Bundesrat fixiert urheberrechtliche Möglichkeit von Parlamentssitzungen On Demand

Novelle setzt auch EU-Vorgaben für Nutzungen bei Leseeinschränkungen um

Wien (PK) - Klarstellungen im Urheberrechtsgesetz bringen künftig die Möglichkeit, Plenarsitzungen von Nationalrat und Bundesrat zu Informationszwecken über Video-on-Demand zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat genehmigte heute einhellig eine entsprechende Urheberrechts-Novelle, womit auch EU-Vorgaben zur erleichterten Werknutzung für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen umgesetzt werden. Zudem wurden von der Länderkammer Anpassungen zum 2. Erwachsenenschutzgesetz einstimmig gebilligt.

Möglichkeit für Plenarsitzungen On Demand urheberrechtlich klargestellt

Künftig werden Plenarsitzungen von Nationalrat und Bundesrat zu Informationszwecken über Video-on-Demand zur Verfügung gestellt werden können. Entsprechende Änderungen im Urheberrechtsgesetz befürwortete die Länderkammer heute einhellig. Demnach ist bisher die Zulässigkeit der Nutzung aus urheberrechtlicher Perspektive unklar, da die freie Werknutzung im Zusammenhang mit öffentlichen Reden nur "zu Zwecken der Berichterstattung" möglich ist. Nun wird das Wort "Berichterstattung" durch "Informationszwecke" ersetzt und damit die notwendige Klarstellung vorgenommen. Das Gesetz soll am 12. Oktober in Kraft treten, eine On-Demand-Verfügbarkeit der Sitzungen auf der Parlamentswebsite ist ab dem Frühjahr 2019 geplant.

Kernpunkt der Novelle ist darüber hinaus die erleichterte Werknutzung für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen. Diese sollen nun in Umsetzung einer auf dem Vertrag von Marrakesch basierenden EU-Richtlinie einen freien Zugang zu bestimmten veröffentlichten Werken wie Büchern in einem barrierefreien Format - etwa Braille-Schrift - erhalten.

Edgar Mayer (ÖVP/V) begrüßte eingangs die Einstimmigkeit zu dieser Gesetzesmaterie. Zum einen werden EU-Vorgaben zum Vertrag von Marrakesch für den erleichterten Zugang für blinde und lesebehinderte Personen, zum anderen die Möglichkeit von Video-On-Demand von Parlamentssitzungen umgesetzt. Mit Video-On-Demand öffne sich das Parlament weiter für BürgerInnen, hob Mayer positiv hervor. Andreas Spanring (FPÖ/N) schloss sich dem an, Meinungsfreiheit sei ein sehr wichtiges Gut, nun würden für alle Interessierten die Redebeiträge aus dem Plenum langfristig abrufbar sein. Darüber hinaus ist ihm Barrierefreiheit insgesamt ein wichtiges Anliegen. Zu dem Thema sei seit vielen Jahren zu wenig passiert, Ziel müsse sein, dass alle Menschen ohne fremde Hilfe zurechtkommen können. Auch aus Sicht von Michael Wanner (SPÖ/S) ist die Novelle gelungen, betreffend barrierefreien Zugang will er aber noch einen Schritt weiterdenken. Es gelte hier, auch technische Ausstattung zu ermöglichen und in Richtung Inklusion aktive Teilnahme an Information zu ermöglichen.

Monika Mühlwerth (FPÖ/W) plädierte abschließend hinsichtlich mancher Kontroversen des heutigen Tages für die gesamte Diskussion im Plenum für mehr Sachlichkeit, bei aller Meinungsverschiedenheit.

Bundesminister Josef Moser erläuterte, dass die Umsetzung des Vertrags von Marrakesch nun aufgrund vollharmonisierter EU-Vorgaben an letztere angepasst werde. Sein Ressort habe diese nun wesentliche Besserstellung für lesebehinderte Menschen sehr rasch umgesetzt. Es handle sich dabei um wichtige Maßnahmen, Menschen mit Behinderung zu helfen, unterstrich der Minister.

Anpassungen zum 2. Erwachsenenschutzgesetz

Einhellig befürworteten die BundesrätInnen das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums, mit dem eine reibungslose Anwendung des neuen Erwachsenenschutzrechts durch einheitliche Terminologie und Berücksichtigung der neuen Vertretungsformen erzielt werden soll. Durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurden demzufolge in anderen Bundesgesetzen terminologische Adaptionen, beispielsweise die Ersetzung von Begriffen wie "Sachwalter" und "Pflegebefohlener", und vereinzelt inhaltliche Anpassungen erforderlich. Zudem soll etwa eine Erwachsenenvertretung nicht mehr automatisch, sondern nur mehr dann im Firmenbuch und im Grundbuch eingetragen werden, wenn ein Genehmigungsvorbehalt erteilt wird. Die Eltern wiederum sind von der Rechnungslegungspflicht ausgenommen. Berücksichtigt werden durch die Anpassungen auch die neue Vertretungsform "gewählte Erwachsenenvertretung" und das neue Recht zur Entscheidungs-, Handlungs- und Geschäftsfähigkeit.

Für Gregor Hammerl (ÖVP/St) ist das Erachsenenschutzgesetz, das seit 1. Juli gilt, ein Meilenstein in der Entwicklung der sozialen Verantwortung Österreichs und ein Perspektivenwechsel in Bezug auf Menschen, die Schutz brauchen. Der Mensch rücke damit in den Mittelpunkt, Hilfe werde damit als Selbsthilfe ausgestaltet. Seine Fraktionskollegin Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) begrüßte ebenfalls, dass Einschränkungen auf ein Mindestmaß reduziert und Selbstbestimmung gestärkt wird.

Christoph Steiner (FPÖ/T) sprach von einem Paradigmenwechsel, der in der bisherigen Sachwalterschaft eingeleitet werde. Das Gesetz werde einen enormen Beitrag dazu leisten, das Leben von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, zu vereinfachen sowie zu mehr Selbstbestimmung und Freiheit führen. Europaweit habe Österreich damit das modernste Vertretungsmodell.

Dass das alte Sachwalterrecht nicht mehr zeitgemäß war, betonte ebenfalls Elisabeth Grossmann (SPÖ/St). Das Erwachsenenschutzgesetz sei unter Einbeziehung vieler Expertisen und Debatten zustande gekommen. Daran sollte man sich ein Beispiel nehmen und keine "Husch-Pfusch-Gesetze" verabschieden, sagte sie in Richtung ÖVP und FPÖ.

Justizminister Josef Moser pflichtete Grossmann bei, dass das Erwachsenenschutgzgesetz viele "Väter und Mütter" habe. Auch der Minister sprach von einem Paradigmenwechsel, da man von einer Entmündigung zu mehr Autonomie übergehe. Außerdem sei damit auch die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. (Schluss Bundesrat) mbu/keg

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