Bundesrat billigt Strafgesetznovelle 2017 | Parlamentsdirektion, 06.07.2017

Opposition warnt vor Gesinnungsstrafrecht beim "Staatsfeinde-Paragraph"

Wien (PK) - Mit der Genehmigung durch den Bundesrat
nahm heute die Strafgesetznovelle 2017 die letzte parlamentarische Hürde. Die Gesetzesänderungen bringen u.a. verstärkten Schutz für BeamtInnen und Bedienstete öffentlicher Verkehrsunternehmen gegen tätliche Angriffe und sehen auch Verschärfungen im Sexualstrafrecht vor, zumal nun die sexuelle Belästigung in einer Gruppe als eigenes Delikt geahndet wird. Die sexuelle Integrität wiederum wird in den Katalog der notwehrfähigen Rechtsgüter aufgenommen. Notwehr zur Verteidigung gegen sexuelle Übergriffe ist damit in Zukunft legitim. Neu ist auch der gegen so genannte "Reichsbürger" und "Freemen" gerichtete "Staatsfeinde-Paragraph". Hier hakte die Opposition mit ihrer Kritik ein, wobei FPÖ und Grüne die Bestimmung als überschießend ablehnten und vor Gesinnungsstrafrecht warnten.

"Staatsfeinde-Paragraph" bleibt umstritten

Klaus Fürlinger (V/O) begrüßte den "Staatsfeinde-Paragraphen" und argumentierte, gegen Personen und Gruppen, die den Staat ablehnen und die Durchsetzung der Gesetze aktiv behindern, müsse man auch mit den Mitteln des Strafrechts vorgehen können. Es gehe um die Hoheitsrechte der Republik Österreich, bestätigte Susanne Kurz (S/S). Die Bestimmung sei ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Demokratie, unterstrich auch Bundesminister Andrä Ruprechter, der Justizminister Wolfgang Brandstetter vertrat. Gewaltfreie Proteste fallen jedenfalls nicht unter den Tatbestand, betonte er mit Nachdruck.

Ewa Dziedzic (G/W) stellte klar, sie habe mit "Reichsbürgern" und ähnlichen Gruppen nichts am Hut, lehnte aber den "Staatsfeinde-Paragraphen" als Gesinnungsstrafrecht ab. Kritik kam auch von Michael Raml (F/O), der zu bedenken gab, man hätte mit dem bestehenden Strafrecht durchaus das Auslangen finden können. Was die übrigen Änderungen der Novelle betrifft, begrüßte der FPÖ-Bundesrat ausdrücklich den neuen Tatbestand der sexuellen Belästigung in der Gruppe sowie höhere Strafen für tätliche Übergriffe gegen Bedienstete öffentlicher Verkehrsmittel. Man brauche laufende Verschärfungen des Strafrechts, weil immer mehr Menschen nach Österreich kommen, die unsere Werte und unsere Rechtsordnung nicht respektieren, merkte er überdies an. (Fortsetzung Bundesrat) hof

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