn-System, aber ebenso dessen Komplexität. Dementsprechend müssten hier die Möglichkeiten geprüft werden. Nicht unumstritten ist aus Sicht des Ministers zwar die Verpflichtung der öffentlichen Hand, etwa der ÖBB und ASFINAG, gegebenenfalls Liegenschaften für 5G-Antennen nutzen lassen zu müssen. Nur so sei es aber möglich, diese Technologie schnell auszurollen. Die kommenden Jahre bieten aus Sicht von Hofer auch für den ländlichen Raum die große Chance der Anbindung an diese wichtigen technologischen Entwicklungen. Darüber hinaus kündigte der Verkehrsminister eine neue Breitbandstrategie für das kommende Frühjahr an.

Die große Bedeutung des Ausbaus vor allem für den ländlichen Raum strichen Peter Raggl (ÖVP/T), Andrea Wagner (ÖVP/N), Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) und Christoph Steiner (FPÖ/T) hervor. Peter Raggl verwies darüber hinaus darauf, dass auch auf die Kosten geschaut werde. Andrea Wagner sprach sich vor allem für Frauen am Land aus, die leistungsfähige digitale Netze und diesbezüglich dieselben Bedingungen wie in der Stadt benötigen würden, um ihre Angebote umsetzen zu können. Aus Sicht von Ferdinand Tiefnig liegt Österreich im Breitbandausbau weit zurück, es werde wichtig sein, selbigen so rasch wie möglich voranzubringen. Christoph Steiner schloss sich dem an und bezeichnete das Gesetz als großen Wurf für die technologische Zukunft Österreichs. 5G sei die einzige Überlebenschance im ländlichen Raum. Zusätzlich werde auf kostenbewusste Finanzierung geachtet.

Anpassung der Seilbahnkonzessionen an EU-Bestimmungen

Einstimmig passierte eine Anpassung des Seilbahngesetzes an eine EU-Verordnung der EU den Bundesrat. Mit dem neuen Seilbahngesetz erfolgt auch eine Trennung von Konzession und technischer Lebensdauer. Künftig werden für alle Seilbahnsysteme in der Regel eine Konzessionsdauer von 50 Jahren gelten, wobei nach 40 Jahren und dann in weiterer Folge alle 30 Jahre eine Generalrevision durchzuführen ist.

Das Gesetz bringe Entbürokratisierung, Sicherheit und Effizienz, waren sich die Bundesrätinnen und Bundesräte einig. Die große Bedeutung der Seilbahnwirtschaft speziell für sein Bundesland Tirol strich Peter Raggl (ÖVP/T) hervor, etwa hinsichtlich Investitionen, Tourismus, Landwirtschaft und in Bezug auf Arbeitsplätze. Gerd Krusche (FPÖ/St) erörterte zur Novelle, dass die Umsetzung von EU-Vorgaben auch als Gelegenheit genutzt wurde, zusätzliche Anpassungen vorzunehmen, etwa die Trennung von Konzession und technischer Lebensdauer. Auch Dominik Reisinger (SPÖ/O) kann wesentliche Verbesserungen feststellen, beispielsweise was Arbeitsplätze oder mehr Sicherheit betrifft.

Verkehrsminister Norbert Hofer zufolge könnten Seilbahnen in Zukunft auch für den städtischen Raum eine Rolle spielen. Der Verkehr könne dort massiv entlastet werden, so der Minister, der hofft, eine „Nahverkehrsmilliarde“ erreichen zu können, um auch aus Bundesmitteln in Ballungszentren in solche dekarbonisierende Verkehrsmaßnahmen – über die Stadtgrenzen hinaus – investieren zu können.

Alkoholkontrollen kommen auch in der Binnenschifffahrt

Mit der ebenso einstimmig befürworteten Schifffahrtsnovelle 2018 werden unter anderem routinemäßige Alkoholkontrollen durch Atemluftkontrolle, wie sie im Straßenverkehr üblich sind, auch für die Binnenschifffahrt möglich. Grundsätzlich geht es bei der Novelle darum, Vorgaben der EU zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe in innerstaatliches Recht umzusetzen. Sicherheitsbestimmungen in der Binnenschifffahrt werden erhöht. Im Bereich der Seeschifffahrt wird der Anwendungsbereich des österreichischen Seeschifffahrtsrechts auf Jachten an internationale Abkommen angepasst.

Speziell im Hinblick auf die Problematik, dass Beeinträchtigung durch Alkohol in der Schifffahrt zum Teil zu Unfällen beigetragen habe, begrüßen Michael Bernard (FPÖ/N), Armin Forstner (ÖVP/St) und Wolfgang Beer (SPÖ/W) die künftigen Kontrollen. Das sei eine ähnliche Maßnahme wie im Straßenverkehr und ein wichtiger Schritt, die Sicherheit zu erhöhen, so Bernard. Auch die Verwaltungsvereinfachung wurde von den Bundesräten einhellig gelobt. Mit dem auch von Forstner angesprochenen Seebrief für Schlauchboote komme es nicht nur zu einer Vereinfachung, es werde auch auf Freiwilligkeit Rücksicht genommen, hob Beer hervor.

Verkehrsminister Norbert Hofer unterstrich im Sinne der Sicherheit die Wichtigkeit, verdachtsfrei Alkoholkontrollen auch in diesem Bereich durchführen zu können. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

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