Bundesrat billigt Katastrophenschutzabkommen mit Russland

Auch neues Cybersicherheitsgesetz findet Zustimmung der Länderkammer

Wien (PK) Bereits im Jahr 2014 haben Österreich und Russland ein Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen bzw. technischen Katastrophen unterzeichnet. Allerdings hat die Regierung das Vertragswerk erst im Sommer dieses Jahres dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Nun steht das Ratifizierungsverfahren vor dem Abschluss. Nach dem Nationalrat stimmte heute auch der Bundesrat mehrheitlich für den Staatsvertrag . Kritik kommt von der SPÖ: Sie hält eine Ratifizierung zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der Vorfälle im Asowschen Meer für verfehlt.

Auch mehrere Gesetzesvorlagen aus dem Zuständigkeitsbereich von Innenminister Herbert Kickl haben die Länderkammer des Parlaments passiert. Das betrifft neben einem neuen Netz- und Informationssicherheitsgesetz Novellen zum Waffengesetz, zum Symbole-Gesetz, zum Zivildienstgesetz und zum Grenzkontrollgesetz, wobei die Beschlüsse teils einstimmig, teils mehrheitlich erfolgten.

Katastrophenschutzabkommen: SPÖ kritisiert Zeitpunkt der Ratifizierung

Ziel des Katastrophenschutzabkommens mit Russland ist es, im Katastrophenfall rasch und unbürokratisch Einsätze und andere Hilfeleistungen zu ermöglichen, etwa durch die rasche Ausstellung von Einreisevisa oder die erleichterte Verbringung notwendiger Ausrüstungsgegenstände und Hilfsgüter über die Grenze. Zudem wurde eine Zusammenarbeit im Bereich der Prävention, etwa durch Informationsaustausch und Expertentreffen, vereinbart. Gelten soll das Abkommen den Erläuterungen zufolge nur für das international anerkannte Gebiet der russischen Föderation, die Regierung hat dazu eine entsprechende Erklärung in Aussicht gestellt.

Ähnliche Abkommen gibt es bereits mit fast allen Nachbarländern Österreichs sowie mit Albanien, Jordanien, Kroatien, Marokko und Moldawien. Darauf machte auch Innen-Staatssekretärin Karoline Edtstadler aufmerksam. Sie konnte, wie auch die Bundesräte Gottfried Sperl (FPÖ/St) und Eduard Köck (ÖVP/N), die Bedenken der SPÖ nicht nachvollziehen. Rasche Hilfe im Katastrophenfall sei wichtig und müsse losgelöst von anderen Fragen gesehen werden. Auch sei das Abkommen keine Einbahnstraße, auch Österreich könnte einmal Hilfe nötig haben.

Bundesrat Sperl hob hervor, dass Russland mit vielen anderen Ländern wie Deutschland und Frankreich ähnliche Abkommen abgeschlossen habe. Zudem betonte er, dass für etwaige Einsätze das Prinzip der Freiwilligkeit gelte.

Der Appell der Koalitionsparteien, dem Abkommen zuzustimmen, fruchtete bei der SPÖ allerdings nicht. Das Abkommen sei völlig in Ordnung, „wir hätten dem gerne zugestimmt“, sagte Stefan Schennach (SPÖ/W). „Aber nicht jetzt!“ Angesichts der Vorfälle im Asowschen Meer vor der Halbinsel Krim könne man nicht „business as usual“ machen. Schennach plädierte dafür, die Ratifizierung zu verschieben, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Einhellige Zustimmung zu Netz- und Informationssicherheitsgesetz

Einhellige Zustimmung erteilte die Länderkammer dem neuen Netz- und Informationssicherheitsgesetz , das – in Umsetzung einer EU-Richtlinie – auf die Erhöhung der Cybersicherheit in Österreich abzielt. Neben der Entwicklung einer umfassenden Sicherheitsstrategie sieht es unter anderem vor, Koordinierungs- und Anlaufstellen zu schaffen, Computer-Notfallteams einzurichten und Vorsorge für Cyberkrisen zu treffen. Zudem werden wichtige Infrastrukturanbieter, digitale Dienstleister und öffentliche Stellen mit dem Gesetz verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz ihrer Netze zu treffen und etwaige Sicherheitsvorfälle zu melden.

