Bundesrat genehmigt Sozialversicherungspaket und Nulllohnrunde für SpitzenpolitikerInnen

Erhöhung der Luxuspensionen wird gedeckelt, Corona-Sonderregelungen verlängert

Wien (PK) Der Bundesrat, der heute zusammentrat um das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz inklusive der Luxuspensionen-Regelung mitsamt der notwendigen Verfassungsbestimmung – somit fehlerfrei – zur Beurkundung an den Bundespräsidenten weiterzuleiten, billigte auch die gestern vom Nationalrat beschlossene Nulllohnrunde der SpitzenpolitikerInnen einhellig.

Die Adaption im Bundesbezügegesetz sieht vor, dass die Gehälter des Bundespräsidenten, der Regierungsmitglieder, der NationalratspräsidentInnen, der Klubobleute, der Volksanwälte sowie der Rechnungshofpräsidentin 2021 nicht erhöht werden. Die übrigen Politikerbezüge, etwa für Landeshauptleute, Nationalratsabgeordnete und die BundesrätInnen, steigen um 1,5%, was der Inflationsrate entspricht. Bundesrat Sebastian Kolland (ÖVP/T) wertete dies als guten Mittelweg, Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ/N) fand die Erhöhung der Politikerbezüge hingegen unangebracht und konnte ebenso wenig wie Bundesrat Johannes Hübner (FPÖ/W) nachvollziehen, warum die Gehälter der Abgeordneten nicht einbezogen wurden. Vizekanzler Werner Kogler erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Regierungsmitglieder im Mai je ein Monatsgehalt spendeten.

Nach dem Bundesrats-Veto aufgrund eines Formfehlers vergangene Woche, wurde die 35€-Deckelung der Erhöhung von Sonderpensionen nun von den BundesrätInnen einstimmig verabschiedet. Das korrigierte Gesetz enthält auch ergänzende Bestimmungen zum Inkrafttreten mit Jahresbeginn, etwa die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für Arbeitsunfälle im Homeoffice oder die Freistellungsmöglichkeit für COVID-19-RisikopatientInnen. Es sei gut, dass diese Regelungen, die aufgrund des Vorgehens der Opposition ursprünglich im Ausschuss liegen gelassen wurden, nun doch rechtzeitig in Kraft treten können, meinte Bundesrat Andreas Lackner (Grüne/St). Das erweiterte Paket trage dazu bei, in der gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Krise zu helfen und soziale Härtefälle abzufedern, pflichtete auch Bundesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP/St) bei. Dabei griff er heraus, dass das Übergangsgeld bei Inanspruchnahme von AMS-Bildungsmaßnahmen nicht auf die Notstandshilfe angerechnet wird.

SPÖ und FPÖ nutzten die Debatte für Kritik am Krisenmanagement der Regierung. Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ/W) prangerte die Verkündung des dritten Lockdowns und die geplanten Vorgehensweise des „Freitestens“ an. Diese Strategie werde von ihrer Fraktion abgelehnt. Auch bei Impfungen könne man nur auf Freiwilligkeit setzen, erklärte sie ihren Standpunkt. Einer derartigen Verpflichtung stand auch Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S) skeptisch gegenüber. Sie meinte, die Regierung habe in den vergangenen Monaten mit Angst und Schrecken gearbeitet, den BürgerInnen Freiheitsrechte genommen und taumele von einem „Hoppala“ zum anderen. So habe es die „Chaosregierung“ zum wiederholten Male nicht geschafft, ein Gesetz rechtskonform auf den Weg zu bringen, beurteilte die FPÖ-Bundesrätin den Formalfehler, der zur Einberufung der heutigen Sitzung führte.

Auf die Gesamtkoordinierung der Regierung und die Abstimmung mit den Ländern angesprochen, sagte Vizekanzler Werner Kogler, dass man den unterschiedlichen Zahlenentwicklungen in den Bundesländern nachgehen werde. Sozialminister Rudolf Anschober erklärte den Coronavirus zum „Gegner des Jahres“ und ersuchte, die Maßnahmen vor dem Hintergrund der Arbeitssituation des Gesundheitspersonals ernst zu nehmen. Eine Impfpflicht oder gar einen Impfzwang wolle niemand, sagte er. Vielmehr gehe es darum, die sich eröffnende Chance durch die EU-Zulassung des COVID-19-Impfstoffs bestmöglich zu nutzen. (Schluss Bundesrat) fan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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