Bundesrat genehmigt Reparatur des Tierschutzgesetzes

SPÖ und ÖVP unterstützen Klarstellungen für Tierhandel im Internet

Wien (PK) - Für die Vermittlung von Tieren im Internet soll es in Zukunft klarere und praxisgerechtere Regeln geben. Der Bundesrat billigte heute eine entsprechende Reparatur des Tierschutzgesetzes, die im Wesentlichen darauf hinausläuft, illegalem Tierhandel einen Riegel vorzuschieben. So wird das Verbot des Anbietens von Tieren im Internet zwar gelockert, gleichzeitig aber an bestimmte Bedingungen wie etwa ein Mindestalter des Tieres gekoppelt. SPÖ und ÖVP unterstützten die Änderungen als positive Weiterentwicklung im Sinne des Tierschutzes, FPÖ und Grüne sprachen hingegen von einem völlig unzureichenden Gesetz.

Der von der FPÖ eingebrachte Entschließungsantrag, in dem die Gesundheits- und Frauenministerin aufgefordert wird, legistische Maßnahmen zu setzen, damit seriösen Tierschutzvereinen und Tierinitiativen weiterhin via Internet das Angebot und die Vermittlung von Tieren ermöglicht wird, fand keine ausreichende Unterstützung.

Wenig Positives konnte Thomas Schererbauer (F/O) der Novelle abgewinnen. Er bedauerte, dass damit nur eine kleine Reparatur der verunglückten Regelung über den Internethandel vorgenommen wird. Dringend notwendig ist seiner Ansicht nach eine Generalsanierung der Materie. Auch seien Tierschutzbewegungen bei der Erarbeitung der Änderungen nicht eingebunden gewesen. Schererbauer forderte unter anderem die Einstellung des illegalen Hunde- und Welpenhandels und der sogenannten Kofferraumverkäufe. Auch müsste ihm zufolge die Kastrationspflicht genau kontrolliert und Sanktionsmöglichkeiten eingeführt werden. Der freiheitliche Bundesrat sprach sich auch vehement für ein absolutes Schächtungsverbot aus, da alle Wiederkäuer dabei Schmerzen erleiden. Reden sollte man auch über Zustände in Schlachthäusern und über das Verbot von Tierversuchen, so Schererbauer.

Dem konnte sich auch die Grüne Bundesrätin Nicole Schreyer (G/T) anschließen. Sie bezeichnete die vorliegende Novelle als "Reparaturgesetz" zur April-Novelle, die keinerlei Verbesserungen bringe. Vereine würden nicht berücksichtigt, es werde nur die Vermittlung durch einige Privatpersonen zugelassen. Das Gesetz ermögliche einige Ausnahmen und sorge dafür, dass Personen unter bestimmten Voraussetzungen Tiere wieder online vermitteln können. Schreyer befürchtet, dass die Praxis nicht hält, was die Theorie verspricht, da es ihrer Meinung nach zu viele Umgehungsmöglichkeiten, z.B. beim Welpenschmuggeln, gibt. Für Schreyer wäre es zielführender, wenn Privatpersonen über professionelle Tierschutzorganisationen Tiere vermitteln könnten, denn damit wäre zugleich auch eine Qualitätskontrolle verbunden. Da der Antrag der FPÖ in die gleiche Richtung zielt, kündigte Schreyer die Unterstützung der Grünen dafür an.

Im Gegensatz dazu begrüßten ÖVP und SPÖ die Novellierung. Günther Novak (S/K) erinnerte daran, dass das Gesetz vom Nationalrat am Welttierschutztag im April beschlossen worden sei, mit dem Ziel, den Internethandel mit Tieren genauer zu regeln. Im Mittelpunkt sei dabei immer das Wohl der Tiere gestanden. Die jetzige Fassung gebe nun eine Handhabe, den schlimmen Praktiken Herr zu werden. Dem FPÖ-Antrag könne er nicht zustimmen, Bundesministerin Rendi-Wagner plane eine Tierschutz-Sonderverordnung zu diesem Thema, argumentierte er.

Österreich hat das schärfste Tierschutzgesetz der Welt, unterstrich Ferdinand Tiefnig (V/O) - und so soll es auch sein, fügte er mit Nachdruck hinzu. Die Kritik an der Novelle konnte er nicht uneingeschränkt nachvollziehen, bringe diese doch Verbesserungen beim Online-Handel. So könne die Registrierung im Herkunftsland nachvollzogen werden. Den illegalen Handel auf Autobahnen werde man mit dem schärfsten Gesetz nicht unterbinden können, gab er gegenüber FPÖ und Grünen zu bedenken. (Schluss Bundesrat) jan

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