Da von den Vorgaben auch Bereiche betroffen sind, die grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fallen, hätte der Bundesrat das Gesetz mit einem Veto zu Fall bringen können. Er verzichtete aber ausdrücklich auf einen Einspruch und nahm den Gesetzesvorschlag einstimmig – und damit auch mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – an. Es sei wichtig, den Fokus auf Cybersicherheit zu richten und Sicherheitslücken zu schließen, machte der niederösterreichische FPÖ-Bundesrat Andreas Spanring geltend. Man müsse sich nur vorstellen, was ein dreitägiger Stromausfall oder ein längerer Zeitraum ohne Zugriff aufs eigene Bankkonto bedeuten würde. Mit dem Gesetz stelle man eine stärkere Zusammenarbeit und einen Informationsaustausch zwischen Behörden und Unternehmen sicher, hob der steirische ÖVP-Bundesrat Armin Forstner hervor.

Detailliert auf die Cybersicherheits-Strategie der EU und den vorliegenden Gesetzentwurf ging der Tiroler SPÖ-Bundesrat Stefan Zaggl ein. Man müsse sich vor Cyberkriminalität schützen, mahnte er und zeigte sich zuversichtlich, mit dem vorliegenden Gesetz Cyberattacken verhindern bzw. vermindern zu können.

Staatssekretärin Edtstadler versicherte, dass Cybersicherheit für die Regierung absolute Priorität habe. Nicht nur in Österreich, sondern auch auf EU-Ebene widme man diesem Thema viel Aufmerksamkeit.

Zivildienst soll weiter attraktiv bleiben

Von einem Großteil der BundesrätInnen wurde auch die Novelle zum Zivildienstgesetz befürwortet. Deren Ziel ist es, die Attraktivität des Zivildienstes, etwa durch eine Reduzierung von Bürokratie, zu bewahren. Gleichzeitig erhält der Bund verbesserte Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten. Für die Zivildiener selbst bringt das Paket ein neues computergestütztes Ausbildungsmodul „Staat und Recht“, zudem werden sie künftig nach dem 23. Krankenstandstag automatisch aus dem Zivildienst entlassen.

In der Debatte gab es von allen Seiten viel Lob für den Zivildienst. Dieser sei mittlerweile eine tragende Säule der Zivilgesellschaft geworden, so der allgemeine Tenor. Von Seiten der Grünen mischten sich aber auch kritische Töne in die Diskussion. Nach Meinung von David Stögmüller wird den Zivildienern nicht jene Wertschätzung entgegengebracht, die sie verdienen. Er forderte unter anderem eine Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate und eine Anpassung der Grundvergütung an die Höhe der Mindestsicherung von 883 €, ein von ihm dazu vorgelegter Entschließungsantrag wurde wegen unzureichender Unterstützung aber nicht zur Verhandlung zugelassen und daher auch nicht abgestimmt.

Staatssekretärin Karoline Edtstadler betonte, dass Zivildiener auch künftig vorrangig Rettungsorganisationen und Katastrophenschutzeinrichtungen zugewiesen werden.

Novellen zum Waffengesetz, zum Symbole-Gesetz und zum Grenzkontrollgesetz

Unbeeinsprucht blieben schließlich auch Novellen zum Waffengesetz , zum Symbole-Gesetz und zum Grenzkontrollgesetz . Sie bringen unter anderem strengere Regelungen für halbautomatische Schusswaffen mit hoher Magazinkapazität und ein Verbot für AsylwerberInnen und andere Drittstaatsangehörige ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Österreich, Messer und andere Hieb- und Stichwaffen mit sich zu führen. Zudem wird die Verwendung und Verbreitung von Symbolen zahlreicher extremistischer Gruppierungen wie etwa der kroatischen Ustascha, der türkischen Grauen Wölfe oder der kurdischen PKK unter Strafe gestellt. Erleichterungen sind für JägerInnen und Sportschützen vorgesehen. Ein- und Ausreisekontrollen, insbesondere am Flughafen Wien Schwechat, können künftig auch von speziell geschulten Verwaltungsbediensteten durchgeführt werden. (Fortsetzung Bundesrat) gs/see

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